Anzeige der Gemeinde...:-
31. März 2000 19:27

: Der Veterinär befand, daß der Hund super gehorcht und hat meine Freundin noch ermahnt, besser aufzupassen, denn wenn es nochmal zu einer Anzeige kommt, könnte eventuell Maulkorbzwang drohen. Das wars , seitdem gab es nie wieder Probleme. Also rege Dich erstmal nicht zu sehr auf, ist vielleicht alles halb so wild. Viele Grüße, Amelie


Liebe Amelie,

wenn ich deinen Beitrag wörtlich nehmen würde, so müsste ich zu der Auffassung kommen, dass du es ganz o.k. findest, wenn einem sozial intakten Hund, der sich bereits einmal aktenkundig gegen einen Angreifer gewehrt hat ohne zu beissen im Falle einer erneuten Anzeige durch evtl. böswillige oder durch Sozialneid motivierte Nachbarn, auch wenn gar nichts passiert ist, Maulkorbzwang droht ?

Das kann doch wohl nicht dein Ernst sein, oder!?


Fragende Grüße


Almut


31. März 2000 21:27

Alles Gute und halt' uns doch auf dem laufendem ich bin da sehr interessiert, weil ích auch ´Rechtssprechungen sammle.
Anja und Arthos

01. April 2000 19:22

Hallo Anja,

danke Dir und allen anderen für die Infos und aufmunternden Worte.

Wir haben zu den Vorwürfen schriftlich Stellung bezogen und warten jetzt auf eine Reaktion.

Von Tierarztkosten war nie die Rede, da die Besitzerin von der Verletzung erst beim zweiten Vorfall erzählt hat. Sie sah (damals) die Schuld bei sich, da unserer angeleint war und ihrer frei lief, obwohl er andere Rüden nicht mag und nicht gehorcht.
Natürlich wären wir bereit gewesesen die Rechnung zu übernehmen, jedoch hat sie ja garkeine Ansprüche geltend gemacht.

Bin aufgrund Eurer Meldungen jetzt sicher, daß sie selbst den Vorfall gemeldet hat. Warscheinlich wurde sie von einem anderen Nachbarn der uns gestern schon blöd angeredet hat ob unser Hund nicht immer an der Leine ist, bestärkt den Vorfall zu melden.

Wir haben beschlossen die Frau nicht zu kontaktieren, da es nichts ändern wird.

Falls der Vorfall falsch dargestellt wurde von Frau L. (warten jetzt erstmal die Reaktion der Gemeinde ab), werden wir entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.

Möglicherweise kommt ein Gutachter zu uns nach Hause und schaut sich Balu an (so hab ich das von anderen Hundehaltern gehört, die schonmal in so einer Situation waren).

Werde Euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, bin selber schon sehr gespannt wie das weiter geht.

Tschüs
Moni

03. April 2000 07:59

Hallo, Almut!
Erstens ging es nicht um alle Hunde, die irgendwann irgendwie angezeigt werden, sondern ganz speziell um den Vorfall mit diesem Hund, den ich sehr gut kenne und sein Verhalten einschätzen kann. Um eine Aussage zu treffen, ob ev. ein Maulkorb gerechtfertigt wäre, müßte ich sehr ins Detail gehen und das wäre hier im Forum nicht angebracht. Außerdem habe ich geschrieben, daß der Veterinär netterweise nur darauf hinwies, daß bei einem erneuen Vorfall VIELLEICHT ein Maulkorbzwang drohen KÖNNTE, also nicht zwangsläufig. Davor würden natürlich noch einige Verhaltensprüfungen stehen. Ich fand diese Aussage des Amtsarztes , bezogen auf die allgemeine Hysterie, die z.T. herrscht, eigentlich sehr verständnisvoll. Wie schnell ein Maulkorbzwang angeordnet wird, hängt sicher auch von der Hundeverordnung der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden, wo z.B. sowieso Leinenzwang herrscht, wird ein freilaufender Hund, der Probleme bekommt oder verursacht, sicher strenger beurteilt als bei uns, wo es weder eine Leinenpflicht noch eine Kampfhundeverordnung gibt. Natürlich muß ein Amtstierarzt auf eine Anzeige reagieren und in diesem Augenblick ist der Hund + Halter registriert. Die Reaktion des Arztes, das ganze als Lappalie abzutun (er hätte ja auch gleich die Schuld bei meiner Freundin suchen können) fand ich aber wirklich ganz o.k., wenn man bedenkt, wie übertrieben hysterisch manche Gemeinden teilweise agieren. Viele Grüße, Amelie


04. April 2000 17:32

Ein Problem bei derartigen Vorfällen ist immer die Beweisfrage, etwaige Zeugen wären hilfreich, stehen aber meist nicht zur Verfügung. Sofern die Gegenseite schwerwiegende Verletzungen behauptet, sollte die Glaubhaftigkeit ihrer Behauptungen anzugreifen sein, wenn sie diese angeblichen Verletzungen nicht mittels eines TA belegen kann.
Ich gehe davon aus, dass Euch bislang nur ein Anhörungsbogen zuging. Solltet Ihr bereits einen Bescheid mit einer Verfügung der Beörde erhalten haben, ist unbedingt die Rechtsbehelfsfrist zu beachten.

Wie in einem anderen posting gbereits angeraten: verplappert Euch nur nicht und denkt u.U. mit professioneller Hilfe darüber nach, wie Ihr den Sachverhalt schildert.

Viele Grüße,

andreas

04. April 2000 17:59

Hallo Andreas,

leider? haben wir den Bogen bereits beantwortet. Die Gemeinde hat zeitgleich mit dem ersten Schreiben einen Gutachter gebeten mit uns Verbindung aufzunehmen.

Habe heute mit ihm telefonisch einen Termin vereinbart und wir treffen uns nächste Woche auf neutralem Gelände.

Mal sehen was der meint, aber ich halts eigentlich für ausgeschlossen daß uns Konsequenzen drohen. Falls doch gehen wir zum Rechtsanwalt.

Der Gutachter war etwas verwundert, daß aus den "Vorfällen" keine Ansprüche vom "Geschädigten" geltend gemacht wurden.

Ich halt Euch weiter auf dem Laufenden.

Danke,

Moni und Balu








: Ein Problem bei derartigen Vorfällen ist immer die Beweisfrage, etwaige Zeugen wären hilfreich, stehen aber meist nicht zur Verfügung. Sofern die Gegenseite schwerwiegende Verletzungen behauptet, sollte die Glaubhaftigkeit ihrer Behauptungen anzugreifen sein, wenn sie diese angeblichen Verletzungen nicht mittels eines TA belegen kann.
: Ich gehe davon aus, dass Euch bislang nur ein Anhörungsbogen zuging. Solltet Ihr bereits einen Bescheid mit einer Verfügung der Beörde erhalten haben, ist unbedingt die Rechtsbehelfsfrist zu beachten.
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: Wie in einem anderen posting gbereits angeraten: verplappert Euch nur nicht und denkt u.U. mit professioneller Hilfe darüber nach, wie Ihr den Sachverhalt schildert.
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: Viele Grüße,
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: andreas