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Kind mit fremden Hund alleine unterwegs

geschrieben von Heike(YCH) 
Kind mit fremden Hund alleine unterwegs
26. März 2000 11:46

Hallo Yorkies,

heute begegneten mir im Wald zwei Kinder, ca. 8 und 11 Jahre alt, mit einem sehr großen kräftigen (ca. 38 kg) Dalmatinerrüden den sie sich zum Gassi gehen ausgeliehen hatten. Der Hund war an der Leine und das Kind hatte nicht die Kraft den Hund zu halten. NAtürlich hörte der Hund auch nicht auf die Kinder, der einzige auf den er hört ist sein Herrchen das aber nicht dabei war. Der Rüde grummelte die anderen Hunde an und ich habe ihn daraufhin ein wenig verjagt und den Kindern gesagt sie sollten besser gehen. Was sich als etwas schwierig erwies da der Hund natürlich mehr Kraft hatte. Das ganze lief soweit glimpflich ab da wir alle Hund haben die gut hören und keinen Streit anfangen, aber es gibt hier einige Rüden die andere Rüden in ihrer Nähe nicht dulden. Was ist wenn die Kinder an so einen geraten, der Hund verletzt wird um im schlimmsten Falle sie selber.

Ist es gestattet seinen Hund an Kinder auszuleihen die dann mit ihm spazieren gehen? Wer haftet hierfür wenn was passiert? Ich frage das deshalb weil ich mir mit Herrchen von besagtem Hund ein wenig in der Wolle hatte da ich gesagt habe das ich es verantwortunglos finde den Hund an fremde Kinder zu geben die mit ihm spazieren gehen und das im Wald mutterseelenallein. Naja, er drohte mir daraufhin das ich besser überlegen sollte was ich das nächste mal sage, habe nämlich seinen Hund ein wenig angemeckert, aber meine beiden und die anderen Hunde waren mir wichtiger als die Kinder die wohl ein wenig geschockt waren das ich den armen Hund so angemotzt habe. Würde ich allerdings immer wieder machen, denn der Schock für die Kinder wenn die Hund sich beissen ist größer als wenn sie mal ein Schimpfwort hören ;=))

Falls jemand was näheres zu einer eventuell vorhandenen Gesetzeslage weiss, dann immer her damit.
Ach ja, er läßt seinen Hund morgens raus und macht dann die Türe zu und der Hund wandert alleine durch die Gegend. Erlaubt? Da er was am Knie hat und nicht weit gehen kann fähtr er mit dem Motorrad durch den Wald, nicht gerade langsam und sehr oft im dunkeln, erlaubt?

liebe Grüße

Heike, Kimba & Aaron



26. März 2000 18:11

: Hallo Heike,

das ist ja eine nette Story.

Nachdem es sich bei dem Hund um eine nicht einschätzbare Gefahr handelt, gilt hier die so genannte "Gefährdungshaftung" - sprich der Besitzer muß zahlen (oder dessen Versicherung, wobei die da sicher rauskommen, wenn der Hund "verliehen" wird).

Was die Kinder betrifft: SIe oder die Eltern sind auch nicht haftbar zu machen, da der Besitzer des Hundes "Schaden billigend in Kauf nimmt" indem er den Hund einfach herausgibt....

(Hier spricht die gelernete Versicherungskauffrau in mir, hab ich nämlich mal gelernt ;-))

Hunde beschimpfen darfst Du ebenfalls (das ist nicht strafbar) - außer Du tust das in Texas USA - da darf man nach einem alten Gesetz einen Hund nicht auslachen, vielleicht gilt das auch für anpöbeln ;-)))

Den Hund einfach laufen lassen ist normalerweise schon aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen (am Rad mitführen ist erlaubt) und hiermüßte die Versicherung des Mannes (sofern vorhanden) auch bezahlen würde aber Regreß nehmen, weil es schon Vorsatz sein kann.

Einen Hund vom Mototrad oder Auto aus mitzuführen ist verboten (siehe STVO)!!!

