: Kleine Anmerkung dazu.
: Es wird zeit, daß diese Unart auf die Indexliste kommt, genau so wie das Kuppieren und dass den Tierärten die aus nichten Gründen solche Kastrationen durchführen, Berufsverbot erteilt wird, da sie Hund verstümmeln und das GEGEN den Eid ist.
Die Kastration von Hunden aussschliesslich zur Eindämmung der unkontrollierten Fortpflanzung ist ja erst seit einigen Jahren ausdrücklich ERLAUBT. GOTT SEI DANK, denk mal an die vielen "ausversehenwelpen".
Tierschutzgesetz :§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
der Eingriff im Einzelfall
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist,
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird;
Nicht alle über einen Kamm scheren und aburteilen.