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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Mietwohnung
26. April 2003 14:57

Hallo Nina,

nein, damit will ich sagen das dir dein vermieter "Generell" die Tierhaltung nicht verbieten kann...........

Grüße
Frank

26. April 2003 16:38

Hi Frank!

: nein, damit will ich sagen das dir dein vermieter "Generell" die Tierhaltung nicht verbieten kann...........

Kannst du mir das erklären? Ich dürfte also überall wohnen, müsste kein Haustier erwähnen und wenn der Vermieter es bemerkt, zeig ich ihm ein paar Paragraphen und gut wars?
Wo steht denn das?

VG,
Nina

26. April 2003 17:20

Hallo Nina,

davon habe ich auch gehört. Sogar wenn im unterschriebenem Vertrag steht, daß Tierhaltung verboten ist, gilt es angeblich nicht.
Bei ausdrücklichem "Hundehalteverbot" verhält es sich, glaube ich. anders. Außnahme sind dann wohl nur noch Blindenhunde etc.
Surf mal im Internet, da findest du auch etwas darüber.

Liebe Grüße Frieda


28. April 2003 10:32

Hallo,
also ich kenn das nur so, dass man Tierhaltung nur bei Kleintieren (Hasen, Vögel, Katzen...) nicht verbieten kann. Hunde z.B. müssen vom Vermieter genehmigt werden.
Wurde das geändert??
Mein Vermieter wehrt jegliche Art von Tieren ab. Ist alles verboten...
Ich ziehe jetzt deshalb um (habe 4 Hasen), weil er mir das Leben "zur Hölle" gemacht hat...

Conny

28. April 2003 13:56

Hallo Conny,

: also ich kenn das nur so, dass man Tierhaltung nur bei Kleintieren (Hasen, Vögel, Katzen...) nicht verbieten kann. Hunde z.B. müssen vom Vermieter genehmigt werden.

Die Klausel: Tierhaltung verboten, hat keine Wirkung.
Und bestimmte Hunde müssen vom Vermieter geduldet werden.

Ich weiß von einem Fall, da hat der Vermieter abgelehnt und die Halterin hat sich Unterschriften von sämtlichen Mietparteien geholt, daß sie nicht gegen den Hund sind. Da konnte der Vermieter nichts mehr machen. Ging m.E. sogar vor Gericht.

Voraussetzung ist sicherlich, daß der Hund nicht stört.

Im Internet sind viele Urteile und Gesetzestexte, kannst ja mal suchen.

: Ich ziehe jetzt deshalb um (habe 4 Hasen), weil er mir das Leben "zur Hölle" gemacht hat...

Das ist die Kehrseite. Ich würde auch kein Tier in der Wohnung halten, wenn der Vermieter etwas dagegen hat. Bei einer großen Gesellschaft ist es sicherlich etwas anderes. Aber wenn die anderen Mieter es nicht wollen, hat es sicher auch keinen Sinn.

Liebe Grüße Frieda


29. April 2003 11:44

Hi Frank (Kollege ;-))

: nein, damit will ich sagen das dir dein vermieter "Generell" die Tierhaltung nicht verbieten kann...........

Das ist so nicht ganz richtig, bzw. ist damit nicht alles gesagt.

Wenn im Mietvertrag gar nichts i.S. Tierhaltung geregelt ist, kann man sich jedwedes Tier anschaffen, das man haben möchte. Ich würde aber trotzdem immer vorher schriftlich nachfragen, ob das i.O. geht. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Steht im Mietvertrag, daß TIERhaltung verboten ist, ist diese Klausel nichtig (so ähnlich verhält es sich ja auch bei Schönheitsreparaturen mit dem Zusatz, daß bei Auszug z.B. das Parkett abzuschleifen und neu zu versiegeln ist - in diesem Fall ist der gesamte Absatz über die Schönheitsreparaturen nichtig und man braucht bei Auszug GAR NICHTS zu machen *ätsch*) und man kann sich auch ein Tier anschaffen, wenn man will. Allerdings ist dann Ärger vorprogrammiert, da der Vermieter ja eindeutig keine Tiere im Haus haben will und sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen wird. Irgendwas wird er schon finden, mit dem er einem das Leben schwermachen kann...

Steht im Mietvertrag, daß Hunde- und Katzenhaltung verboten ist, ist der Paragraph gültig und bindend, d.h., der Vermieter kann auf die Abschaffung des Tieres klagen, und zwar OHNE Angabe von Gründen. Das Tier muß also nicht auffallen oder stören. So ist das z.B. bei uns. Paßt einem anderen Mieter Deine Nase nicht, beschwert er sich bei der Hausverwaltung darüber, daß Du einen Hund hälst (ohne zu begründen, WAS ihn an dem Hund stört! Das ist nicht erforderlich!) und Du hast den dicksten Ärger am Hals. Auch bei einem Einzug mit einem Blindenhund kann einem passieren, daß man Ärger bekommt - immerhin sollte man den Mietvertrag LESEN, bevor man ihn unterschreibt und wenn man trotz des Verbotes unterschreibt, muß man auch mit den Konsequenzen leben. Oder sich gleich ne andere Wohnung suchen. Wird der Hund erst nach dem Einzug "nötig", sieht das natürlich wieder anders aus. Aber auch dann darf er die anderen Mieter nicht beeinträchtigen und dann laß mal einen hochgradigen Allergiker unter den anderen Mietern sein, der im Treppenhaus aufgrund der Hundehaare Asthmaanfälle bekommt. Ich befürchte, daß es dann auch zu Problemen kommt, wenn es ein Blindenhund ist.

Dann gibt es noch die Klausel, daß Hunde- und Katzenhaltung vom Vermieter erlaubt werden muß. In diesem Fall sollte man sich diese Erlaubnis für jedes einzelne Tier (so es sich dann um Hund und / oder Katze handelt) schriftlich geben lassen.

Ich würde in jedem Fall vorher mit dem Vermieter unverbindlich sprechen und "vorfühlen", wie die Stimmung ist. Das kann nie schaden, da er Dir aufgrund eines unverbindlichen Gespräches wohl kaum ein schriftliches Verbot hinterherschicken wird (und wenn doch, spart man sich auch ne Menge Ärger, weil man gleich bescheid weiß). Ohne schriftliches Verbot (es sei denn, es steht bereits im Mietvertrag, s.o.) kann man sich bei einer negativen mündlichen Absage immer noch überlegen, ob man sich ein Tier anschaffen und das Risiko Ärger zu bekommen eingehen will. Offiziell verboten hat der Vermieter es ja dann noch nicht. Jedenfalls kann er das nicht beweisen, weil er es Dir nicht schriftlich (und am besten gegen Empfangsbescheinigung) mitgeteilt hat.

Mit einem 2. Hund ist das so´ne Sache. Es KANN, z.B. aufgrund der Wohnungsgröße, durchaus dazu kommen, daß der Vermieter die Abschaffung des 2. Hundes verlangt, OBWOHL er den ersten Hund erlaubt hat. Bei sogenannten "Kampfhunden" könnte es auch zu Problemen kommen. Ich würde da immer auf Nummer Sicher gehen und auch beim 2. Hund eine schriftliche Erlaubnis einholen.

Grüßle, Silke