Höhe von Ordnungsgeldern
von Anila am 29. Juni 2010 10:59
Hallo,
ich finde nirgendwo heraus, wieviel Ordnugnsgeld eigentlich verlangt werden darf, wenn ein Hund nicht angeleint läuft. In SH dürfen Hunde lt. Hundeverordnung nicht auf Liegewiesen laufen, sie dürfen unangeleint nicht in Parks laufen, nicht dort, wo viele Menschen sind, nicht im Wald, nicht in Naturschutzgebieten.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, ich vermisse da nämlich die Autobahn beispielsweise:-))
Insonfern die Auflistung nicht als abschließend gelten kann, kann man also nicht zwangsläufig schlussfolgern, dass Feldwege und Wege in Landschaftsschutzgebieten (die aber auch noch nicht richtig als Wald gelten) erlaubt sind.
Im Grunde also herrscht ein maschendichter Leinenzwang, so dass Hundehalter, die ihren Hund artgerecht halten wollen, gezwungen sind, täglich mehrfach eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Aber das ist ein alter Hut und allen Hundehaltern wohl bekannt. Bei der Höhe des Ordnugnsgeldes habe ich das Gefühl, dass pure Willkür im Spiel ist. Oder gibt es irgendwo einen Bußgeldkatalog, der die Höhe festschreibt? Hat sich jemand von Euch diesbezüglich schon mal ans Ordnugnsamt gewandt? Oder kennt Ihr Links zu Gerichtsurteilen?
Interessieren würden mich auch Seiten, auf denen über geplante Veränderungen bezüglich Leinenzwang informiert wird. Falls jemand da eine gute Seite nennen kann, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Anila (da ich täglich mehrere Ordnungswidrigkeiten begehe, bin ich wohl ein höchst krimineller Mensch)