Hilfe - Bebauungsplan schreibt Zaun von 1m vor. :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hilfe - Bebauungsplan schreibt Zaun von 1m vor.

von Van am 27. April 2009 07:10
Hallo,
vielleicht hat jemand eine Idee.

Ich habe vor einem Jahr ein Haus mit großem Grundstück gekauft. Das Grundstück war vorher nicht eingezäunt. Da ich große Hunde habe, war klar, dass das Grundstück eingezäunt wird.
Noch bevor der erste Pfosten stand, kam ein Nachbar von gegenüber, zu dem ich keine Grenze habe und erklärte, dass das Grundstück aufzubleiben habe, da ich doch mit Sicherheit keinen Krach mit der Nachbarschaft haben wolle, die mein Grundstück bislang als Abkürzung genommen hatte.
Ich habe trotzdem eingezäunt.

Jetzt kam ein Schreiben von der Kreisverwaltung - danach habe ich gegen den Bebauungsplan verstossen, der vorsieht, dass an der Strasse der Zaun lediglich 1m hoch, an den anderen Seiten 1,50 hoch sein darf. Ich habe da angerufen und darauf hingewiesen, dass ich Hunde habe und dass die da auch frei laufen können sollen und dass ein Zaun von 1m zur Strasse hin inakzeptabel ist.
Daraufhin teilte man mir mit, dass ich mich an den Plan zu halten habe und dass ja dann wohl das Grundstück für die Hundehaltung nicht geeignet sei. Ich solle mich an den Bürgermeister des Ortes wenden, der könne eine Ausnahme aussprechen. Daran glaube ich nicht, denn schliesslich hat der Gemeinderat die Anzeige ja gemacht.

Hat jemand Erfahrung mit sowas und kann mir Ratschläge geben?
Was kann ich tun?

Danke.

von Yvonne & Ari am 27. April 2009 08:44
Also ich würde wirklich mal persönlich beim Bürgermeister vorsprechen. Er müsste doch auch Interesse daran haben, dass keine Hunde im Ort spazieren gehen.... winking smiley Da unserer auch anfangs über unseren Zaun zur Straße springen wollte, haben wir im Grundstück noch zusätzlich eine Thuja-Hecke gepflanzt. Allerdings haben wir das Glück, dass es bei uns keinen Bebauungsplan gibt. Somit ist unsere Hecke inzwischen 2 m hoch.
LG
Yvonne

von Van am 27. April 2009 11:08
Den Bürgermeister habe ich angerufen und um einen Termin gebeten. Leider verhält es sich so, dass der Gemeiderat offensichtlich die Beschwerde bezüglich meines Zauns aufgenommen und an die Kreisverwaltung weitergegeben hat.

von Yvonne & Ari am 27. April 2009 11:19
Oh Mann, ich liebe diesen Behördenkram..... Wir haben damals von der anderen Seite her Probleme bekommen. Wir hatten eine Baugenehmigung für ein Holzhaus beantragt. Die Gemeinde hat sofort abgelehnt und der Kreis hat dann doch die Genehmigung gegeben...... Ich drück die Daumen, dass du wenigstens einen 1,5 m Zaun bauen darfst. Musst dich eben beim Bürgermeister so richtig einschleimen.... grinning smiley
Guck mal hier, so sieht unser Zaun aus: [yvonne-und-ari.de.tl]
LG
Yvonne

von Anila am 27. April 2009 18:30
Hallo,

uff... ich fürchte, da hast du schlechte Karten. Das Landesbaurecht erlaubt eine maximale Höhe von Zäunen i.d.R. von 1,80 - 2 m, aber im Bebauungsplan kann durchaus geregelt sein, dass ein Zaun deutlich niedrigr sein muss, es kann das Material vorgeschrieben werden, es kann auch vorgeschrieben sein, dass z.B. Vordergärten gar nicht eingezäunt werden dürfen.

In deinem Falle gibt es offenbar diese Regel, dass der Zaun nicht höher als 1,50 sein darf. Einfrieden darfst du natürlich dein eigenes Grundstück und deine Nachbarn haben auch kein Anrecht drauf, dein Grundstück als Abkürzung in den Park zu nutzen.

Vielleicht bekommst du ja noch die Erlaubnis, eine offene Einfriedung, Maschendrahtzaun oder so, hinzustellen.

Die Hundehalterverordnungen der Länder allerdings schreiben wiederum vor, dass der Halter sein Grundstück ausbruchssicher sichern muss. Ich bin keine Juristin, weiß daher auch nicht, was eigentlich passiert, wenn - wie es mir hier vorkommt - die eine Verordnung mit der anderen Verordnung kollidiert.

Aber ich könnte mir leider auch vorstellen, dass man dir sagt: Dann musst du halt entweder einen Zwinger bauen oder den Hund im Garten anleinen, um der HundehalterVO nachzukommen.

Das mit den Nachbarn fängt ja gut an! Was bin ich froh, dass wir nette Nachbarn haben. Bestimmt haben wir uns auch an etliche Verordnungen gar nicht gehalten, weil wir sie auch gar nicht kennen - aber darum schert sich hier wenigstens keiner.

Viele Grüße
Anila

von AndreaB am 23. Juli 2009 11:06
Achtung: da könnte das Gewohnheitsrecht greifen. Wenn die Nachbarschaft seit Jahren diese Abkürzung nimmt, können sie tatsächlich einen Anspruch darauf haben.

Andrea

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