Hundehaltung in Mietwohnungen? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundehaltung in Mietwohnungen?

von Presse Hund am 14. April 2010 07:17
Immer wieder ein leidiges Thema. Ist es erlaubt, einen Hund oder eine Katze in seiner gemieteten Wohnung zu halten?

Meist ist so etwas im Mietvertrag geregelt. Steht da ganz klar drin, dass die Haltung von Hunden in der Wohnung nicht gestattet ist, dann hat man da kaum eine Chance. Ein Gespräch mit dem Vermieter wäre die einzige Möglichkeit. Anders soll es bei Blindenhunden aussehen. Da gäbe es Ausnahmeregelungen, so der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer. Mehr dazu: n-tv.de

Einfacher ist es da mit der Haltung von Fischen, einem Wellensittich oder Kanarienvogel. Diese Kleintiere sollen immer zulässig sein. Gefährliche Tiere sind natürlich von der Kleintierregelung ausgenommen.

Da die Rechtslage immer schwierig ist, sollte man auch ein Gespräch mit seinem Vermieter suchen, wenn nichts im Mietvertrag vermerkt ist. Denn ein Hund, der wieder abgeschafft werden muss, ist für alle Beteiligten sehr schmerzhaft.

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