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Richtlinien für TA/THP-Kosten

geschrieben von Marisa(YCH) 
Richtlinien für TA/THP-Kosten
22. März 2002 10:48

Hallo!

Es gibt doch bei den Behandlungskosten bei Tierärzten oder Tierheilpraktikern sicherlich irgendwelche Richtlinien oder Gebührenordnungen an die diese sich halten müssen. Weiß jemand näheres. Ich würde gerne mal einen neugierigen Blick drauf werfen.

Danke!

Tschüß
Marisa

22. März 2002 11:03

Hallo!!!

Schau mal bei www.tiermedizin.de unter "public", dann aufn "aktuelles" dann "Meldungen" und dann auf "Gebührenordnung für Tierärzte", ist aber glaub ich noch in DM, aber sollte ja kein Problem sein :-)
In der GOT ist der einfach Satz angegeben, der TA kann bis zum dreifachen berechnen!
Ob es für THPs eine Gebührenordnung gibt weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen, da es ja in D auch keine bestimmt ausbildung gibt und sich leider im Moment noch jeder "Depp" Tierheilpraktiker nennen kann!

Bye, Eva + Timmy



22. März 2002 11:04

Hi Marisa,

schau doch mal unter dem angegebenen Link nach. Dort gibt's Details. Allerdings Stand 1999. Weiss nicht, warum es nix neueres gibt.
Ciao,
Verena

24. März 2002 21:35

Hallo Marisa,

entgegen den Meldungen: die Gebührenordnung der TÄ ist zuletzt im Jahr 1999 angehoben worden. Die TÄ dürfen den 1 - 3 fachen Satz nehmen. Eine neuere gibt es nicht!
Und was uns THP angeht: wir haben eine Gebührenordnung vom Bundesverband der THP Deutschland. Auch diese ist in Bereichen von...bis eingeteilt. Aber alle THP´s des Verbandes haben sich an diese Gebührenordnung zu halten. Du kannst sie beim Verband in Gerabronn anfordern oder dort nachfragen.
Grüße,
Heike

24. März 2002 21:47

hi

nur ist THP meines wissens kein geschützter begriff.
d.h. jeder darf sich so nennen wenn es ihm danach ist und muss
auch keinem verband angehören.
es wäre also ratsam, sich auch zu erkundigen was für einer
der ausgewählte (T)HP ist.


gruss

robert


24. März 2002 22:04

: hi
:
: nur ist THP meines wissens kein geschützter begriff.
: d.h. jeder darf sich so nennen wenn es ihm danach ist und muss
: auch keinem verband angehören.
: es wäre also ratsam, sich auch zu erkundigen was für einer
: der ausgewählte (T)HP ist.
:
Hallo Robert,

das ist wohl (leider) richtig!!!!!!
Aber wenn man sich an den Verband wendet, wenn man einen THP sucht, dann bekommt man nur die Adresse eines geprüften THP´s.
Und spätestens dann, wenn einem THP, der nicht geprüft ist, der Veterinär vom Amt ins Haus kommt und eine Abnahme der Praxis vornimmt und die gesetzlichen Vorschriften über die Abgabe und Lagerung der Arzneimittel überprüft, werden die THP´s, die davon keine Ahnung haben, hinten runterfallen.
Abgesehen davon, dass die meisten schon alleine keine Ahnung von Anatomie oder gar Pathologie haben.
Gruß,
Heike