Liebe Grüße,
Me & Bär (der nie alleine unterwegs sein darf ;-))


27. März 2000 14:21

Hallo Heike,
ist ja ne dolle Sache!
Geht in die gleich Richtung wie mein Beitrag unter "Nochmal Kampfhunde" von heute.
Dem Statement von Mo ist eigentlich nichts mehr beizufügen. Außer evtl. noch, das es -egal was geschieht- immer in der Haftung des Halters liegt wenn sein Hund an egalwas beteiligt, oder der Auslöser ist! Beteiligt oder Auslöser ist ein Hund z.B. auch an folgender Geschichte: Mann mit Hund im Park. Hund angeleint. Fahradfahrer kommt und fährt in ca. 30 meter entfernung an Hund/Halter vorbei. Fahradfahrer ist von Hund fasziniert und schaut Hund an. Fahradfahrer schaut Hund zu lange an und fährt gegen Baum. Fahradfahrer wird mit Schleudertrauma und Hirnerschütterung ins Krankenhaus eingeliefert. Fahradfahrer verklagt Hundehalter. Hundehalter (seine Versicherung) muß Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen (Vedienstausfall usw) Nicht voll, aber immerhin zu einem großen Anteil!
Begründung: Alleine das der Halter mit seinem Hund spazieren war macht den Halter mitschuldig!
Dies ist wirklich ein Urteil. Es sollte jeder wissen, das alleine durch das Halten des Hundes schon rechtliche Probelme entstehen können!
Wenn man allerdings versucht das Menschen bei denen man der Meinung ist, das sie unverantwortlich handeln beizubringen, läuft man vor verschlossene Türen. Selbst wenn man das Gespräch noch so sachlich aufzieht!
Der Spaziergänger z.B. welcher evtl Angst vor Hunden hat und sich den Knöchel verknacks weil er einen Schreck bekommt da unser Hund in seine Richtung läuft (der Hund braucht nicht mal zu diesem Menschen zu laufen) kann uns verklagen. Und er wird zu einem erheblichen Teil Recht bekommen.
Da fängt man an zu überlegen gell!!!!
so long frank

27. März 2000 14:25

Hallo!

: Begründung: Alleine das der Halter mit seinem Hund spazieren war macht
: den Halter mitschuldig!

Meine Nerven!
Welches Gericht? Weisst du das?

Tharin

P.S.: Kann mana uch die huebschen Mitmenschen verklagen, wegen derer
man gegen andere Passanten taumelt, und noch Chancen auf ein bisschen
Kohle haben?

27. März 2000 14:58

Hallo Me,

:das ist ja eine nette Story.

Tja, so spielt das Leben....

:Was die Kinder betrifft: SIe oder die Eltern sind auch nicht haftbar zu machen,
:da der Besitzer des Hundes "Schaden billigend in Kauf nimmt" indem er den Hund
:einfach herausgibt....

Wenn ich das nun richtig verstehe muss also erst was passieren bevor man den Kindern verbieten kann mit einem fremden Hund spazieren zu gehen.

:Hunde beschimpfen darfst Du ebenfalls (das ist nicht strafbar)

Also das wäre ja noch schöner wenn man das nicht dürfte. Die Stimme macht es. Immer schön tief und drohend dann kehren die meisten um. Da ich den Hund ein wenig kenne wusste ich das er daraufhin umdreht.

:Einen Hund vom Mototrad oder Auto aus mitzuführen ist verboten (siehe STVO)!!!

Das habe ich mir auch schon gedacht. Aber wie sieht es aus wenn er dies im Wald macht? Ist dort nicht grindsätzliches Fahrverbot für Motorräder? Das ist kein kleines Motorrad sonder ein echtes großes. So eins zum rumprotzen, *bäh* dieser Typ ist echt total widerlich, spielt sich ständig auf wie der Obermacker. In alles mischt der sich ein und natürlich hat immer nur er recht. Du müßtest den mal sehen..... da wird es einem von hingucken schon übel. Klar, ich habe die total Antipathie gegen ihn, aber bislang habe ich mich immer zurückgehalten, aber nur solange er mich in Ruhe läßt. Und was man ja als Frau allein im Wald immer ganz toll sagen kann ist "ich fühle mich bedroht". Hahh, das habe ich ihm gesagt und dann isser ganz schnell weg..... Diesen kleinen Vorteil muss man doch nutzen, oder???

liebe Grüße und danke für die Antwort, jetzt weiss ich das ich im Recht war

Heike, Kimba & Aaron



27. März 2000 14:59

Hallo Frank,

:ist ja ne dolle Sache!

