Hi Frank (Kollege ;-))
: nein, damit will ich sagen das dir dein vermieter "Generell" die Tierhaltung nicht verbieten kann...........
Das ist so nicht ganz richtig, bzw. ist damit nicht alles gesagt.
Wenn im Mietvertrag gar nichts i.S. Tierhaltung geregelt ist, kann man sich jedwedes Tier anschaffen, das man haben möchte. Ich würde aber trotzdem immer vorher schriftlich nachfragen, ob das i.O. geht. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Steht im Mietvertrag, daß TIERhaltung verboten ist, ist diese Klausel nichtig (so ähnlich verhält es sich ja auch bei Schönheitsreparaturen mit dem Zusatz, daß bei Auszug z.B. das Parkett abzuschleifen und neu zu versiegeln ist - in diesem Fall ist der gesamte Absatz über die Schönheitsreparaturen nichtig und man braucht bei Auszug GAR NICHTS zu machen *ätsch*) und man kann sich auch ein Tier anschaffen, wenn man will. Allerdings ist dann Ärger vorprogrammiert, da der Vermieter ja eindeutig keine Tiere im Haus haben will und sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen wird. Irgendwas wird er schon finden, mit dem er einem das Leben schwermachen kann...
Steht im Mietvertrag, daß Hunde- und Katzenhaltung verboten ist, ist der Paragraph gültig und bindend, d.h., der Vermieter kann auf die Abschaffung des Tieres klagen, und zwar OHNE Angabe von Gründen. Das Tier muß also nicht auffallen oder stören. So ist das z.B. bei uns. Paßt einem anderen Mieter Deine Nase nicht, beschwert er sich bei der Hausverwaltung darüber, daß Du einen Hund hälst (ohne zu begründen, WAS ihn an dem Hund stört! Das ist nicht erforderlich!) und Du hast den dicksten Ärger am Hals. Auch bei einem Einzug mit einem Blindenhund kann einem passieren, daß man Ärger bekommt - immerhin sollte man den Mietvertrag LESEN, bevor man ihn unterschreibt und wenn man trotz des Verbotes unterschreibt, muß man auch mit den Konsequenzen leben. Oder sich gleich ne andere Wohnung suchen. Wird der Hund erst nach dem Einzug "nötig", sieht das natürlich wieder anders aus. Aber auch dann darf er die anderen Mieter nicht beeinträchtigen und dann laß mal einen hochgradigen Allergiker unter den anderen Mietern sein, der im Treppenhaus aufgrund der Hundehaare Asthmaanfälle bekommt. Ich befürchte, daß es dann auch zu Problemen kommt, wenn es ein Blindenhund ist.
Dann gibt es noch die Klausel, daß Hunde- und Katzenhaltung vom Vermieter erlaubt werden muß. In diesem Fall sollte man sich diese Erlaubnis für jedes einzelne Tier (so es sich dann um Hund und / oder Katze handelt) schriftlich geben lassen.
Ich würde in jedem Fall vorher mit dem Vermieter unverbindlich sprechen und "vorfühlen", wie die Stimmung ist. Das kann nie schaden, da er Dir aufgrund eines unverbindlichen Gespräches wohl kaum ein schriftliches Verbot hinterherschicken wird (und wenn doch, spart man sich auch ne Menge Ärger, weil man gleich bescheid weiß). Ohne schriftliches Verbot (es sei denn, es steht bereits im Mietvertrag, s.o.) kann man sich bei einer negativen mündlichen Absage immer noch überlegen, ob man sich ein Tier anschaffen und das Risiko Ärger zu bekommen eingehen will. Offiziell verboten hat der Vermieter es ja dann noch nicht. Jedenfalls kann er das nicht beweisen, weil er es Dir nicht schriftlich (und am besten gegen Empfangsbescheinigung) mitgeteilt hat.
Mit einem 2. Hund ist das so´ne Sache. Es KANN, z.B. aufgrund der Wohnungsgröße, durchaus dazu kommen, daß der Vermieter die Abschaffung des 2. Hundes verlangt, OBWOHL er den ersten Hund erlaubt hat. Bei sogenannten "Kampfhunden" könnte es auch zu Problemen kommen. Ich würde da immer auf Nummer Sicher gehen und auch beim 2. Hund eine schriftliche Erlaubnis einholen.
Grüßle, Silke