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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
WBK will neues Hundegesetz in der Schweiz
22. Mai 2007 11:12
Hallo Jena
Die Sammlung läuft bis Ende Augunst.
LG
Erika (die Zweite)

22. Mai 2007 19:59
Quote :
Original geschrieben von Shiva

Liebe Antje, gehört hab ich davon auch schon. Was dran ist weiss ich nicht. Es steht in einem Artikel nur, das Halter von bewilligungspflichtigen Hunden im öffentlichen Raum ihren Hund einer anderen Person nur anvertrauen dürfen wenn sie in der Lage sind den Hund zu führen! Das heisst für mich im Klartext, weniger oder gar keine Kindern alleine mit Hunden am Spazieren, die sie eh nicht halten können, wenn sie gehen......!

Hallo Shiva,

das hört sich nun schon ganz anders an als daß Kinder generell keine Hunde mehr im Sport führen dürfen, sie schwerer sind als 15 kg ...

Grüße

Antje

31. Mai 2007 07:07
Hallo zusammen

Hier noch zwei Gedanken von mir.

Am gleichen Tag, wie in Oberglatt ein Kind todgebissen wurde, starb im Kanton Luzern ein Kind unter einem LKW und in Kanton Bern ein Kind auf einem Fussgängerstreifen. Beide waren nur in den Lokalzeitungen eine kleine Meldung "wert".

Nun zum Gesetz und den Gedanken der Hundehalter dazu.
Wir hatten einmal ein sehr freies Waffengesetz. Dann kam ein Gesetzesvorschlag, der von allen Seiten besprochen wurde.
Die Jäger ware nicht dagegen, da sie ja davon nicht betroffen seien als verantwortungsvolle Waffenbesitzer.
Die Sportschützen waren nicht dagegen, da sie ja davon nicht betroffen seien als verantwortungsvolle Schützen.
Die Polizei war schwer dafür, da nun klare Richtlinien eingeführt würden.
Das Gesetz wurde eingeführt.
Mit dem Resultat, dass jeder Pfadfinder ein Schwerverbrecher ist, da der traditionellle Pfadidolch eine Säge auf dem Rücken hat. Jeder Taucher trägt einen verbotenen Gegenstand, wenn er ein Tauchermesser mitführt. Jeder Baumarkt verstösst gegen das Gesetz, da Teppichmesser einhändig zu bedienen sind (sind aber drei Klingenelement abgebrochen, dann ist es nicht mehr verboten ein Teppichmesser im Werkzeugkoffer zu tragen. Sportschützen waren plötzlich in der dummen Lage, dass sie nach dem Training DIREKT nach Hause fahren mussten solange sie eine Waffe im Auto haben. Und die Jäger waren auch kriminell, wenn sie nach alter Väter Sitte durch den Wald gingen.
Die Polzei konnte die tollen Bestimmungen gar nicht mehr durchsetzen, da kaum ein Polzist noch durchschaute, wass nun verboten und erlaubt.
Einzig von diesem Gesetz nicht betroffen waren die wirklichen Verbrecher, den die halten sich schon aus beruflichen Gründen nicht an die Gesetze.
Und genau so wird es mit diesem Hundegesetz laufen, alle werden davon betroffen sein, ausser die, die sich nie an Gesetze und Verordnungen halten.

In diesem Sinne

31. Mai 2007 08:13
Hallo Ewald,
Deinen treffenden Beitrag wäre ein sehr interessanter Leserbrief. Wenn Du mir diesen per E-Mail zustellst, werde ich ihn sehr gerne veröffentlichen....
Danke und LG
Erika

31. Mai 2007 10:14
Hi

Naja, ich finde den Vergleich von Ewald etwas weit hergeholt. Kein Jäger getraut sich nun nicht mehr mit seiner Flinte an der Schulter in den Wald zu gehen. Die Sportschützen hatten schon vorher einen bedachtsamen Umgang mit ihren Waffen. Und auch die Pfadfinder schnipseln weiterhin im Wald.
Ich glaube das muss man etwas relativieren.

31. Mai 2007 12:05
Hallo

genau, man muss es relativieren. Und zwar in der Weise, dass der Sportschütze von Schützenhaus direkt nach Hause fahren muss (auf direktem Wege) und nicht mit seinen Kumpels noch in ein Restaurant darf. Macht er nicht, stimmt. Wird er erwischt, wird es teuer und bei der nächsten Waffenerwerbsgeschichte noch blöd.
Auch der Jäger sieht es relativ locker, dass die Ausnehmmesser mit einem Hacken auf dem Rücken nun verboten sind. Er benutzt sie weiter und hofft, dass keiner zu genau hinschaut - aber es ist ein verbotener Gegenstand. Und auf der Hochjagd werden auch weiterhin Gewehr eingesetzt, die über Zielhilfen verfügen, die eigendlich verboten sind - ist ja weit und beit kein Mensch.
Und es stimmt, die Pfadfinder schnippeln auch munter weiter, nun halt mit Messer ohne Säge auf dem Rücken.
Ach ja, ein Stabtaschenlampe gilt als Schlagstock, wenn sie über 40 cm lang ist, somit wäre ein Waffentragschein erforderlich - nicht gewusst?

Worum es mir geht, mit dem Gesetz wollte man die Kriminalität einschränken. Sei mal ehrlich hat man dies mit dem Gesetz erreicht?

In diesem Sinne