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Nationales Hundegesetz Schweiz

geschrieben von Presse Hund 
Nationales Hundegesetz Schweiz
14. Juni 2009 15:37
Als am 1. Dezember 2005 ein 6 jähriger Bube im zürcherischen Oberglatt getötet wurde durch eine Pitbull Attacke gingen die Diskussionen los. Viel Zeit ist nun vergangen.

Der Nationalrat hat nun einen Entwurf vorgelegt für ein nationales Hundegesetz das ohne Rasseverbote auskommen soll.

Die Vorlage lehnt sich dicht an das Tierschutzgesetz an. So müssen Beissunfälle natürlich gemeldet werden. Weiterhin müssen Hundehalter weitergebildet werden und eine verschäfte Haftung soll kommen. Allerdings wird es wohl keine Auflistung gefährlicher Hunderassen geben.

Dank dem Gesetz sollen auch die unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen geregelt werden. Die einzelnen Kantone können aber jederzeit schärfere Regelungen einführen.

Fazit: Mehr Verantwortlichkeit bei den Hundebesitzern. ( Mehr dazu bei: SF Tagesschau )

Was haltet Ihr von dem Nationalen Hundegesetz? Findet Ihr das Deutsche oder das Schweizer Gesetz besser? Sollte es ein EU Gesetz geben oder gibt es schon zuviele Gesetze?

17. Juni 2009 09:27
hallo zusammen, ich persönlich halte von dem neuen nationalen gesetz nicht sehr viel. haftpflichtversicherung ist für mich ok. ansonsten finde ich gewisse kantonale gesetze wie kt. BS oder BL besser. Auch wenn diese Rasselisten beinhalten.
was ich absolut daneben finde ist die obligatorische Schule für Neuhundehalter und auch der praktische Kurs. dies schreckt nun manchen zukünftigne Hundehalter ab, aus legaler Zucht sich einen Hund zu adoptieren. weil FCI Züchter so ihre Hunde gar nicht mehr abgeben können ohne diesen Kurs. so kaufen die Leute aus illegalen Zuchten Hunde und versuchen das Gesetz so zu umgehen.

Auch dass eine Weiterbildung angeblich stattfinden soll ist für mich zu weit in das Privatleben eines einzelnen eingegriffen.

JEder muss selbst wissen ghet er mit sienem Hund in die Schule oder lässt er es beim FAmilienhund. Es gibt heute auch super Bücher.....

der Wildwuchs an privaten Hundeschulen ist heute enorm, dass die früheren Vereine heute grosse Schwierigkeiten haben weiter zu bestehen. die Qualität kann sich jeder auch aussuchen und auch die entsprechende "Idee". die Preise sind auch sehr unterschiedlich.... dies können wir auch dem neuen Hundegesetz nun verdanken.

ABer dass heute nun eine etwas ältere Person mit seinem Hundchen in den obligatorischen Kurs muss, mit einem Hund der schon von seiner Grösse keine Gefahr ist --- ist für mich sehr bedenklich und finde ich greift in die persönliche Freiheit einer Person sehr ein.

ich persönlich bin nach wie vor dafür, dass ein Kurs vorgeschlagen werden kann, und der Kanton oder die Gemeinde einen Teil daran sogar zahlt oder subventioniert und somit die Leute animiert, anstatt dass reglementiert wird.

insgesamt ist das nationale Gesetz für mich nichts....
FM

17. Juni 2009 09:31
Hallo cathy,
schön Dich hier im Forum mal wieder zu lesen.

Ich habe mich noch nicht Intensiv mit dem Schweizer Hundegesetz beschäftigt. Siehst es vor das eine Schulung bei jedem "Hundekauf" fällig wird? Oder reicht es wenn die Person schon mal eine Schulung gemacht hat, ähnlich wie bei einem "Führerschein"?

17. Juni 2009 12:37
hoi FM, wenn mann/frau Hundehalter war vor dem 01.09.2008 - muss man bei einem Neukauf von einem Hund den praktischen Kurs absolvieren bis 2010. wird der 1. Hund nach dem 01.09.2008 adoptiert, muss man zuerst einen theorie Kurs besuchen und dazu dann mit dem Hund auch den praktischen Kurs. den praktischen Kurs muss man innert einem Jahr nach Adoption des Hundes machen.
FM

19. Juni 2009 08:41
Hallo Cathy,
danke für die Info. Wenn der praktische Kurs nicht innerhalb eines Jahres stattfindet was passiert dann? Nehmen Sie einem den Hund wieder weg?

19. Juni 2009 11:13
Hallo zusammen

Unsere theoretische Gesetzgebung hinkt der Praxis manchmal hinter her.

Es ist ja auch so, dass wir Hundehalter bei der Einwohnergemeinde Hundesteuer bezahlen. Dadurch hat der Staat natürlich auch ein Kontrollorgan welches neue Hundehalter erfasst. Ob die neue Gesetzgebung nun die künftigen Hundehalter abhält Tiere mit oder ohne Stammbaum zu kaufen, glaube ich persönlich nicht. Dies ist eine persönliche Einstellung, ob auf legalem oder illegalem weg ein neuer Wegbegleiter gekauft wird.

Die Idee hingegen, dass Gemeinde oder Kanton etwas an den Kurs bezahlen soll, finde ich gut. Doch wir Schweizer sind schnell mit neuen Gesetzen, doch sehr langsam mit der Durchführung (siehe nur wie lange es geht bis die Leiter ausgebildet sind).
Ein ähnliches Thema ist ja auch die nicht nationale Hundehalterprüfung:-(