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Nochmal Leinenpflicht

geschrieben von Birgit(YCH) 
Nochmal Leinenpflicht
09. September 2003 06:21

Hallo zusammen,
in unserer Stadt herrscht seit einigen Jahren generelle Leinenpflicht für Hunde ab 50 cm/20 kg. Dieses Verbot gilt für alle ländlichen Vororte genauso wie für den Marktplatz. Bisher wurde dieses Verbot allerdings von Stadt und Ordnungsamt relativ locker gesehen, wohl auch aus dem Grund, weil es keinerlei ausgewiesene Freilaufflächen im gesamten Stadtgebiet gibt.

In den letzten Tagen gabe es jetzt allerdings zwei bedauerliche Vorfälle: Zum einen riß ein unangeleinter Husky ein Rehkitz, zum anderen töteten zwei unangeleinte Schäferhunde einen kleineren Hund. Solche Vorfälle sind natürlich schrecklich und ich befürchte, daß es jetzt wieder losgeht mit absoluten Kontrollen.

Damit ihr mich recht versteht: Ich wohne außerhalb und werde mit meinem unangeleinten Hund sicher nicht über den Marktplatz laufen - aber da wo Freilauf möglich ist, werde ich meinen Hund auch weiterhin von der Leine lassen.

Es gabe ja dieses Gerichtsurteil, in dem generelle Leinenpflicht als unzulässig erklärt wurde. Kann man sich im Notfall auf so ein Urteil berufen oder wie sieht die rechtliche Lage aus?

Ich hasse es einfach, mich wie ein Verbrecher zu fühlen, nur wenn ich meinen Hund von der Leine lasse und durch solche Vorfälle bzw. Zeitungsberichte wird man unwillkürlich wieder zur Zielscheibe für alle möglichen Hilfssheriffs. Es ist schon klar, daß Hunde, die wildern oder agressiv sind an die Leine gehören, aber es ist bescheuert, so etwas lediglich an Größe und Gewicht festzumachen.

Herzlichen Gruß,
Birgit