: Hallo Edith,
der Hund ist einfach ein armes Schwein!!!
Leider wird aber kein Mensch etwas dagegen unternehmen, denn selbst wenn Du eine Anzeige erstattest (was Du auch unbedingt tun solltest) und zum Tierheim gehst, wird der Mann nicht bestraft werden.
Die Polizei muß die Anzeige aufnehmen, der Staatsanwalt wird die Ermittlung aber ienstellen, weil das Tierschutzgesetz eindeutig sagt, daß Tierquälerei als Vorsatz erst dann Tierquälerei ist, wenn dem Tier wiederholt erhebliche Leiden oder Schmerz zugefügt werden (alles andere ist durch Affekt, Unabsicht etc. zu erklären und abzuschwächen).
Die TH-Mitarbeiter können zwar zu diesem Menschen fahren und sich dort umsehen, wenn der Herr es ihnen gestattet (ansonsten müssen sie unverrichteter Dinge wieder gehen - alles andere wäre Hausfriedensbruch) und kann darauf achten, ob der Hund zumindest artgerecht mit Hütte etc. gehalten wird, wobei es da auch schon wieder darauf ankommt, ob der Hund "gewerblich genutzt" wird, also zum Gelderwerb des Mannes "beschäftigt" ist, dann sehen nämlich die Vorschriften bezüglich der Haltung auch schon wieder etwas lascher aus...
Zutritt bekommen würde auf jeden Fall der Amtsveterinär, an den Du Dich auch dirket wenden kannst (beim jeweiligen Landratsamt untergebracht).
Nur kann auch der meist (nicht weil er nicht will) nicht viel machen, eben nur soviel, wie die Gesetze hergeben.
Laß Dich davon aber nicht abhalten, den Vorgang zu melden, wenn es wieder passiert und es auch wieder Leute sehen und zur Anzeige bringen, dann wird auch irgendwann etwas geschehen!!!
Liebe Grüße,
Me & Bär