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: Wo kann ich das nachlesen? Ich kenne diese Vorschrift nur im Zusammenhang mit Veranstaltungen
hei
da hast du recht.ein gesetz in dem sinne gibt es nicht.aber verordnungen,die erlassen werden können,wenn........sowie eben das problem eines nichtgemimpften tieres,wenn im umfeld tollwutverdacht besteht etc.
zb
www.mtw-ev.de/pages/texttol.htm
oder
www.tierarztpraxis-mohr.de/kleintiere/infekt_katze/tollwut.htm
dabei fällt mir was ein:
imkanton solothurn,schweiz gilt die verordnung,oder gesetz?,daß alle hunde ab 5 monate tollwutgeimpft sein müssen.
zudem muss ein zughund dort beim oberamt erlaubt werden:-)
schweizerische genauigkeit:-)
lg pat