Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
WBK will neues Hundegesetz in der Schweiz
18. Mai 2007 17:26
Hallo Erika,

dieser Schrieb gibt nun wirklich nicht viel her. Schon gar nicht, daß Jugendliche keinen Hundesport mehr betreiben dürfen. Habt Ihr nicht irgendwo etwas "Offizielles"?

Das, was in dem Link geschrieben wird, ist ja nun nix Neues... Von Hunden geht potentiell immer eine Gefahr aus, weswegen jeder Hundehalter gut beraten ist, eine Haftpflichtversicherung für diese abzuschließen. Nun hat der Gesetzgeber das halt mal in Worte gefaßt.

Ansonsten finde ich nix, was mich schocken könnte. Hundehalter sollen bezüglich ihrer Eignung überprüft werden, wenn sie einen Hund ab einer gewissen Größe halten wollen oder erine Rasse, die mehr Erfahrung verlangt als über das übliche Maß der Hundehaltung hinaus geht.

Ich sehe da nicht wirklich ein Problem. Letztendlich läuft es bei Euch in der Schweiz nicht anders als hier bei uns in Deutschland. Z.B. in NRW und ich glaub auch in Brandenburg gibt es die "20/40-Regel". Die betrifft alle Halter von Hunden, die über 20 kg schwer oder 40 cm groß sind. Diese Hunde müssen gechipt und registriert sein, dürfen innerorts nicht von der Leine gelassen werden, Dein polizeiliches Führungszeugnis wird überprüft und Du mußt Deine Sachkunde bezüglich der Hundehaltung nachweisen. Die wird als gegeben vorausgesetzt, wenn Du bereits 7 Jahre lang einen Hund dieser Kategorie gehalten hast. Ansonsten hast Du Deine Sachkunde gesondert nachzuweisen.

Hamburger Hundehalter würden sich über so laxe Bestimmungen bestimmt freuen...

Grüße

Antje




18. Mai 2007 18:02
Hallo Antje

Es ist so, dass das Gesetzt verlangt, dass für alle Hunde über 15 kg eine Bewilligung vom Kanton gebraucht wird. Da ist es gleich ob du einen Golden Retriver Border oder einen Rdgback willst. Du must einen Auszug as dem Strafregister vorweisen müssen. Jugentliche unter 18 Jahren dürfen auch auf Prüfungen keinen Hund über 15 kg mehr führen. Es werden also nicht wie bei euch nur problematische Hunde geprüft. Auch ich werde einen Nchweis erbringen müssen obwohl meine beiden Schäfer Als Rettungshunde ausgebildet sind und ich auch regelmässig PO Prüfungen mache. In meinen Augen ist alles nur eone Geldmacherei von den Behörden.
In der Schweiz wird über dieses Gesetz abgestimmt werden und wir haben die Möglichkeit es mit einer Unterschriftensammlung zu verhindern.

Liebe Grüsse
erika

18. Mai 2007 18:07
Hallo Erika,

letztendlich alles ähnlich wie bei uns. Wenn Du in NRW z.B. einen Cockerrüden oder Mittelpudel anmelden möchtest (die sind teilweise über 40 cm), brauchst Du dieses ganze Procedere ja auch.

Quote :
Original geschrieben von erika
Jugentliche unter 18 Jahren dürfen auch auf Prüfungen keinen Hund über 15 kg mehr führen.

Und genau das würde ich gerne mal im Klartext lesen. Wie gesagt, der angegebene Link ist diesbezüglich ziemlich wischiwaschi...

