Hallo Forumsteilnehmer,
laut Gesetz ist das Kupieren der Ohren in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten. Dennoch kommt es vor, dass man Junghunde mit ebensolchen Ohren begegnet. Mein Tierarzt und nicht zuletzt meine Vernunft empfehlen die Anzeige des Tierhalters.
Mich beschäftigt nun folgende Frage:
Was passiert mit der Anzeige, wenn der Tierhalter schon mehrfach von anderen verantwortungsbewußten Mitmenschen angezeigt wurde. Muß die einmal bezahlte Strafe nochmals bezahlt werden. Oder handelt es sich um eine, für die entsprechenden Tierhalter, einmalige (einkalkulierbare)Strafe?
Viele Grüße
Simone
P. S.: Das Kupieren der Ohren eines Hundes fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen ) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor.
Amtsgericht Neunkirchen, Az.: 19.536/93