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Wem gehören die Röntgenbilder?

geschrieben von Lisa(YCH) 
Wem gehören die Röntgenbilder?
27. Juni 2002 14:26

Vor zwei Wochen hat unser Tierarzt unsere Hündin auf unser Bitten hin geröntgt ("schaukelnder Gang"winking smiley und dabei linksseitige starke HD festgestellt. Er riet dringend zur OP, sobald sie ausgewachsen ist und empfahl uns Canosan zur Nahrungsergänzung. Weiter nichts, weil sie im Moment noch keine Beschwerden hat, sie ist erst ein halbes Jahr alt.
Nachdem wir im Internet alles über HD gelesen haben, was wir gefunden haben, haben wir uns nach Hin- und Hermailen mit etlichen Hundebesitzern und einem Tierarzt, der auf GA spezialisiert ist, dazu entschlossen, sie jetzt schon, wenn das möglich ist (der GA-Spezialist muss natürlich auch erst noch untersuchen) mit GA behandeln zu lassen, um Arthrose, Schmerzen und falsche Ganghaltung erst gar nicht entstehen zu lassen. Das Problem ist, das wir dazu die angefertigten Röntgenbilder brauchen und wir in unserer TA-Praxis (mit der wir eigentlich bisher super zufrieden waren) die Antwort bekamen, der Dr. hielte nichts von der GA und daher könne die Herausgabe der Bilder nicht verantwortet werden. Der Doc selbst war jedoch gerade nicht da.
Als wir die Röntgenbilder besprochen haben, hat er aber auch die Möglichkeit der GA mit keinem Wort erwähnt, wir sind erst im Net darauf gestossen.
Wir waren erstmal etwas geplättet, sind aber jetzt doch der Meinung, dass man uns die Bilder aushändigen MUSS (wir haben das Röntgen immerhin teuer bezahlt..). Liegen wir damit falsch?? Bevor wir uns nochmal mit der Praxis auseinandersetzen, möchten wir uns erstmal vergewissern, um entsprechend sicher da aufzutreten, wir wollen ja schliesslich nicht da rumpöbeln müssen. Wir sehen aber auch nicht ein, das der Hund die ganze Prozedur nochmal über sich ergehen lassen soll, war immerhin mit Vollnarkose!
Etwas ratlos grüssen alle
Lisa und Rolf mit Candy

27. Juni 2002 15:14


Hallo,

hab 1997 einen Hund röntgen lassen. Wollte danach die Aufnahmen um bei einem anderen TA eine zweite Meinung einzuholen. Bekam die Aufnahmen auch nicht.Hab mich dann auf den Standpunkt gestellt, keine Aufnahmen, kein Geld. War dem TA aber sch...egal. Rechnung wurde nie angemahnt und ist bis heute nicht bezahlt.
Vielleicht giebt es TA, die vor einer Aufdeckung von Fehldiagnosen Angst haben müssen.

heute mal namenlos

27. Juni 2002 15:20

Hallo,

ich würde mal sagen, sie gehören Dir.

Ich habe auch den TA gewechselt (aus anderen Gründen) und habe letzte Woche angerufen um Sinas HD Röntgenbilder anzufordern. Kein Problem, sie senden sie mir zu.

Sina wurde übrigens mit ca. 12 Monaten geröntgt. Beidseitig schwere HD. Seitdem auch nur Canosan. Sie ist jetzt 3 Jahre alt und sie wackelt mit den Hüften beim Laufen, mal mehr, mal weniger, aber sonst nichts. Es gibt Hunde, die werden uralt mit HD und haben nie Probleme. Hängt auch vom Körperbau ab (wie stark sie abfallen hinten). Sinas ist zwar DSH, aber ein Mix, von daher ist ihr Rücken eher gerade, sie fällt nicht ab.

Ich würde an Eurer Stelle jetzt noch gar nichts machen. Der Hund ist erst 6 Monate alt. Man soll nicht vor 12 Monaten röntgen, evtl. sogar noch später (je nach Rasse). Denn die Knochen wachsen ja noch. Die Röntgenbilder würde ich zwar anfordern, aber ich würde in ein paar Monaten nochmal röntgen.

Viele Grüsse

Ingrid und Sina

27. Juni 2002 15:25

Hi,

die Röntgenbilder gehören immer dem Tierhalter.

Liebe Grüße

Gesa & Borderbande

27. Juni 2002 15:31

Hallo Lisa

mein TA wollte damals die Bilder auch nicht hergeben, es sei denn er selbst hätte sie direkt an die HD-Auswertungsstelle geschickt. Ich war auch der Meinung ich hab das bezahlt also gehört das mir. Er entgegnete, er habe eine 10 jährige Archivierungspflicht und müsse die Bilder sogar behalten.

Daraufhin habe ich ihn aufgefordert von den Röntgenbildern "Kopien" anfertigen zu lassen, was er auch machte. Diese Kopien waren überigens nicht vom Original zu unterscheiden (jedenfalls nach meinem Ermessen). Die Kopien mußte ich natürlich zusätzlich zahlen, aber immerhin besser als wenn der Hund ein 2. Mal in Narkose muß. Die Kopien lagen um die ca. 40 dm

Rechtslehrer Raum ?

Grüße
Tina

27. Juni 2002 16:07

Hallo Lisa und Rolf,

die Röntgenbilder gehören dem Tierarzt. Ganz einfach. Ihr habt nicht für die Röntgenbilder gezahlt, sondern für die Diagnosestellung anhand der Röntgenbilder. Die Bilder selbst sind Eigentum des TAs, und müssen nicht an den Besitzer abgegeben werden. Wenn ein TA die Bilder abgibt, ist das reine Höflichkeit, oder wie auch immer man das bezeichnen möchte.
Einzige Ausnahme sind offizielle Bilder für Gutachten, z.B. offizielle HD-Bilder für die Zuchtverbände. Die werden aber normalerweise auch nicht an den Besitzer des Hundes abgegeben, sondern vom TA gleich zum Gutachter weitergeschickt.

Gruss Cindy