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Gesundheit & Hund

Gesundheitsfragen betreffen nicht nur den kranken Hund sondern stellen sich auch, wenn es um Vorbeugung oder Prävention von Krankheiten geht. Macht dein Tierarzt das richtige? Welche Untersuchungen sind sinnvoll und sollten gemacht werden? Wer hat Erfahrungen mit HD und Goldakupunktur? Solche und ähnliche Fragen kannst Du hier stellen oder diskutieren. 
Wem gehören die Röntgenbilder?
27. Juni 2002 20:40

Hallo,

ich habe damals meine erste Hündin HD-röntgen lassen, aber nicht über den Zuchtverband. Die Bilder wurde mir sofort ausgehändigt. Wenn ich über den Zuchtverband (also offiziell) röntgen lasse, trage ich zwar die Kosten, die Aufnahmen gehen aber in das Eigentum des Rassezuchtvereins über. Finde ich zwar nicht richtig, denn ich muss sie ja bezahlen, ist aber leider so.

Liebe Grüße
Birgit

27. Juni 2002 20:45

Hallo Porcha,

in dem Link steht unter anderem folgendes zu lesen:

"Eine Ausnahme sind nur offizielle HD-Aufnahmen, die nach einem sog. "Werkvertrag” direkt für den Auftraggeber angefertigt und diesem dann auch ausgehändigt werden"

Das stimmt so nicht. Denn dann würden ja die Bilder, die ich als Besitzer ja in Auftrag gebe und auch bezahle, mir gehören. Ich muss aber unterschreiben, das die Bilder in das Eigentum des Zuchtvereins übergehen. Wer hat denn nun ein Recht auf die Bilder?
Die Bilder werden nach der Aufnahme an den vereidigten Gutachter geschickt, der die Auswertung vornimmt und dann beim Zuchtverein archiviert. Wir dummen Züchter dürfen nur den Geldbeutel aufmachen:-((

Gruß
Doris (die das HD-Röntgen ohnehin als reine Geldmacherei ansieht)

27. Juni 2002 21:09

Der Tierarzt ist verpflichtet, die Röntgenbilder 10 Jahre aufzubewahren. Er kann sie zwar ausleihen, muss sie aber wieder bekommen, dass heißt, sie gehören dem Tierarzt

Der Humanmediziner hat sogar 30jährige Aufbewahrungspflicht.

Dass heißt, ihr könnt euch die Röntgenbilder auf alle einen begrenzten Zeitraum ausleihen, müßt sie aber dann wieder an den Tierarzt zurückgeben


Viele Grüße, Nicole

27. Juni 2002 21:50

Hallo!

Da muss ich mich aber wundern - mein Freund hatte vor einigen Jahren einen schlimmen Unfall und wurde in einer Klinik behandelt, die, nach unserem Umzug, 100 km weit weg ist. Da er einen bleibenden Schaden hat und immer wieder behandelt werden muss, wollten wir hier einen Arzt suchen, der die Behandlung übernimmt. Das tut keiner, ohne die Krankenakte der letzten Jahre und die Röntgenbilder!
Die rücken die Leute aber partout nicht raus - Konsequenz: wir fahren für jede Behandlung 100 km hin und 100 km wieder zurück für manchmal 10 min Untersuchung!

Also, Schlussfolgerung: die Bilder werden uns nicht ausgehändigt!

Fragende Grüsse
Stine

28. Juni 2002 08:09

Hallo!

Was habt ihr denn ungefärh bezahlt?
Bei meiner TA war es so, daß sie mir vorher vorgesrechnet hat, was ein kleines oder grosses Bild kostet. Und damit war auch klar, daß ich nicht nur das Knipsen, sondern auch das Bild selbst bezahle. Ich habe die Bilder auch anstandslos mitbekommen. Sie haben sich das nur quittieren lassen.
Ich denke auch, Du hast auf jeden Fall ein Recht auf die Bilder, denn Du bezahlst die ja schliesslich mit.

Gruss,

Diana, Jackie und Justin

28. Juni 2002 16:49

Hi Cindy,

: Und da die Röntgenbilder mW immer wieder zum überweisenden Arzt zurückgegeben werden, denke ich, dass sie auch zurückgegeben werden müssen. Oder irre ich mich da?

Das gilt aber nur für Kassenpatienten und nicht für Privatversicherte. Zur Herausgabe der Bilder dürfte der behandelnde Arzt in jedem Fall verpflichtet sein. Wo bliebe denn sonst das Recht auf freie Arztwahl?
Dürfte bei den Vet`s nicht anders sein....
Eigentümer ist im Falle der angesprochenen Röntgenbilder allerdings tatsächlich derjenige der die Bilder erstellt hat. Sprich: der Tierarzt!

Viele Grüße
Nele