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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Wie Kursgebühr eintreiben"?"
13. Juli 2000 07:54

: Hallo Silke!

die REchtsschutzversicherung macht leider nicht mit, solche Fälle seien bei mir nicht versichert. Wenn ich richtig Geld an der Hacke hätte, dann würde ich den Streit bis zum Ende durchziehen, nur um es dem Idioten mal zu zeigen. Aber da ich das nicht habe...

Ich werde aber den Hundetrainern, mit denen ich befreundet bin, sagen, daß sie komplett Vorkasse verlangen sollen, wenn sich die Leute an sie wenden. Und das werden sie müssen, eines Tages, denn der Hund wächst vor aller Augen zum Problemhund heran. (Border Collie - Aussie - Tibetdoggen-Mix, die Leute sind Anfänger und echte Laschis). Oder das Tierheim wird über kurz oder lang mit denen zu tun haben.

Armer Hund, er wäre eigentlich ganz toll. Eigentlich.

Ciao, Franziska und die Hunde


13. Juli 2000 09:21

Hallo,
wo ist den das Problem?
Wenn er nur 4 Stunden gekommen ist sind die doch mit den 100 Mark bezahlt??

Gruß
Mario


13. Juli 2000 09:24

: Wenn er nur 4 Stunden gekommen ist sind die doch mit den 100 Mark bezahlt??

Das Problem ist, daß es ein geschlossener Kurs ist, in den man nicht "von der Seite" einsteigen kann, also konnte ich den Platz nicht anderweitig vergeben. Ist wie mit einer Seminargebühr - wenn es Dir nach der Mittagpause nicht mehr gefällt, dann kannst Du ja auch nicht einfach gehen und nicht weiter zahlen. Da muß man außerdem immer die ganze Gebühr im Voraus zahlen, sonst wirst du gar nicht angenommen.

Ich hatte alle Kunden darauf hingewiesen, daß der Platz fest gebucht ist und die Gebühr in der ersten Stunde gezahlt werden muß.

Ciao, Franziska und die Hunde
:
: Gruß
: Mario
:


13. Juli 2000 12:33

Hallo Franzi,

sei nicht gar zu gefrustet ob Deiner Erfahrung, das geht jeder Menge anderer Leute im Berufsleben jeden Tag so. Mit der Zahlungsmoral ist das halt bei vielen so eine Sache, Tendenz abnehmend....

Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz nicht Schriftform vorgeschreibt, was hier nicht der Fall ist.
Das Problem bei Deiner Angelegenheit ist letztlich "nur", den Nachweis zu erbingen, dass Dein Kunde und Du sich auf die Teilnahme an einem Kurs mit einer bestimmten Stundenzahl zu einem bestimmten Preis geeinigt habt. Ein schriftlicher Vertrag erleichtert da den Beweis nur. Grundsätzlich kannst Du den Nachweis aber auch mit Zeugen führen, sofern dies ganz bestimmt und konkret wiedergeben können, was besprochen und zugesagt wurde.

Es stellt sich die Frage, ob Du die Sache abhaken willst oder sie aus Prinzip und zur Vorbeugung künftiger Fälle weiterführen möchtest. Maile mich doch bitte mal direkt an, wenn Du weiter vorgehen möchtest, ich kann Dir da vielleicht kostengünstig weiterhelfen, geht aber nicht auf diesem öffentlichen Wege.

Viele Grüße,

andreas

13. Juli 2000 14:39

Schade, dass solche Leute sich solche Hunde holen...

Grüße Silke

14. Juli 2000 06:05

: Hallo andreas!

Ich habe es schon abgehakt, seufzend, aber ich denke, die 150 Mark lohnen den Aufwand nicht. Ich habe zwar Zeugen, aber die sind Kunden von mir und ob sie notfalls auch aussagen würden.... Ich schätze die meisten eher so "da will ich mich nicht einmischen" ein.

Na ja, ich habe draus gelernt. Aber trotzdem vielen Dank für Dein nettes Angebot!

ciao, Franziska und die Hunde