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Bayern: Alle großen Hunde an die Leine?

geschrieben von Eva und Rio(YCH) 
Bayern: Alle großen Hunde an die Leine?
11. Mai 2000 10:45

Hallo,
ich habe heute morgen auf unserer Morgenrunde um den See einen Herrn auf dem Fahrrad getroffen, der mich fragte, ob mein Hund etwas tue. Ich habe ihm geantwortet, daß mein Hund nicht frei laufen würde, wenn ich Angst hätte, daß etwas passiert. Außerdem hat er mir erzählt, daß er letztes Jahr von einem Schäferhund gebissen worden wäre.
Darauf hin hätte er sich mit dem Gesetz beschäftigt, und hätte festgestellt, daß in Bayern ALLE Hund über 45 cm schulterhöhe IMMER an die Leine müßten. Stimmt das so? Gibt es die Unterscheidung nach größen wirklich, ich habe davon ehrlich gesagt noch nie gehört. Und was hat es für Konsequenzen, wenn man den Hund trotzdem laufen läßt? (die Konsequenzen nehme ich in Kauf, egal, wie sie sind, weil ich meinen Hund einfach nicht an der Leine lassen kann, vor allem, weil es überhaupt nicht nötig ist, aber wissen würde ich schon gerne, was auf einen zu Kommt...).
Unsichere freilaufende Grüße,
Eva und Rio


11. Mai 2000 11:20

Hallo Eva,

von so einer Verordnung habe ich noch nichts gehört. Ist bei uns auch nicht durchsetzbar, auch da die Bauern es als ihr verbrieftes Recht ansehen, ihre großen Hunde Tag und Nacht frei rumstromern zu lassen. Es ist halt schon immer so.

Ich würde meine Hunde auch nicht immer an der Leine lassen.

Wo wohnst Du denn in Bayern?

Viele Grüße

Gaby

11. Mai 2000 11:59

Hallo Gaby,
ich hätte so ein Gesetz auch als ein bißchen seltsam angesehen, aber man weiß ja nie...
Ich wohne in Ingolstadt, seit letzten Jahr.
Ist eigentlich ganz gut mit Hund, viel Platz zum laufen, und ne kleine Uni (ich studiere hier).
Wo kommst Du denn her? Ich hatte letztes Jahr mal hier im Forum nachgefragt, aber damals war niemand aus der Nähe von Ingolstadt da.
Tschüß,
Eva und Rio

11. Mai 2000 12:09

Hallo Eva,

leider ist Ingolstadt nicht in meiner Nähe. Ich wohne bei Regensburg.

Vorteil: viele einsame Spazierwege.

Viele Grüße

Gaby

11. Mai 2000 20:11

Hallo Eva,

so ein Gesetz gibt es wirklich. Es ist die sog. "Kampfhundeverordnung". Da gibt es neben der berühmten Rasseliste nämlich auch eine Unterscheidung zwischen Hunden unter und über 50 cm Schulterhöhe. Allerdings betrifft der Leinenzwang für große Hunde nur Gemeinde- und Stadtgebiet. D. h. Gemeinden und Städte können (müssen aber nicht) für Hunde über 50cm Leinenzwang verordnen. Das gilt nur innerhalb geschlossener Ortschaften, nicht in der freien Landschaft (Ausnahmen: außerhalb gelegene städt. Grünflächen und Naturschutzgebiete). D. h. in Bayern dürfen seit 92 kleine Hunde in der Stadt/Gemeinde frei laufen, große nicht. Viele kümmern sich nicht drum und lassen auch ihre großen Hunde laufen, im Straßenverkehr....


Viele Grüße

K. Keck