Bundesrat : Zuchtverbot für Kampfhunde
19. Mai 2000 18:30

Entscheidung ohne Debatte


Bundesrat : Zuchtverbot für Kampfhunde

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Bonn (dpa). Die Bundesländer haben von der Bundesregierung ein
Zuchtverbot für Kampfhunde verlangt. Der Bundesrat folgte am
Freitag einem Entschließungsantrag Baden-Württembergs, bei
der anstehenden Novellierung der Hundehaltungsverordnung die
so genannte Aggressionszucht von Hunden zu untersagen.



Stichwort: Kampfhunde
Wieder Angriffe durch Hunde


Appelle und Initiativen auf freiwilliger Basis reichten nicht aus,
um Hunde mit einem genetisch bedingten aggressiven Verhalten
wirkungsvoll von der Zucht auszuschließen, heißt es in dem Beschluss.

Der Bundesrat will auf Grundlage des Tierschutzgesetzes insbesondere
die Zucht von Bullterriern, American Staffordshire Terriern und
Pitbulls sowie Kreuzungen mit diesen Tieren verbieten. Ein Gutachten
der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr hatte ergeben, dass in
Zuchtlinien dieser Hunde besonders häufig ein gesteigertes
Aggressionsverhalten auftritt. Verbotene Rassen sollen nach dem
Willen der Länder auch nicht aus dem Ausland eingeführt oder zur
Weiterzucht in andere Länder gebracht werden dürfen.

In der angestrebten Verordnung soll es auch Einschränkungen für
die Haltung von Kampfhunden geben. Weitere Regelungen zum Schutz
vor gefährlichen Hunden sollen die Länder selbst treffen. Dazu
können ein Sachkundenachweis, erhöhte Steuern und eine Maulkorbpflicht
gehören.

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Dies muß zwar noch offiziell genehmig werden, dies ist aber laut Pressemeldung eine reine Formsachen

sabine+spike



20. Mai 2000 08:27

Hallo!

Der Text der Pressmitteilung lautet so:

71/2000...19.Mai 2000


BUNDESRAT FÜR VERBOT DER AGGRESSIONSZUCHT VON HUNDEN


Entschliessung gefasst/ Zuchtverbot für Hunde mit vererb-
baren genetischen Defekten gefordert

In einer Entschliessung hat sich der Bundesrat heute an die
Bundesregierung gewandt, bei der in Vorbereitung befindlichen
Hundehaltungsverordnung ein Verbot der Aggressionszucht von
Hunden, soweit sie tierschutzrechtlich relevant ist, zu ver-
ankern. Ausserdem sollte- ergänzend zu dem im Landesrecht
zu treffenden sicherheitsrechtlichen Vorschriften gegenüber
gefährlichen Hunden- bundesrechtlich die Zucht solcher Hunde
verboten werden, die bestimmte erblich bedingte körperliche
Veränderungen aufweisen oder Träger entsprechender Erbanlagen
sind. Dies sei notwendig, da die geltenden Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes allein oder in Verbindung mit Gutachten,
Appellen und Initiativen auf freiwilliger Basis keine aus-
reichende Möglichkeit bieten, um Hunde mit vererbbaren gene-
tischen Defekten wirkungsvoll von der Zucht auszuschliessen.
Insbesondere die Empfehlungen des im Auftrag der Bundesre-
gierung im Jahre 1999 erstellten Gutachtens sollten uneinge-
schränkt berücksichtigt werden. Danach trete gesteigertes
Aggressionsverhalten besonders ausgeprägt in Zuchtlinien
der drei Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire
Terrier und Pit Bull Terrier auf. Zur Durchsetzung dieser
Ziele müsse auch verboten werden, Hunde, deren Zucht im
Inland verboten ist, zur Weiterzucht in Staaten ohne ent-
sprechende Regelungen zu bringen. Gleichermassen sei die
Einfuhr von Hunden zu verhindern, die im Inland nicht
gezüchtet werden dürfen.

Entschliessung des Bundesrates zur Vorlage
einer Hundezuchtverordnung

-Drucksache 267/00 (Beschluss)-


Quelle:
[www.bundesrat.de]

Ueber untenstehenden Link erfaehrt man die Adressen der verschiedenen
Gremien des Bundesrates. Uebrigens gibt es auch [www.bundestag.de]


Tharin