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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Kind mit fremden Hund alleine unterwegs
28. März 2000 15:38

Hallo Kirsten,

:Motorisierte Fahrzeuge sind - soweit ich weiß - im Wald schlicht verboten.

Meines Erachtens nach auch. Es gibt sicher dafür einen Paragraphen, den muss ich nur noch finden.

grinning smileyer gute Mann, der entweder unglaublich dumm oder unglaublich dreist ist,

Der ist oberdreist und mehr als dumm, in der Beziehung das er sich für den größten hält. Insgeheim weiss er wohl das er nicht im recht ist, denn ansonsten würde er wohl kaum meist spät abends mit dem Motorrad fahren.

:Und was er mit dem Hund veranstaltet, fällt mindestens unter grobe Fahrlässigkeit.

Ja sicher. Aber es muss ja erst was passieren bevor man was unternehmen kann.

;Leider sieht man das immer wieder - halbhohe Kinder mit Hunden, denen sie nicht
:gewachsen sind.

Im Grunde ist es immer verantwortungslos ein Kind mit einem hund alleine raus zu lassen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen wo ich sagen muss Hut ab vor den Kids. Soviel Vertrauen und Gehorsam und Einfühlungsvermögen wie zwei Kinder hier in ihre Hunde haben ist ganz ganz toll. Die Bindung zwischen Kind und Hund kann man förmlich sehen, erste klasse. Aber das liegt an den Eltern die hier die Verantwortung tragen und in den meisten Fällen ist es eher so wie Du beschrieben hast.

:In Hattingen ist letztens ein zwölfjähriges Mädchen von seinem Hund auf die Fahrbahn gezogen worden. Ein LKW konnte nicht ausweichen und das Kind wurde lebensgefährlich verletzt.

Genau das ist es ja. Wahrscheinlich ist nun der böse Hund schuld, wie immer. Von dem Fall habe ich auch gehört, Hattingen ist bei uns in der Nähe ;=))
Deshalb auch kurz mal die Frage, kennst Du einen wirklich echt guten Hundeplatz auf dem die Hunde auch als solche behandelt werden und ur mit spaß gelernt wird????

liebe Grüße

Heike, Kimba & Aaron


28. März 2000 15:39

Hallo Katja,

:Aber die Eltern kümmert's nicht. Haben vielleicht genug Kinder? Mögen die ihre
Töchter nicht? Haben die keine Phantasie???

Eben. Nur in dem FAll hier weiss ich noch nicht einmal ob die Eltern davon wissen??? Ich kenne die beiden Kinder nicht, habe sie nur auch schon mal auf der HAuptstrasse gesehen mit dem Hund. Ich habe zwar angehalten, aber andererseits habe ich nichts gesagt, denn was können die Kinder dafür. Ich will mich da auch nicht weiter einmischen, denn es bringt ja doch nur ärger.

:einen Hund ausführen, zu dessen Haltung er "körperlich nicht in der Lage" ist.

Bin ich auch nicht. Deshalb ist wie bei Dir Gehorsam angesagt und wir können Situationen besser einschätzen als Kinder das können. Jedenfalls meistens.

:Ich weiß auch nicht, wie man mit solchen Leuten weiterredet, wenn sie, nachdem
:man ihnen den Teufel an die Wand gemalt hat, immer noch sagen "Ach, das wird
:schon nicht passieren!"

Man kann gar nicht weiter reden. Das einzige womit man solchen Leuten kommen kann ist tatsächlich nur eine Anzeige wegen grober FAhrlässigkeit. Aber das geht mir doch zu weit. Ich habe ihn allerdings gewarnt mir nie wieder in die Quere zu kommen. solange er mich in Ruhe läßt mit seinen dämlichen Männermachogehabe ist alles o.k., aber ansonsten schicke ich ihm mal meinen Götterfunken an den Hals. Bah , der Typ ist igitepfui...

:Ratlose Grüße,

dto. und geekelte Grüße

Heike, Kimba & Aaron


29. März 2000 09:43

Hallo Ihr,

ich frage mich langsam ernsthaft, wo das hinführen soll.

Wenn ich das so lesen, zahlen eigentlich unsere Tierhalfterhaftpflicht alle Schäden, ohne Prüfung, ob nicht ein Mitverschulden des anderen vorliegt.

Wenn ich als Hundehalter also sage, bitte nicht anfassen, der Hund mag das nicht (bißig sage ich nicht) und der Mensch faßt den Hund doch an, kann es doch sein, daß ich für die möglicherweise entstandene Bißwunde hafte? Das wäre doch Blödsinn, hier müßten die Versicherungen viel stärker werden und auch die Rechtsprechung angepaßt werden.

Haut also beim Streicheln meines Hundes der Menschen meinem Hund auf die Schnauze, und mein Hund wehrt sich, bin ich dann auch Schuld?

Wahrscheinlich schon, das darf doch nicht wahr sein, oder :-(((

Sabine & simbär

29. März 2000 15:39

Hallo Sabine!
Wie schon gesagt geht der Menschenverstand halt leider an der Gesetzgebung vorbei! Oftmals geht auch die Rechtsprechung an der Gesetzgebung vorbei.....!
Da fällt mir noch ein schönes Beispiel ein: Fabrikgelände umzäunt mit entsprechenden Warnhinweisen, das hier Hunde wachen! Zwei Einbrechen scheren sich nicht drum oder können nicht lesen? und steigen über den Zaun. Eindeutige Absicht den Laden auszuräumen. Die Beiden Hunde (Rottis) tun ihren Job und sie tun ihn gut! Einer der Einbrecher kommt ums Leben, der andere schwer verletzt davon.
Ob der überlebende Einbrecher auch noch Schmerzensgeld o.ä. bekam ist mir nicht kenntlich. Fest steht jedoch, das das Gericht anordnete, das beide Hunde eingeschläfert werden sollten.
Was sagt ihr dazu?
so long frank

29. März 2000 20:52

Hallo Frank,


ich kann deine Empörung nicht so ganz nachvollziehen. Wenn die beiden Rottis ihren Job wirklich "gut gemacht hätten", so wäre der eine Einbrecher doch wohl noch am Leben und der andere dürfte auch nicht unbedingt schwer verletzt sein. Daß der Richter einen Hund einschläfern läßt, der bereits einen Menschen getötet hat, kann ich nachvollziehen, auch wenn es für die armen Hunde wirklich dumm gelaufen ist.


Mit freundlichem Gruß


Almut

29. März 2000 21:20

: Hallo Almut,
:
:
: ich kann deine Empörung nicht so ganz nachvollziehen. Wenn die beiden Rottis ihren Job wirklich "gut gemacht hätten", so wäre der eine Einbrecher doch wohl noch am Leben und der andere dürfte auch nicht unbedingt schwer verletzt sein. Daß der Richter einen Hund einschläfern läßt, der bereits einen Menschen getötet hat, kann ich nachvollziehen, auch wenn es für die armen Hunde wirklich dumm gelaufen ist.
:
Die Sache die Frank da erzählt hat klingt für Dich vielleicht hart. Aber unter den gegebenen Umständen finde ich es auch nicht korrekt dem Hundehalter gegenüber (und den Hunden gegenüber schon gleich garnicht).

Leider haftet man wohl schon wenn ein Einbrecher im Pool ertrinkt, nachvollziehbar ist sowas für mich aber nicht.

Stell Dir mal vor jemand überfällt Dich und Dein Hund verletzt diesen Menschen schwer oder schlimmer....., fändest Du es ok. daß Du und Dein Hund dafür bestraft werden weil ein anderer gegen das Gesetz verstoßen hat?

Gruß
Moni