Grüße

Antje

18. Mai 2007 18:54
Hallo Antje
Zuerst mal herzlichen Dank für Dein Kompliment! Also bitte verzeih mir, wenn ich mich nun hier etwas deutlicher äussere...
1. Die Schweizer Bürger haben in einer Abstimmung deutlich ausgedrückt, dass sie der EU nicht beitreten wolenl. Aus diesem Grunde sieht hier niemand ein, warum (sorry) bescheuerte Gesetze aus EU-Ländern hier in noch verschärfter Form in Kraft gesetzt werden sollten - und das betrifft übrigens nicht nur die Hundehaltung.
2. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es hier bereits den Kanton Wallis, der explizit 13 Hunderassen und deren Mischlinge VERBOTEN hat - inkl. Dobermann und Rottweiler. Zudem wachsen die Rasselisten laufend an.
3. Eine Spezialität der Politik ist, erst Gesetze zu verabschieden und NACHHER zu definieren, welche Hunde nun betroffen sind - so spricht man laufend von Kampfhunden und «gefährlichen Hunden» damit jeder Familienhundehalter artig dazu nickt - um nachher zu merken, dass er sich grad selbst vera... hat.
Was im Gegensatz zu Deutschland jedoch anders ist - das kann ich Dir in Kürze erläutern - , dass wie eine neue Tierschutzverordnung in Arbeit haben, welche alleine schon massive Einschränkungen auf die Hundehaltung vorsieht. In dieser wird immer noch das Verbot des Schutzdienstes im sportlichen Bereich gefordert und es haben wesentlich mehr Antwortgeber in der Anhörung (vor allem gesetzgebende Behörden) für dieses Verbot votiert als dagegen...
In der Schweiz gibt es einige politische Möglichkeiten, die den Bürgerinnen und Bürger ermöglichen Ihre Meinung zu sagen und sich gegen unsinnige Gesetze zu wehren - oder zumindest alles Möglichste zu versuchen.
Wenn Du Argumente für diesen Gesetzesentwurf abgeben möchtest - weil es bei Euch ja so ist - bist Du wahrscheinlich bei uns an der falschen Adresse - dann müsstest Du Dich an Nationalrat Heiner Studer wenden - er freut sich sicher über jede Unterstützung!
Grüsse
Erika (die Zweite)


18. Mai 2007 19:07
Etwas habe ich noch vergessen, Antje...
Wir versuchen eine Solidarität unter Hundehaltern in der Schweiz herzustellen - was im Moment ganz erfolgreich ist - schliesslich haben wir im ganzen Land nur 500'000 Hunde...
Hätte diese Solidarität bereits früher bestanden, dann wären wir heute vielleicht nicht da, wo wir nun sind...

Und dann würde mich rein fachlich noch etwas interessieren, da Du ja gut informiert bist über Eure Gesetze. Mit welchen Strategien und Vorgehen sind denn Eure Verbände gegen die Hundegesetze auf politischer Ebene vorgegangen und mit welchen Ansätzen hatten sie Erfolg und welche sind gescheitert? Das wäre wertvolle Informationen für uns....

Danke und Gruss
Erika (immer noch die Zweite)

19. Mai 2007 07:09
Hallo Erika,

ich weiß nicht, wo ich Dir Komplmente gemacht haben soll. Auch habe ich nie die Forderung gestellt, daß sich die Schweiz der EU anschließen oder irgendwelche EU-Gesetze übernehmen soll. Wo bitteschön soll ich so etwas geschreiben haben? Ich habe lediglich geschrieben, daß das, was in diesem Link geschrieben wird, für uns in D nix Neues ist.

Ich habe auch nirgens geschrieben, daß ich Euren Gesetzentwurf gut finde, den ich bisher leider im Klartext nirgends lesen konnte. Sondern nur diese Wischiwaschi-Interpretationen, in welcher für mich nix Weltbewegendes drinne steht. Um mich WIRKLICH über Eure Situation zu informieren, habe ich nach einem Link gebeten, in welcher der Text des betreffenden Gesetzentwurfes steht. Nur wenn man diesen kennt wird man sich ein Bild machen können.

Anhand des von Euch gesetzten Linkes ist das leider nicht möglich, dieser Text ist mir zu polemisch um ihn ernsthaft zur Meinungsbildung in Anspruch zu nehmen. Meine Meinung.... Egal ob Dich das nun anpieselt und Du selbst diesen Text gut findest, da Du Dich an diesem so festbeißt und ihn dementsprechend verteidigst, oder nicht.

Vielleicht hat ja jemand anderes für mich einen Link zum Wortlaut (und keiner Interpretation) Eurer Gesetzesvorlage.

Grüße

Antje