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Goldie als Kettenhund?

geschrieben von Petra + Ralf & Luna(YCH) 
Goldie als Kettenhund?
23. April 2001 19:52

Hallo,
in unserer Nachbarschaft gibt es einen Goldie-Rüden, ca. 6 Jahre alt.
Wir kennen ihn jetzt seit etwa 9 Monaten, seitdem wir unsere Goldie-Hündin haben. Ein ganz liebes Kerlchen.
Er wurde immer in der Garage gehalten und konnte sich im (kleinen) Garten frei bewegen (Haus ist tabu, seitdem das Frauchen eine Hundeallergie hat, wie sie sagt, sie den Hund aber lieben und ihn nicht weg geben wollen). Nun hat er aber vor einigen Monaten eine Lücke in der Hecke zum Nachbarn entdeckt und nutzte diese auch. Anstatt nun das Loch zu schließen oder einen Zaun zu ziehen, liegt er seitdem an einer Kette, die widerum an einer Leine ist, die zwischen zwei Bäumen gespannt ist. Eine winzige Hundehütte (mehr ist es wirklich nicht) unter einer Kinderrutsche runden sein Leben ab.
Hier ist er nur noch, bei Wind und Wetter, Eis und Schnee. Das Wassernapf ist teilweise zugefroren gewesen, es ist auch oft leer.
Er bellt heiser und freut sich wahnsinnig toll, wenn wir vorbei kommen und zum Streicheln anhalten.
Sicherlich kommt er auch mal zum Laufen, bzw. zum am Fahrrad laufen raus, aber, egal zu welcher Uhrzeit wir an diesem Grundstück vorbei kommen, er ist immer an der Kette, ist praktisch immer heiser...

Was ist nun richtig? Dem weiter zuzusehen? Ist es für das Tier hilfreich, den Tierschutz zu informieren?
Seine Familie (Eltern und zwei Kinder) lieben ihn, aber Zeit, Zuwendung und artgerechte Haltung bekommt er nicht so, oder?

Vielleicht könnt Ihr uns ja helfen.

Liebe Grüße

Petra + Ralf mit Luna


23. April 2001 20:08

Hallo,

ich denke, hätte ich solch einen Fall in der Nachbarschaft, würde ich versuchen, die Leute dazu zu überreden, den Hund abzugeben, und die Vermittlung in die Hand nehmen (es zumindest anbieten). Wenn sie ihn so sehr lieben, müssen sie doch auch sehen, das er leidet... :-( Ich würde auch nicht gleich mit anklagendem Ton kommen, sondern es erstmal freundlich versuchen.

Das mit dem Tierschutz macht leider wenig Sinn, denn laut Tierschutzges. ist an dieser Art der Haltung nicht zu beanstanden (jaja, das tolle TierSCHUTZ(?)Gesetz), dh sie werden auch keine Handhabe gegen die Besitzer haben.
...und selbst wenn sie es hätten, und der Hund (mal angenommen) eingezogen werden würde, ist die Frage ob es für ihn so viel toller ist im Tierheim. Mit seinen 6 Jahren hat er es nicht leicht in der Vermittlung...

Anders wäre es wie gesagt, wenn man sich privat darum kümmern würde, den zu der Rasse gibt es ja auch überregionale Retriever-in-Not-Vereine/Organisationen.

Falls Du mehr Fragen hast - habe immer ein "offenes Ohr" und werde Dich gegebenenfalls auch gerne unterstützen :-)

Liebe Grüße

Gesa & Borderbande

von
COUNTRYDOG Border Collie Rescue

23. April 2001 21:06

Hallo Ihr beiden,

kann Gesa letzlich nur zustimmen. Die Vermittlungschancen für große Hunde, noch dazu älter als ein Jahr und wahrscheinlich total unerzogen sind alles andere als gut. Und es klingt ja auch nicht so, als wollten die Leute sich von ihm trennen.
Habt Ihr denn mal versucht freundlich mit den Leuten zu reden ? Es wäre ja schon schön ein paar Sachen zu ändern z. B. eine vernünftige Hundehütte, mehr Auslauf, mehr Ansprache.
Oder könntet Ihr ihn nicht wenigstens ab und zu mal mitnehmen ?
Im übrigen welcher Tierschutz ist denn bei Euch zuständig ? Falls es der ist, den ich vermute könnt Ihr Euch den Anruf leider sowieso sparen.
Aber es ist eh schwierig da offiziell was zu unternehmen, denn es ist ja keine Kettenhaltung im üblichen, sondern im erlaubten Sinne so wie ihr das beschreibt.
Viele Grüße
Wilma u. Arno (der wegen Flucht aus dem Garten ins Tierheim kam)

28. April 2001 09:17

: Hallo Petra,

im großén und ganzen haben meine beiden "Vorrednerinnen" zwar recht: Kettenhaltung ist in Deutschland erlaubt: ABER einige Kriterien müssen auch dabei beachtet werden:

Laut der Verordnung zum Halten von Hunden im Freien handelt es sich hierbei um Anbindehaltung.
§2 lautet:
(1) Hunde dürfen nur dann angebunden gehalten werden, wenn ihnen im Aufenthaltsbereich ein Schutzraum (z. B. Hundehütte) zur Verfügung steht
(2) Der Schutzraum MUSS allseitig aus wärmedämmendem, gesundheitsunschädlichem Material hergestellt sein. Das Material muß so verarbeitet sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen kann. Der Schutzraum muß gegen nachteilige Witterungseinflüsse Schutz bieten, insbesondere darf Feuchtigkeit nicht eindringen.
(3) Der Schutzraum muß so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen, und den Raum durch seine Körperwärme warmhalten kann. Das Innere des Schutzraums muß sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten werde.
(4) Die Öffnung des Schutzraums muß der Größe des Hundes entsprechen, sie darf nur so groß sein, dass der Hund ungehindert hindurchgelangen kann. Die Öffnung muß der Wetterseite abgewandt und gegen Wind und Niederschlag abgeschirmt sein.
(5) Der Aufenthaltsbereich in der engeren Umgebung des Schutzraumes muß sauber gehalten werden. Der Boden muß so beschaffen oder angelegt sein, dass Flüssigkeit versickern oder abfließen kann.
(6) Bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Außentemperaturen muß dem Hund außerhalb des Schutzraumes ein schattiger Platz zur Verfügung stehen.

UND SO MUSS DIE ANBINDUNG AUSSEHEN §3:
(1)Hunde dürfen nur mit einem breiten, nicht einschneidenen Halsband oder einem entsprechenden Brustgeschirr angebunden werden.
(2) Die Anbindung (Kette, Seil oder ähnliches) muß mit zwei drehbaren Wirbeln versehen sein, die eine Verkürzung der Anbindevorrichtung durch aufdrehen verhindern. Das Anbindematerial muß von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass der Hund sich nciht verletzen kann. Bei Ketten darf die Drahtstärke der Glieder 3,2 mm nicht überschreiten.
(3) Die Anbindung darf nur an einer MINDESTENS 6M langen LAUFVORRICHTUNG (Laufseil, Laufdraht, Laufstange) angebracht werden.Die Anbindung muß an der Laufvorrichtung frei gleiten können und so bemessen sein, dass sie dem Tier einen ZUSÄTZLICHEN BEIDSEITIGEN BEWEGUNGSSPIELRAUM von MINDESTENS 2,5M bietet.
(4) Laufvorrichtung und Anbindung müssen so angebracht sein, dass der Hund seinen Schutzraum ungehindert aufsuchen kann. Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegung des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Kot ist regelmäßig zu entfernen.

HUNDEN DIE ANGEBUNDEN GEHALTEN WERDEN, MUSS TÄGLICH MINDESTEN 60 MINUTEN FREIER AUSLAUF GEWÄHRT WERDEN!!!!

Schau Dir das ganze unter o. g. Kriterien nochmal genau an: Weise die Leute auf die VErordnung hin und wende Dich ansonsten an den örtlichen Tierschutzverein - die Leute können mal mitden Haltern sprechen und bei Bedarf ansonsten den Amtsveterinär einschalten, der für Abhilfe zu sorgen hat...

Ich würde allerdings auch erst mal versuchen die Leute freundlich darauf hinzuweisen, dass sie bei der momentanen Haltung (falls diese wirklich unzulänglich ist) Schwierigkeiten bekommen könnten, falls mal jemand das ganze der zuständigen Stelle meldet...

Liebe Grüße,
Me & Bär

Wir haben heir in der Nachbarschaft einen ähnlichen Fall und da ist jetzt auchd er Amtsvet dran...




: in unserer Nachbarschaft gibt es einen Goldie-Rüden, ca. 6 Jahre alt.
: Wir kennen ihn jetzt seit etwa 9 Monaten, seitdem wir unsere Goldie-Hündin haben. Ein ganz liebes Kerlchen.
: Er wurde immer in der Garage gehalten und konnte sich im (kleinen) Garten frei bewegen (Haus ist tabu, seitdem das Frauchen eine Hundeallergie hat, wie sie sagt, sie den Hund aber lieben und ihn nicht weg geben wollen). Nun hat er aber vor einigen Monaten eine Lücke in der Hecke zum Nachbarn entdeckt und nutzte diese auch. Anstatt nun das Loch zu schließen oder einen Zaun zu ziehen, liegt er seitdem an einer Kette, die widerum an einer Leine ist, die zwischen zwei Bäumen gespannt ist. Eine winzige Hundehütte (mehr ist es wirklich nicht) unter einer Kinderrutsche runden sein Leben ab.
: Hier ist er nur noch, bei Wind und Wetter, Eis und Schnee. Das Wassernapf ist teilweise zugefroren gewesen, es ist auch oft leer.
: Er bellt heiser und freut sich wahnsinnig toll, wenn wir vorbei kommen und zum Streicheln anhalten.
: Sicherlich kommt er auch mal zum Laufen, bzw. zum am Fahrrad laufen raus, aber, egal zu welcher Uhrzeit wir an diesem Grundstück vorbei kommen, er ist immer an der Kette, ist praktisch immer heiser...
:
: Was ist nun richtig? Dem weiter zuzusehen? Ist es für das Tier hilfreich, den Tierschutz zu informieren?
: Seine Familie (Eltern und zwei Kinder) lieben ihn, aber Zeit, Zuwendung und artgerechte Haltung bekommt er nicht so, oder?
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: Vielleicht könnt Ihr uns ja helfen.
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: Liebe Grüße
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: Petra + Ralf mit Luna
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