Mundschutz bei OP
26. März 2003 11:20

Hallo Yorkies

Bei mir siedelt sich eine neue TA an, die z.Zt. in der Zeitung fuer sich Werbung macht. War ein Foto von ihr mit dabei beim Kastrieren einer Kaetzin. Was mich erstaunte war, dass sie bei dieser OP keinen Mundschutz trug.
Ist jemand vom Fach unter euch und kann mir dies erklaeren?

Liebe Gruesse
Gabrielle


26. März 2003 11:33

Hallo Gabrielle!

Mundschutz ist so'n Reizthema :-) Es gibt eine Untersuchung in einer renommierten (humanmedizinisch-)wissenschaftlichen Zeitschrift, wonach das Ding alles in allem Makulatur ist. Nutzen hat es, wenn überhaupt, nur für alle, die näher als einen Meter am OP-Gebiet sind. Aber: Der wirksamste Schutz gegen Verschleppung von Keimen vom Operateur auf den Patienten ist, daß der Operateur einfach den Mund hält. In dem Moment, in dem er die ganze Zeit redet, einmal niest oder hustet, ist der Mundschutz praktisch nur noch Deko.
Es kommt natürlich auch auf's OP-Gebiet an. Bei einem offenen Bauch ist ein Mundschutz sicher gerechtfertigter als bei OPs im Mundbereich oder im Urogenitalbereich. Unsere HNO-Fuzzis und Urologen haben in der Hälfte der Fälle den Mundschutz unter der Nase hängen und haben auch nicht mehr Wundinfekte als die anderen.
EIn Großteil des Hygienekrams im OP ist in seiner Wirksamkeit nie bewiesen und man macht es so, weil man es immer schon so macht... Hat jemand behauptet, Medizin wäre eine exakte Wissenschaft? ;-)))
Was mich viel mehr wundert: Darf man als TA in der Zeitung Werbung machen? Weiß das wer? Ich dachte, die dürfen auch nur "Zurück aus dem Urlaub" und "Praxisübernehme/eröffnung"-Anzeigen schalten.

Viele Grüße,

Katja (heute ohne Mundschutz ;-))

26. März 2003 14:28

Hallo Katja

Danke fuer deine Antwort!

: Mundschutz ist so'n Reizthema :-)

Dann habe ich da ja voll ins Schwarze *kicher*

: Es kommt natürlich auch auf's OP-Gebiet an. Bei einem offenen Bauch ist ein Mundschutz sicher gerechtfertigter

Was ja bei der Kastration einer Kaetzin der Fall waere, oder??

: EIn Großteil des Hygienekrams im OP ist in seiner Wirksamkeit nie bewiesen

Ah ja, wusste ich nicht.

Wie verhaelt es sich denn mit Haarschutz? Den traegt sie naemlich auch nicht.

: Was mich viel mehr wundert: Darf man als TA in der Zeitung Werbung machen? Weiß das wer? Ich dachte, die dürfen auch nur "Zurück aus dem Urlaub" und "Praxisübernehme/eröffnung"-Anzeigen schalten.

Es handelt sich hier um eine Praxiseroeffnung und ist in der CH in einem lokalen Gratisanzeiger, 1/2 Seite gross. Ob das wirklich legal ist, weiss ich aber nicht.

Liebe Gruesse
Gabrielle

26. März 2003 14:52

Hallo Gabrielle!

: Was ja bei der Kastration einer Kaetzin der Fall waere, oder??
Ja. Da würde ich auch einen aufsetzen.
:
: : EIn Großteil des Hygienekrams im OP ist in seiner Wirksamkeit nie bewiesen
: Ah ja, wusste ich nicht.
Das ist die berühmte Wissenschaft unter dem Titel "Das haben wir schon immer sogemacht, wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder kommen würde..." ;-)

:
: Wie verhaelt es sich denn mit Haarschutz? Den traegt sie naemlich auch nicht.
Wenn sie ihre Haare nicht offen trägt, so daß die in die Patienten hängen... Nein, ich habe bei Tierärzten in einer normalen Praxis noch nie eine Haube gesehen. Die Op-Räume da sind ja auch meist semisteril, die gehen da ja auch mit Straßenschuhen rein etc. Deswegen sind sie nicht schlechter (in England läßt man teils Schulklassen einmal im Monat durch den Op trampeln - wenn kein OP läuft -, damit da noramle Keime reingetragen werden und nicht die hochgezüchteten hochresistenten Krankenhauskeime Fuß fassen). Zur Haarhaube nochmal: Bei uns muß sogar der Kollege mit spiegelblanker Glatze so'n Haarnetz aufsetzen, das konnte mir auch noch keiner erklären :-))))

: Es handelt sich hier um eine Praxiseroeffnung und ist in der CH in einem lokalen Gratisanzeiger, 1/2 Seite gross. Ob das wirklich legal ist, weiss ich aber nicht.
Wenn nicht wird ihr die lokale Konkurrenz wahrscheinlich bald die Hölle heiß machen. Die wissen das meist sehr genau.

Viele Grüße,
Katja

26. März 2003 19:21

stimmt, die dürfen keine Werbung machen.
Nicht mal meine Tierheilpraktikerin darf das, die fürchtet schon Probleme, wenn sie Flugblätter in Tierhandlungen auslegt.
Ärzte dürfen es keinesfalls.

27. März 2003 07:22

Witzig - verstehe ich nicht.
bei uns in Österreich ist das meines Wissens schon erlaubt. Bei Humanmedizinern gibt's ja Planstellen - da hat man als Patient ja auch nicht so die große Auswahl. Bei den Tierärzten hat man als Patientenbesitzer ja die volle Auswahl (so weit man halt fahren mag) und da sollte man schon auch informiert werden, wenn es einen neuen TA gibt.

Liebe Grüße
Karin M.