Hallo Martin,
: seit wann sind operative Korrekturen vererbbar? Oder denkst Du, daß die Töchter von irgendeinem Busenstar auch *offtopic-beeeeeep* ...
Klassischer Fall von Missverständnis :-)
Bei allen Rassen gilt das Entropium als zuchtausschließendes Merkmal - logo, weil es eine ernstzunehmende, im Endeffekt zur Erblindung führende Erkrankung ist. Das Ektropium führt bei den meisten Rassen ebenfalls zum Zuchtausschluss, da es zu chronischer Bindehautentzündung führt. Leider gibt es tatsächlich einige Rassen, bei denen ein Ektropium zum Rassestandard gehört...
Wie auch immer, was Merlino meinte war folgendes: wenn ein solcher Augenfehler operativ beseitigt wird und die OP sehr gut gemacht ist, kann man dem Hund nicht mehr ansehen, dass er an einem Augenfehler litt. Somit könnte er theoretisch bei einer Zuchttauglichkeitsprüfung als voll zuchttauglich durchgehen - und so seinen Augenfehler fröhlich weitervererben! Aus diesem Grund wird das Vorhandensein von Ektropium bzw. Entropium schon bei der Wurfabnahme in die Papiere eingetragen mit dem Zusatz "Nicht zuchttauglich wegen Entropium (bzw. Ektropium)." Damit wird möglicher Betrug unterbunden. Es ist also verboten, einen korrektive OP vorzunehmen, um den Hund durch die ZP zu bekommen - das war es, was Merlino meinte.
Aber selbstverständlich muss man eine OP machen lassen, um Folgeschäden zu vermeiden - der Hund ist so oder so nicht zuchttauglich!
Gruß Inge
(mit Bonnie, die beidseitiges Entropium hatte, mit 9 Wochen operiert wurde und nun die schönsten Augen der Welt hat :-) )