Naja, es hat mich schon maßlos geärgert.

:Außer evtl. noch, das es -egal was geschieht- immer in der Haftung des Halters liegt wenn sein Hund an egalwas beteiligt, oder der Auslöser ist!

Das bedeutet wenn ich sage ich fühlte mich durch den Hund bedroht und insbesondere da der HAlter nicht dabei war habe ich dann damit recht? Ich kenne den Hund zwar ein wenig, aber ich traue ihm nicht und mir waren die anderen Hund die dabei waren und besonders meine in dem moment wichtiger als die geschreckten Kids.

:Begründung: Alleine das der Halter mit seinem Hund spazieren war macht den
:Halter mitschuldig!

Das dies ein echtes Urteil ist glaube ich Dir jetzt mal, obwohl es in meinen Verstand so nicht reinpaßt, aber hier ist ja alles möglich.

:Es sollte jeder wissen, das alleine durch das Halten des Hundes schon rechtliche Probelme entstehen können!

Komisch ist aber, das man immer nur Probleme mit anderen Hundehaltern bekommt. Mit den "normalen" Mitmenschen bin ich noch nie aneinandergeraten, noch nie. Immer waren es andere Hundehalter die den Obermotz markiert haben. Das macht mich mittlerweile schon ein wenig stutzig.

:Wenn man allerdings versucht das Menschen bei denen man der Meinung ist, das sie
:unverantwortlich handeln beizubringen, läuft man vor verschlossene Türen. Selbst
:wenn man das Gespräch noch so sachlich aufzieht!

Gut, sachlich war ich am Anfang schon als ich ihm sagte das ich es einfach unverantwortlich finde, besonders weil der Hund das Kind hinter sich herzog. zudem weiss ich das man diesen Hund NIEMALS unter dem Bauch anfassen darf da er sonst zuschnappen kann..... . Danach war ich dann nicht mehr so sachlich, ich hätte ihm am liebsten von seinem Protzmotorrad gehauen.

grinning smileya fängt man an zu überlegen gell!!!!

Ich will gar nicht mehr überlegen. Mittlerweile ist es mir teilweise echt zuwider mich mit mir unbekannten Hundehaltern einzulassen. Jeder hat den besten und liebsten Hund überhaupt, keiner tut ja was, aber von Hunden und ihrem Verhalten haben die meisten HAlter keine Ahnung. DAmit gefährden sie die restlichen Spaziergänger und dann endet es damit das irgendwann soviel vorgefallen ist das Leinenzwang erlassen wird. Was mich besonders stört ist diese Ignoranz. Es sind ja nicht immer dieselben Kinder die mit dem Hund gehen, nein, es sind ständig neue Kinder denn das spricht sich ja rum und es ist ja hinlänglich bekannt das Kinder sehr gerne mit Hunden Gassi gehen. Nur, wenn die beiden in die falsche Richtung gehen und dann auf den allseits beliebten Rottweiler treffen, dann werden sie dies nur mit üblen Verletzungen und einem gehörigen Schock überstehen und den Hund können sie dann gleich begraben. So ist das nunmal. Wir wissen alle das wir in diese Ecke nie gehen, aber wie sollen Kinder das wissen, wie sollen Kinder beurteilen können ob ein Hund gefährlich werden kann oder nicht?

So, ich muss mich wohl mal bremsen, aber das hat mich gestern mächtigerweise aufgeregt....

liebe Grüße und Danke für die aufmunternde Geschichte mit dem Gerichtsurteil ::=(((

Heike, Kimba & Aaron die Kinderschrecken ;0))