Hallo Franzi,
sei nicht gar zu gefrustet ob Deiner Erfahrung, das geht jeder Menge anderer Leute im Berufsleben jeden Tag so. Mit der Zahlungsmoral ist das halt bei vielen so eine Sache, Tendenz abnehmend....
Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz nicht Schriftform vorgeschreibt, was hier nicht der Fall ist.
Das Problem bei Deiner Angelegenheit ist letztlich "nur", den Nachweis zu erbingen, dass Dein Kunde und Du sich auf die Teilnahme an einem Kurs mit einer bestimmten Stundenzahl zu einem bestimmten Preis geeinigt habt. Ein schriftlicher Vertrag erleichtert da den Beweis nur. Grundsätzlich kannst Du den Nachweis aber auch mit Zeugen führen, sofern dies ganz bestimmt und konkret wiedergeben können, was besprochen und zugesagt wurde.
Es stellt sich die Frage, ob Du die Sache abhaken willst oder sie aus Prinzip und zur Vorbeugung künftiger Fälle weiterführen möchtest. Maile mich doch bitte mal direkt an, wenn Du weiter vorgehen möchtest, ich kann Dir da vielleicht kostengünstig weiterhelfen, geht aber nicht auf diesem öffentlichen Wege.
Viele Grüße,
andreas