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Original geschrieben von Antje
Hier wurde z.B. die Aussage gemacht, daß künftig Kinder im Sport keinen Hund über 15 kg mehr führen dürfen. Anscheinend gibt es diese Aussage aber nirgends schwarz auf weiß.
Grüße
Antje
Liebe Antje, gehört hab ich davon auch schon. Was dran ist weiss ich nicht. Es steht in einem Artikel nur, das Halter von bewilligungspflichtigen Hunden im öffentlichen Raum ihren Hund einer anderen Person nur anvertrauen dürfen wenn sie in der Lage sind den Hund zu führen! Das heisst für mich im Klartext, weniger oder gar keine Kindern alleine mit Hunden am Spazieren, die sie eh nicht halten können, wenn sie gehen......! So was befürworte ich !Ich seh oft einige Kinder die total mit dem Hund an der Leine überfordert sind, und das schon mit kleineren!
Ich glaube aber nicht dass das für den Sport und auf einem Platz gilt, wenn Erwachsene Ausbildner dabei sind !
Hier noch die Kategorien der Hunde, wenn ich die Lese, kann ich mir schon vorstellen, dass da ein Gerücht aufgetaucht ist, Kinder dürfen mit bestimmten Hunden nicht mehr ins Jugend und Hund! Also ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Die drei Kategorien unterscheiden sich nach dem Grad der Anforderungen, die an die Hunde und ihre Halter gestellt werden.
Am einfachsten haben es die Halter von kleinen Hunden. Sie müssen für ihre Hunde eine Haftpflichtversicherungen über mindestens eine Million Franken abschliessen, ihren Hund registrieren lassen und natürlich Hundesteuer zahlen. Im Übrigen gelten für sie und ihre Hunde jene Verhaltensnormen, die allen vorgeschrieben sind.
Anspruchsvoller wird es für die Halter von schweren und massigen Hunden. Ihre Hunde müssen zusätzlich eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben. Und als schwer und massig gelten immerhin rund 30 000 der im Kanton lebenden 60 000 Hunde. Es sind dies nach einer vorläufigen Liste:
• Molosserhunde (z.B. Rottweiler, Dogge, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Bernhardiner, Boxer, Leonberger) sowie Dobermann (rund 4500).
• Schäferhunde (z.B. deutscher, holländischer, Border Collie) mit Ausnahme der kleinwüchsigen Rassen (rund 7500).
• Schweizer Sennenhunde (z.B. Berner oder Appenzeller Sennenhund) sowie Nordische Hunde (z.B. Husky) mit Ausnahme der kleinwüchsigen Rassen (rund 4500).
• Apportierhunde (z.B. Labrador, Golden Retriever) (rund 7500).
• Treibhunde (Bouvier des Flandres), Schnauzer (z.B. Riesenschnauzer) mit Ausnahme der kleinwüchsigen Arten, grosswüchsige Terrier (z.B. Airedale Terrier), sofern sie nicht unter die Kategorie drei fallen, ferner bei den Spitzen Eurasier, Akita Inu und Chow Chow.
• Hunde vom Urtyp der Pharaonenhunde, Podenco und Podengo, ferner grosswüchsige Laufhunde (z.B. Bloodhound, Otterhund), grosswüchsige Schweisshunde (z.B. Dalmatiner, Rhodesian Ridgeback), Vorstehhunde (Irish Setter, deutscher Vorstehhund, Münsterländer), Windhunde (z.B. Afghanischer Windhund, Greyhound, Irischer Wolfshund) mit Ausnahme der Windspiele und Wippets (rund 6000).
Am schwierigsten ist es für die Halter von American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffortshire Bullterrier und deren Kreuzungen. Sie brauchen zusätzlich auch noch eine kantonale Bewilligung. (hpb)
Das einzig Positive an diesem Entwurf ist, dass nun endlich einige Hundebesitzer mehr aufschreien. Denn nun betrifft es auch sie !
Lg Shiva