Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

WBK will neues Hundegesetz in der Schweiz

geschrieben von erika 
WBK will neues Hundegesetz in der Schweiz
14. Mai 2007 16:15
Hoi schweizer Yorkies

Das WBK hat ein neues Hundegesetz ausgearbeitet das sie in der Schweiz durchsetzen möchten.

A Gefährliche Hunde: Alle Pitbull- und Bulltereiertypen. Die sollen verboten werden.

B Möglicherweise gefährliche Hunde: ALLE Hunde über 15 kg. Die brauchen eine Bewilligung. Halter die bereits einen solchen Hund haben müssen inerhalb von drei Monaten eine Bewilligung beim Kanton einholen. Ausgeschlossen sind lediglich Blindenführhunde. Behindertenhunde und Rettungshunde werden nicht ausgeschlossen."Jugend und Sport" wird davon auch betroffen sein, darf kein Jugentlicher mehr einen solchen Hund führen. Eben so soll gesetzlich geregelt werden wer bei Krankheit oder Abwesenheit des Besitzers den Hund gassiführen darf.

C Weniger gefährliche Hunde: Hunde unter 15 kg sind von der Bewilligung ausgeschlossen. Die Bezeichnung sagt aber, dass auch diese Hunde gefährlichsind - nur halt etwas weniger.

Jetzt müssen wir wirklich zusammenstehen es geht wirklich alle an, es ist möglicherweise fünf nach zwölf. In www.hunde-online.ch kann man Formulare zum Unterschriftensammeln kopieren. Macht alle mit nur so können wir in Zukunft noch Freude an unseren Viebeinern haben.

Gruessli
erika und Mädchen

14. Mai 2007 17:54
Hi

Dann sollen sie doch solch ein Gesetz einführen.
Vielleicht hat es dadurch mittelfristig einige Hundehalter-Idioten weniger auf der Strasse.
Ich bin überzeugt, das ich die notwendigen Bewilligungen erhalte.
Sollte es notwendig sein, mache ich halt rasch die Halterprüfung. (oder wie heisst die SKG Variante schon wieder)
Hab mir so oder so schon vorgenommen diese Prüfung gelegentlich zu absolvieren.

Schnaps

14. Mai 2007 19:15
Huhu,

ich lebe zwar nicht in der Schweiz, finde es aber trotzdem ziemlich krass.
Erstens finde ich, wenn es sowas gibt, dann für alle Hunde gleich, egal welche Rasse, Größe oder Gewicht. Und dann wären die Voraussetzungen für diese Bewilligungen schon von nutzen. Wie Schnaps schon sagt, es hat Vorteile, aber ganz ohne Nachteile sehe ich es nicht. Es wird viele geben, die diese Bewilligung wegen irgendwelchen Kleinigkeiten nicht erhalten oder was weiss ich. Meistens haben die Leute, die sowas bewilligen sollen ja keine Ahnung von der Materie.
Ich drücke euch die Daumen, dass wenn ein Gesetz erlassen wird es verständlich und angemessen ist.

bye Frieda

14. Mai 2007 19:42
Hoi Schnaps

Genau das ist es was uns so schwach macht. Nämlich Leute wie Dich. Warum sind wir Hundebesitzer eigentlich so egoistisch? In Fiburg zum Beispiel wird das Hundehalterbrevet der SKG nicht anerkannt. Da mauschelt der Kanton etwas. Ab 01. 07. 2007 kann weder ein Übungsleiter in einem Verein noch einer privaten Hundeschule, ohne einen kantonalen Test, Hundbesitzer ausbilden. Ich würde es mir gut überlegen, ob ich mir das Diktat von Herrn Studer aufzwingen lassen will.

Gruss
erika

14. Mai 2007 19:57
Hallo Erika

Die vielen Hundehalter welche sich überhaupt nicht darum kümmern was Ihr Hund anstellt sind der Grund für meine Einstellung. Gerne währe ich ein Softi. Das Leben hat mich was anderes gelernt.
Wenn alle so vernünftig währen wie Du und ich, bräuchte es solche Gesetze nicht.
Abgesehen davon finde ich es schon längst überfällig, das Übungsleiter ein minimum Kriterium erfüllen müssen um auszubilden.
Teilweise sind leider die Kursleiter unter jedem Hund. Heute kann jeder eine Hundeschule eröffnen und sich Hundetrainer schimpfen ohne eine Ahnung von der Materie zu haben.

Schnaps

15. Mai 2007 06:19
Hoi Schnaps

Einerseits begreife ich deine Haltung aber anderseits bist du etwas blauäugig. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich diese Leute davon abhalten einen Hund zu kaufen. Unter 15kg braucht man keine Bewilligung. Was bringt es wenn noch mehr schlecht erzogene Zwerge unseren grossen das Leben schwer machen? Wir sind immer die Dummen wenn etwas passiert auch wenn unserer an der Leine war und der Kleine angegriffen hat. Es wäre in meinen Augen sinnvoller wenn jeder der nicht nachweislich in einem Verein aktives Mitglied ist, einen Kurs besucht bevor er einen Hund egal welcher Grösse kaufen kann und nachher jedes Jahr einen Erziehungskurs machen müsste. Zudem hat der liebe Herr Studer anscheinend noch nie von einem Behinderten - oder Therapiehund gehört. Er hält sich zwei Katzen und hat nun das Gefühl er hätte das fundierte Wissen uber Hunde.
Das mit den Leitern in Hundeschulen und Vereinen kann auch ganz einfach gelöst werden. Die SKG bietet sehr gute Kurse an und jeder der in der Schweiz Hunde und deren Halter ausbildet muss mindestens einmal jährlich einen anerkannten Kursbesuch vorweisen. Ich bin der Meinung, dass ein Kantonstierarzt nicht das Wissen mitbringt wie man einen Hund erzieht.
Du hast anscheinend auch nichts mit Sporthund und Jugendlichen am Hut, denn sonst würde es dir einleuchten, dass es keine Jugendmeisterschaft mehr geben würde in der Schweiz. Minderjährige dürften ja keinen Hund über 15 kg an Prüfungen in den Sparten der nationalen, internationalen PO und im Agiliti large führen. Auch Junior Handling an Ausstellungen und das Canin Cross würde sehr erschwert.
Es hat also nichts mit Softi zu tun wenn mwn gegen ein Gesetz ist, das auf ganz einfache Art zu regeln wäre.
Gruss
erika