Impfen in der Schweiz :: Gesundheit & Hund

Impfen in der Schweiz

von Karin Exi+Rony(YCH) am 25. September 2001 08:21

Hallo Ariane

Hier noch etwas wegen der nicht obligatorischen Tollwutimpfung.
Die Tierseuchenverordnung verfügt über recht strenge Vorschriften gegenüber Tollwut. Dies könnte einem nicht geimpften Hund zum Verhängnis werden. Laut Artikel 145: Bei Kontakt mit einen tollwütigen oder tollwutverdächtigem Tier müssen Haustiere, die nicht innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Tollwut geimpft worden sind, entweder getötet oder 100 Tage abgesondert werden.

Klar ist die Schweiz momentan Tollwut frei. Und ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen. Aber ich lasse lieber meine Tiere impfen.

Grüessli
Karin


P.S. wegen der überdosierung wie du geschrieben hast, weiss ich nichts, habe mir ehrlich gesagt, eigentlich auch nie grossartig Gedanken darüber gemacht.


von ariane+o(YCH) am 25. September 2001 11:28

Hallo Antje

Du kannst bestimmt auch in der Schweiz Deinen Hund einzeln impfen lassen, gerade gegen Parvo (das ist die erste Impfung, die meine Welpen bekommen).
Ja das glaubte ich eben auch, weil ich bis vor ein paar Jahren die Parvo immer einzeln impfen liess.
Hab vielen Dank Antje für deine Aufklärung. So gesehen bringe ich natürlich auch etwas mehr Verständnis für die TA auf. Beide haben mich aber glauben lassen, dass sie gar nicht mehr an Einzelimpfstoffe ran kommen und bedauerten meine Brieftasche, weil ich ja bereit gewesen bin das Mehrfache einer Kombi-Impfung zu bezahlenwinking smiley)

Hier bei uns haben die Praxen, in denen häufig Kleintiere behandelt werden, meistens den Kombi-Impfstoff unf zusätzlich die Einzelimpfstoffe gegen Parvo, Tollwut und Zwingerhusten.

Tollwut und Zwingerhusten werden in der Schweiz auch noch einzeln geimpft.
: Sprich doch noch mal mit Deinem Tierarzt. Wenn Du nur gegen bestimmte Krankheiten impfen lassen willst und nicht "die volle Dröhung", kann er Dir bestimmt auch ein Rezept ausstellen, mit welchem Du den Impfstoff für Deinen Hund in der Apotheke bestellen kannst. Den holst Du Dir dann und läßt ihn von Deinem Tierarzt spritzen.

Genau das werde ich ihm vorschlagen, danke.
Viele Grüße
ariane+o

von ariane+o(YCH) am 25. September 2001 11:56

Hallo Karin

Hier noch etwas wegen der nicht obligatorischen Tollwutimpfung.
Laut Artikel 145: Bei Kontakt mit einen tollwütigen oder tollwutverdächtigem Tier müssen Haustiere, die nicht innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Tollwut geimpft worden sind, entweder getötet oder 100 Tage abgesondert werden.

Danke für deine Meldung.
Ist mir klar, dass es nicht ganz ohne jegliches Risiko geht.
Sobald in der Schweiz der erste Tollwutfall auftaucht, werde ich meine Hündin wieder impfen und sonst halt nur für Auslandaufenthalte.

:wegen der überdosierung wie du geschrieben hast, weiss ich nichts, habe mir ehrlich gesagt, eigentlich auch nie grossartig Gedanken darüber gemacht.

Falls du dies ändern möchtest, liess doch mal
unter:
[www.heilkundenet.de]

Grüessli
ariane+o

von ariane+o(YCH) am 25. September 2001 11:59


Hallo Birgit

Danke für den Link.
Genau darum geht's mir halt.

Viele Grüsse
ariane+o

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