: - Lorz, A. (1992)
: Tierschutzgesetz mit Rechtsverordnungen und Europäischen Übereinkommen. Kommentar
: C.H. Heck Verlag, München, 4. Aufl.
Zur Zeit des Erscheinungsdatum 1992 existierte ein anderes Tierschutzgesetz und vorallem gab es nicht die modernen Teleimpulsgeräte, die mit LOW-Level-Stufen arbeiten!
: - Dorit Feddersen-Petersen und Gotthard M. Teutsch
: I Ethologisches Gutachten zur Verwendung von
: Elektroreizgeräten bei der Ausbildung von Hunden
: in: Grundlagen einer artgerechten tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden, VDH, 2. Auflage, 1999, S. 15f, S. 62f
Der Tierversuch von Frau Dr. Feddersen-Petersen war ein genehmigungspflichteiger Tierversuch, der belegen sollte, dass der Einsatz tierschutzrelevant ist. Anhand der Durchführung dieses Versuchs wurde das Ergebnis bestimmt, denn die Hund wurden nicht mit einem Teleimpulsgerät konditioniert, sondern mit einem Teletakt ohne Vorausbildung nach Beginn des Hetzens "in den Himmel geschossen"!!!! Natürlich ist das tierschutzrelevant! Natürlich muss ein Hund nach so einem Tierversuch Verhaltensauffälligkeiten zeigen!
: Dissertation: Stresserscheinungen beim praxisähnlichen Einsatz von elektrischen Erziehungshalsbändern beim Hund" - Aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten der tierärztlichen Hochschule Hannover
: zu finden unter:
:
: [
www.tiho-hannover.de]
:
In diesem ebenfalls Tierversuch wurden schlecht geprägte Hunde (kein Menschenkontakt!) (keine Umwelterfahrung, ergo extrem niedrige Stresstoleranz!) in einen Raum geführt (Hund lernt Orts- und Situationsgebunden!) und dort zum Jagen motiviert (Triebförderung!). Als sie dann ausgeprägtes Jagdverhalten zeigten, wurde Ihnen ebenfalls ohne vorherige Konditionierung! ein Stromstoss mit imenser Energieabgabe eines tierschutzrelevanten Gerätes auf höchster Stufe verabreicht. Na BRAVO!
Wenn man also beweisen will, dass Teletakt tierschutzrelevant ist, dann kann man das sicher so erreichen!
Wenn man allerdings zeigen möchte, was mit einem Teleimulsgerät zur Ausbildung möglich ist, muss man sich in sachkundige Hände begeben
Ich kann ein Nichtschwimmer ins Wasser fallen lassen, um zu beweisen, dass er nicht schwimmt!
Wenn ich aber zeigen will, dass er schwimmen kann, muss ich es Ihm vorher beibringen!
Dirk Brenner