Registrierungsdatum: 24 Jahre zuvor
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Hallo,
mal eine Frage an die Rechtsexperten: Ein Mitglied unseres Hundevereins (sgsv - also DHV / VDH) hat eine private Hundeschule aufgemacht. Nun sind einige Mitglieder der Meinung, daß er nicht selbständig UND sgsv-Mitglied sein darf.
Weiß jemand genaueres über die Rechtslage?
Viele Grüße von katrin
Registrierungsdatum: 26 Jahre zuvor
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Hallo Katrin,
Hundeschule und VDH-Mitgliedschaft geht, aber z.B. VDH-Mitgliedschaft und Mitgliedschaft in einem Dissidenzverein geht nicht.
Letzendlich wäre es ja auch blöde, wenn der VDH eine Liste mit von ihm empfohlenen Hundeschulen herausgibt, die Betreiber aber nicht im VDH Mitglied sein dürften.
In Bezug auf die Regelung von Einzelheiten (was das betreffende VDH-Mitglied als Betreiber einer Hundeschule darf und was nicht) solltest Du Dich an den VDH wenden.
Registrierungsdatum: 24 Jahre zuvor
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Hallo,
: In Bezug auf die Regelung von Einzelheiten (was das betreffende VDH-
: Mitglied als Betreiber einer Hundeschule darf und was nicht) solltest
: Du Dich an den VDH wenden.
Hab ich schon gemacht, aber das dauert immer so lange ...