Hallo Petra,
as ganze ist natürlich unverantwortlich und auch reichlich gefährlich.
Jenau....
:Es gab vor ein, zwei Jahren mal ein Urteil. Da wurden Eltern wegen Verletzung
:der Aufsichtspflicht belangt, weil ihre vierzehnjährige (14!) Tochter den
:Rottweiler der Familie nicht halten konnte und dieser wohl einen Verkehrsunfall
:verursacht hat.
Genau das meine ich auch. Es liegt natürlich immer im Ermessen der Eltern oder des Halters, aber Schuld ist nunmal derjenige dem der Hund gehört. Was ich auch für richtig halte. Nur ist es wieder mal so das erst etwas passieren muss....
: denke ich, daß jede Haftpflichtversicherung versuchen wird, den Schaden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abzuwälzen, zumindest wenn der Hund dem Kind kräftemäßig überlegen ist.
Stimmt. und ich kann das auch nachvollziehen. Warum auch sollte die Versicherung hier haften.
:Ich darf gar nicht daran denken, was passiert, wenn sich da zwei Hunde streiten
:und das Kind dazwischenlangt.
Das ist ein Alptraum. Und leider haben wir hier zwei Exemplare im Wald die vor nichts halt machen. Man muss wissen wann die Gassi gehen, ist immer dieselbe Zeit, und vor allen Dingen gehen die immer dieselben Wege, also man kann ihnen ausweichen. Aber man muss das wissen. Wie sollen die Kinders das beurteilen??? Es sind eben Kinder und ich meine man sollte sie vor unnützen Schaden schon bewahren, ob nun körperlich oder seelisch.
:Ich zumindest rate jedem davon ab (auch auf das eigene Kind bezogen) und würde
:meinem Kind nie einen meiner Hunde mitgeben.
Genau so halte ich es auch. Ich gehe sogar noch etwas weiter. Die Nachbarskinder, die alle ganz verliebt in meine beiden sind, dürfen keinesfalls alleine mit den beiden im Garten spielen. Nicht das meine etwas tun, nööö, aber wenn die beiden anfangen zu laufen und zu spielen, dann kann es sehr leicht passieren das die Kinder dazwischen geraten und peng liegen sie da.
:Ob da rechtlich was zu machen ist, weiß ich nicht. Du hast nur die Möglichkeit
da mit dem Nachbar ja wohl nicht zu reden ist), Dich ans Ordnungsamt zu wenden.
Ne, mit dem rede ich nciht mehr. Ich habe aber auch kein Wort mehr von dem gehört. Wahrscheinlich haben ihm meine Äusserungen zu denken gegeben. Bislang habe ich die Kinder nie wieder mit dem Hund gesehen. Ich habe mich auch erkundigt bei einem Anwalt einer Bekannten und der stimmte mir vollkommen zu. Ich weiss aber nicht ob ich nun noch was machen soll, denn wie gesagt er hat den Hund nicht mehr verliehen. Das ist immer so ein Zwiespalt, einerseits sollte man besser vorbeugen, aber andererseits will ich niemandem Ärger machen wenn er es vielleicht eingesehen hat.
liebe Grüße
Heike, Kimba & Aaron
PS: FAlls Bianca und die süße Jill noch bei Euch sind, dann liebe GRüße von uns an die beiden ;=))