Hallo,
hier folgen zwei Pressemeldungen die in Zeitungen erschienen sind, können
wir doch wieder hoffen? In wieweit diese Meldungen wirklich korrekt sind, kann ich nicht sagen, daß werden die nächsten Wochen zeigen. Aber im Zusammenhang mit den 4 positiven Berichten im Fernsehen in den letzten beiden Tagen, läßt es mich doch wieder hoffen.
viele grüße
sabine+spike
Kämpfe mit Hunden bereits verboten
Bundesrat hält Kampfhunde-Verbot nicht für zweckmässig
Bern - Der Bundesrat hält ein Verbot von Kampfhunden nicht für
zweckmässig. Nur aufgrund der Rasse könne nicht zwischen
beissfreudigen, kämpferischen und freundlichen Hunden unterschieden
werden, beantwortet er einen Vorstoss von Nationalrat Heiner Studer
(EVP/AG).
Jeder Hund könne zu einem aggressiven Hund abgerichtet werden,
auch Mischlinge. Zudem hätten Verbote in anderen Ländern nicht
zum Rückgang von schweren Beissunfällen geführt, heisst es in der
am Dienstag veröffentlichten Begründung. Prüfen will der Bundesrat,
ob ein Einfuhrverbot von auf Hundekämpfe abgerichteten Tieren möglich
ist.
Die Kämpfe selbst sind gemäss Tierschutzgesetz bereits strafbar.
Ebenfalls ist der übermässig harte Umgang mit Hunden untersagt.
Diese Regelung könnte laut Bundesrat allenfalls durch
Qualitätskontrollen von Hundezuchten ergänzt werden. Zudem müssten
verschiedene Massnahmen geprüft werden, um Übergriffe von aggressiven
Hunden zu verhindern. Der Motionär verwies auf einen schweren Angriff
eines Rottweilers auf ein vierjähriges Mädchen im Zürcher Oberland von
Ende Februar. Das Kind sei vom Hund ins Gesicht gebissen worden.
Peter Kleiber (Quelle: AP)
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Bundesrat 24.05.00
Kein Verbot für Kampfhunde
Bundesrat Massnahmen gegen Unfälle in Prüfung
Der Bundesrat will prüfen, wie Unfälle mit beissfreudigen Hunden
verhindert werden können. Er lässt sich aber nicht dazu drängen,
das Halten und Einführen von Kampfhunden zu verbieten, wie dies ein
Motionär aus dem Nationalrat verlangt.
Bei Kampfhunden wie Rottweilern und Bullterriern genügt es nach
Ansicht von Nationalrat Heiner Studer (EVP/ AG) nicht, an das
Verantwortungsgefühl der Halterinnen und Halter zu appellieren.
Hier dränge sich ein Verbot auf. Bei anderen gefährlichen Hunden
müsse eine Melde- und Kontrollpflicht eingeführt werden.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Was ein Kampfhund sei, lasse sich nur schwer umschreiben. Ein
Verbot sei problematisch, weil letztlich jeder Hund - gleich
welcher Rasse oder Mischung - zu einem aggressiven Tier abgerichtet
werden könne. Es müssten deshalb mehrere Massnahmen geprüft werden.
Bereits verboten sind auch die tierquälerische Haltung generell
und der übermässig harte Umgang mit Hunden im Besonderen. Darüber
hinaus zieht der Bundesrat eine Qualitätskontrolle in Betracht,
mit der zur Aggressivität neigende Hunde von der Zucht ausgeschlossen
würden. Nach Auskunft des Bundesrates arbeitet zurzeit eine
professionelle private Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Behörden
an vorbeugenden Massnahmen in den Bereichen Zucht, Ausbildung und
Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Dabei werde auch die
Notwendigkeit gesetzlicher Massnahmen geprüft. (sda)