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Tierhalter sind für Tierheimkosten mit verantwortlich 24. Februar 2007 19:10 |
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Original geschrieben von Frieda
Und irgendwie auch nicht gut bedacht. Folge davon wird doch eher sein, dass Personen die Hunde einfach irgendwo anbinden, beim TH anbinden oder ihn einschläfern lassen bevor sie ihn ins TH bringen.
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Wäre es da nicht sinnvoller Kontrollen einzuführen bevor ein Mensch einen Hund aufnimmt?
Die Tierheime handeln riesige Verpflegungssätze mit dem Staat aus, ich denke hierbei auch an Korruption. Diese Sache ist ein Riesengeschäft für die Tierheimeund der Steuerzahler löhnt. Hier in Hamburg wo ich lebe sind unglaubliche (Hunde) rassegesetze erlassen worden. Wenn du einen Hund besitzt der auch nur annähernd in das Kampfhundraster passt kann es sein das dich der Ordnungsdienst auf der Straße anhält, nach Hause begleitet, sich deine Wohnung ansieht und diverse Fotos von deinem Hund macht. Ca. 2 Tage später bekommst du dann Post und wirst vor eine Rassenkomision (kein scherz!) geladen. In Hamburg bedeutet dies du mußt mit deinem Hund zum Tierheim Süderstraße , in dort abgeben und ca. 1 Stunde in einem extra Raum auf ihn warten. Du darfst nicht anwesend sein wenn der Hund von der Rassenkomision begutachtet wird. Ich weiß das alles weil ich es live erleben durfte. Nach einer unendlich erscheinenden Zeit wurde mir mein Hund mit den Worten,,der ist aber freundlich, und so zurückhaltend,, wieder ausgehändigt. Mein Hund ist 8 Jahre alt, ich hab in als welpen bekommen und er hat niemals einen Menschen oder anderen Hund gebissen. Er schläft sein leben lang jede Nacht bei meinem Sohn (13 Jährig) im Zimmer...ähemm...im Bett (Fußende). Gut, lange Rede kurzer Sinn, etwa 1 Woche nach der Rrrasenbestimmung bekam ich Post laut Gutachten der Rassenkommision handelt es sich bei meinem Hund eindeutig um einen Amstaff-Staff mix und somit ist dies ein Kategeorie 1 Hund (die ganz doll doll gefährlichen). Mir wurde mitgeteillt das er nur noch mit Maulkorb und an der Leine geführt werden darf. Innerhalb von 2 Wochen sollte ich nun eine Staatlich Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich schon nicht mehr in welchem Film ich gerade Hauptdarsteller bin.Auch wurde mir mitgeteilt das der gefährliche Hund nach ablauf der 2Wochen sofort von staatlicher Seite eingezogen wird. Rums.So und jetzt bitte gaaanz genau aufpassen. Ich bekam ja vorher ein Schreiben auf dem stand ihr Hund ist dies...Rassenkomision hat festgestellt das bla bla bla und so weiter genau auf DIESEM Schreiben soll man auf der Rückseite GEGENZEICHNEN. Genau das hab ich NICHT gemacht statdessen einen Brief zurückgeschrieben das sich die Rassenkommision wohl geirrt haben muß und dann hab ich mir SOFORT einen Anwalt genommen. Mein Hund Jimbo ist jetzt 9 und schläft immer noch bei meinem Sohn im Bett, alles andere hätte mir auch das Herz gebrochen.Quote :
Original geschrieben von Frieda
"Tierhalter sind für Tierheimkosten mit verantwortlich
Wer seinen Hund im Tierheim abgibt, muss damit rechnen, dass er die damit verbundenen Kosten – im folgenden Fall rund 10,-- EUR pro Tag - selbst tragen muss. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße unlängst entschieden. Der Halter eines Staffordshire-Terrier hatte sein Tier im Juli 2003 abgeben müssen, weil er nach Angaben des Gerichtes als nicht geeignet galt, den Hund zu halten. Das zuständige Ordnungsamt verlangte von dem Mann daraufhin 3.700,-- EUR jährlich, um die Tierheim-Kosten decken zu können. Das Gericht entschied, dass nicht die Allgemeinheit, sondern der Eigentümer des Hundes die Kosten zu tragen habe."
Diesen Text habe ich gerade als Tasso-Newsletter erhalten und irgendwie finde ich das ziemlich eigenartig. Und irgendwie auch nicht gut bedacht. Folge davon wird doch eher sein, dass Personen die Hunde einfach irgendwo anbinden, beim TH anbinden oder ihn einschläfern lassen bevor sie ihn ins TH bringen. Weil welcher Hund kostet 3.700 Euro im Jahr, wenn man mal von unvorhergesehen TA-Kosten absieht???? Wäre es da nicht sinnvoller Kontrollen einzuführen bevor ein Mensch einen Hund aufnimmt? Und allgemein kann das ja wohl nicht gültig sein, was, wenn ein Mensch z.B. durch Krankheit den Hund nicht mehr halten kann. Dafür kann doch dann die Person nichts.