: Hallo Heike
: : Liebe Grüsse Heike (es kann nicht jeder alles wissen, aber Aufnahmebereit und Lernfähig schon)
: --: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder vollst. o. teilw. Entnehmen od. Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
: -- das ist erstmal für mich das, was zählt "es ist verboten ..."
: : Dieses Verbot gilt nicht
: -- das nenne ich Hintertürchen
: Dodo, alles eine Frage der Auslegung, man sagt ja auch, Kupieren ist verboten (Hintertürchen jaglich geführte Hunde dürfen kupiert werden)
Hi Dodo,
ich hab das doch nicht geschrieben.
Gesetzestexte sind (fast) immer so dämlich, dass man sie nicht begreift.
Aber jetzt kommts: Das Gesetz(auch wenn es sich noch so sche... liest) ist geändert worden, damit man OHNE Indikation Hunde kastrieren DARF.
Der Arzt macht es ganz offiziell!
So isses und so bleibts, bis es wieder geändert wird!
Vorher war es definitiv VERBOTEN!
Da gab es keine Ausnahme im Gesetzestext, da musste der Arzt dann eben eine Diagnose "erfinden".
Er durfte NICHT kastrieren und schreiben, :"weil der Besitzer es so wollte". Das war bis zu Gesetzesänderung schlicht VERBOTEN und wurde BESTRAFT!!!
Dit is der Unterschied.
So long Heike