: Hallo Petra,
im großén und ganzen haben meine beiden "Vorrednerinnen" zwar recht: Kettenhaltung ist in Deutschland erlaubt: ABER einige Kriterien müssen auch dabei beachtet werden:
Laut der Verordnung zum Halten von Hunden im Freien handelt es sich hierbei um Anbindehaltung.
§2 lautet:
(1) Hunde dürfen nur dann angebunden gehalten werden, wenn ihnen im Aufenthaltsbereich ein Schutzraum (z. B. Hundehütte) zur Verfügung steht
(2) Der Schutzraum MUSS allseitig aus wärmedämmendem, gesundheitsunschädlichem Material hergestellt sein. Das Material muß so verarbeitet sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen kann. Der Schutzraum muß gegen nachteilige Witterungseinflüsse Schutz bieten, insbesondere darf Feuchtigkeit nicht eindringen.
(3) Der Schutzraum muß so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen, und den Raum durch seine Körperwärme warmhalten kann. Das Innere des Schutzraums muß sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten werde.
(4) Die Öffnung des Schutzraums muß der Größe des Hundes entsprechen, sie darf nur so groß sein, dass der Hund ungehindert hindurchgelangen kann. Die Öffnung muß der Wetterseite abgewandt und gegen Wind und Niederschlag abgeschirmt sein.
(5) Der Aufenthaltsbereich in der engeren Umgebung des Schutzraumes muß sauber gehalten werden. Der Boden muß so beschaffen oder angelegt sein, dass Flüssigkeit versickern oder abfließen kann.
(6) Bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Außentemperaturen muß dem Hund außerhalb des Schutzraumes ein schattiger Platz zur Verfügung stehen.
UND SO MUSS DIE ANBINDUNG AUSSEHEN §3:
(1)Hunde dürfen nur mit einem breiten, nicht einschneidenen Halsband oder einem entsprechenden Brustgeschirr angebunden werden.
(2) Die Anbindung (Kette, Seil oder ähnliches) muß mit zwei drehbaren Wirbeln versehen sein, die eine Verkürzung der Anbindevorrichtung durch aufdrehen verhindern. Das Anbindematerial muß von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass der Hund sich nciht verletzen kann. Bei Ketten darf die Drahtstärke der Glieder 3,2 mm nicht überschreiten.
(3) Die Anbindung darf nur an einer MINDESTENS 6M langen LAUFVORRICHTUNG (Laufseil, Laufdraht, Laufstange) angebracht werden.Die Anbindung muß an der Laufvorrichtung frei gleiten können und so bemessen sein, dass sie dem Tier einen ZUSÄTZLICHEN BEIDSEITIGEN BEWEGUNGSSPIELRAUM von MINDESTENS 2,5M bietet.
(4) Laufvorrichtung und Anbindung müssen so angebracht sein, dass der Hund seinen Schutzraum ungehindert aufsuchen kann. Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegung des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Kot ist regelmäßig zu entfernen.
HUNDEN DIE ANGEBUNDEN GEHALTEN WERDEN, MUSS TÄGLICH MINDESTEN 60 MINUTEN FREIER AUSLAUF GEWÄHRT WERDEN!!!!
Schau Dir das ganze unter o. g. Kriterien nochmal genau an: Weise die Leute auf die VErordnung hin und wende Dich ansonsten an den örtlichen Tierschutzverein - die Leute können mal mitden Haltern sprechen und bei Bedarf ansonsten den Amtsveterinär einschalten, der für Abhilfe zu sorgen hat...
Ich würde allerdings auch erst mal versuchen die Leute freundlich darauf hinzuweisen, dass sie bei der momentanen Haltung (falls diese wirklich unzulänglich ist) Schwierigkeiten bekommen könnten, falls mal jemand das ganze der zuständigen Stelle meldet...
Liebe Grüße,
Me & Bär
Wir haben heir in der Nachbarschaft einen ähnlichen Fall und da ist jetzt auchd er Amtsvet dran...
: in unserer Nachbarschaft gibt es einen Goldie-Rüden, ca. 6 Jahre alt.
: Wir kennen ihn jetzt seit etwa 9 Monaten, seitdem wir unsere Goldie-Hündin haben. Ein ganz liebes Kerlchen.
: Er wurde immer in der Garage gehalten und konnte sich im (kleinen) Garten frei bewegen (Haus ist tabu, seitdem das Frauchen eine Hundeallergie hat, wie sie sagt, sie den Hund aber lieben und ihn nicht weg geben wollen). Nun hat er aber vor einigen Monaten eine Lücke in der Hecke zum Nachbarn entdeckt und nutzte diese auch. Anstatt nun das Loch zu schließen oder einen Zaun zu ziehen, liegt er seitdem an einer Kette, die widerum an einer Leine ist, die zwischen zwei Bäumen gespannt ist. Eine winzige Hundehütte (mehr ist es wirklich nicht) unter einer Kinderrutsche runden sein Leben ab.
: Hier ist er nur noch, bei Wind und Wetter, Eis und Schnee. Das Wassernapf ist teilweise zugefroren gewesen, es ist auch oft leer.
: Er bellt heiser und freut sich wahnsinnig toll, wenn wir vorbei kommen und zum Streicheln anhalten.
: Sicherlich kommt er auch mal zum Laufen, bzw. zum am Fahrrad laufen raus, aber, egal zu welcher Uhrzeit wir an diesem Grundstück vorbei kommen, er ist immer an der Kette, ist praktisch immer heiser...
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: Was ist nun richtig? Dem weiter zuzusehen? Ist es für das Tier hilfreich, den Tierschutz zu informieren?
: Seine Familie (Eltern und zwei Kinder) lieben ihn, aber Zeit, Zuwendung und artgerechte Haltung bekommt er nicht so, oder?
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: Vielleicht könnt Ihr uns ja helfen.
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: Liebe Grüße
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: Petra + Ralf mit Luna
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