Darf man einen Hund im Garten begraben?
27. Oktober 2009 19:20
Huhu,

mein Hamster liegt im Garten begraben. Mein Hund wird neben ihm einen Platz bekommen, wenn die Zeit ran ist *HEUL*...
Ist mir egal ob das erlaubt ist oder nicht. Der Hund landet nicht in der Tierklinik oder sonstwo zur Entsorgung (nene, wenn ich bedenke, dass ich gestern erst so nen Hund aufm Präpptisch hatte). Und zur Abmeldung bei der Gemeinde brauch ich vielleicht nen Nachweis, aber dann lass ich mir von meinem TA halt was ausstellen. Das macht der dann schon.
Außerdem ist man wohl kaum so doof und gräbt nen Loch von vielleicht 50cm. Das das tiefer sein muss ist wohl jedem klar.

LG Frieda

27. Oktober 2009 19:38
Für das Steueramt(und auch die Versicherung) reicht normalerweise ein "Totenschein" vom TA...so ist das zumindest hier bei uns. Ich musste aber noch niemals nachweisen, wie und wo die verstorbenen Hunde bestattet oder was auch immer, wurden. Ein großer Hund muss mindestens 1,20m tief beerdigt werden...das ist hier irgendwie nach Größe "gestaffelt". Wir wohnen in keinem Wasserschutzgebiet, sonst wäre die Bestattung von Tieren im eigenen Garten ausdrücklich verboten... sad smiley

28. Oktober 2009 10:06
Hallo, hier ist der Gesetzestext, der in Deutschland dies regelt:
Tierkörperbeseitigungsgesetz
§ 5, Abs. 2 des Gesetzes ermöglicht Ausnahmen von dieser Vorschrift. Er lautet:

„Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube an, bedeckt sind. § 20 Abs. 2, die §§ 32B und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I, S. 1110) zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I, S. 469), bleiben unberührt.“

L.G. Der Mann aus den Bergen (R)

Tod des geliebten Haustiers[/url]

28. Oktober 2009 10:34
Hallo

Also ich werde meine beiden auch im Garten begraben. Und das mit dem Nachweis, kann man ja mit dem Tierarzt ausmachen, ich meine das der Tierarzt der einen Hund die ganze Zeit behandelt hat, der weiß ja das man seinen Hund nicht einfach so umbringt oder?

Mein Tierarzt weiß das bei mir, denn immerhin haben die ja auch ein Hundelebenlang mit dem Besitzer zu tun und können die Leute auch einschätzen.

Mal abgesehen davon wenn ich vor der Entscheidung stehe meinen Hund einschläfern zu lassen, dann kommt mein Tierarzt auch zu uns nach Hause. thumbs up

Von dem her kann er auch dann die Bestätigung schreiben. Ich weiß aber z.B. das man in unserer Gemeinde keine Bescheinigung braucht für die Hundesteuer.
Denn wenn man einen Hund verkauft dann hat man auch nur den Kaufvertrag, ob der in solchen Fällen verlangt wird weiß ich leider nicht.

Gott sei Dank, haben wir einen eigenen sehr schönen Garten.
Bei Miete sind die Sachlage dann aber wieder anders aus, da braucht man die Entscheidung des Vermieters ob er das erlaubt das der geliebte Vierbeiner im Garten begraben werden darf.
Ich kenne auch einige Besitzer die gehen in den Wald und vergraben ihren Hund dort, wobei ich das nicht so gut finde, wegen der Wildschweine und Füchse.

Ich hoffe das ich noch lange Zeit habe, bis ich ein Grab ausschaufeln muss.
In diesem Sinne

Ein langes Hundeleben an alle Hundis, denn wir lieben euch doch alle und wollen den Schmerz gar nicht haben

liebe Grüße Peggy

28. Oktober 2009 11:18
Zur An- und Abmeldung muss man bei uns den Kauf- bzw. Übergabe/Schutzvertrag vorlegen und zwar ab sofort, wenn der neue Hund einzieht...früher konnte man das innerhalb eines Monats machen.
Zum Abmeldung sind sie allerdings, fristmässig, etwas großzügiger... winking smiley

29. Oktober 2009 05:20
Meine Kinder liegen alle hier - und noch 2 einer guten Freundin weil sie da wo sie ist nicht beerdigen darf. Das Grundstück hier ist groß genug um noch Platz für ein paar weitere die kommen werden bis ich selbst den Löffel abgebe zu bieten.
Ach ja - aufpassen: wer seinen Hund in einer Tierklinik einschläfern lässt kann unter Umständen Probleme bekommen das er das Tier wiederbekommt. Niedergelassene Tierärzte geben sie meist problemlos raus aber bei manchen Kliniken ist es schwer. Da ich das bei unserer Klink im Voraus wusste hab ich unseren Schatz damals heimgeholt - wir haben ihn mit Schmerzmittel ziemlich vollgepumpt und ihm noch einen schönen Tag gemacht (er hatte einen irreparablen Darmschaden - der Darm war auf der Länge von über einem Meter total verengt - zu groß um es rauszunehmen), er durfte fressen was immer er wollte (er durfte vorher nicht mehr viel und bis es Schmerzen geben würde dann erst nach seinem Ende) - wir hatten den Tierarzt für eine bestimmte Uhrzeit bestellt und unser Dicker war heilfroh wieder zuhause zu sein nach dem für ihn sehr unschönen Aufenthalt in der Klinik. Naja, dann kam halt der Doc und OK - dann gibt´s halt noch ´ne Spritze - und dann ist er freidlich in meinen Armen eingeschlafen - zuhause - umgeben von seinem Rudel. Außerdem nehmen andere Menschen oft Anstoss (je nach dem was für Nachbarn man hat) wenn mann mit einem toten Tier nach Hause kommt.