Hallo!
Der Text der Pressmitteilung lautet so:
71/2000...19.Mai 2000
BUNDESRAT FÜR VERBOT DER AGGRESSIONSZUCHT VON HUNDEN
Entschliessung gefasst/ Zuchtverbot für Hunde mit vererb-
baren genetischen Defekten gefordert
In einer Entschliessung hat sich der Bundesrat heute an die
Bundesregierung gewandt, bei der in Vorbereitung befindlichen
Hundehaltungsverordnung ein Verbot der Aggressionszucht von
Hunden, soweit sie tierschutzrechtlich relevant ist, zu ver-
ankern. Ausserdem sollte- ergänzend zu dem im Landesrecht
zu treffenden sicherheitsrechtlichen Vorschriften gegenüber
gefährlichen Hunden- bundesrechtlich die Zucht solcher Hunde
verboten werden, die bestimmte erblich bedingte körperliche
Veränderungen aufweisen oder Träger entsprechender Erbanlagen
sind. Dies sei notwendig, da die geltenden Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes allein oder in Verbindung mit Gutachten,
Appellen und Initiativen auf freiwilliger Basis keine aus-
reichende Möglichkeit bieten, um Hunde mit vererbbaren gene-
tischen Defekten wirkungsvoll von der Zucht auszuschliessen.
Insbesondere die Empfehlungen des im Auftrag der Bundesre-
gierung im Jahre 1999 erstellten Gutachtens sollten uneinge-
schränkt berücksichtigt werden. Danach trete gesteigertes
Aggressionsverhalten besonders ausgeprägt in Zuchtlinien
der drei Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire
Terrier und Pit Bull Terrier auf. Zur Durchsetzung dieser
Ziele müsse auch verboten werden, Hunde, deren Zucht im
Inland verboten ist, zur Weiterzucht in Staaten ohne ent-
sprechende Regelungen zu bringen. Gleichermassen sei die
Einfuhr von Hunden zu verhindern, die im Inland nicht
gezüchtet werden dürfen.
Entschliessung des Bundesrates zur Vorlage
einer Hundezuchtverordnung
-Drucksache 267/00 (Beschluss)-
Quelle:
[
www.bundesrat.de]
Ueber untenstehenden Link erfaehrt man die Adressen der verschiedenen
Gremien des Bundesrates. Uebrigens gibt es auch [
www.bundestag.de]
Tharin