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Maulkorbzwangerlass mit Wesenstest

geschrieben von PetraJ(YCH) 
Maulkorbzwangerlass mit Wesenstest
25. August 2000 16:55

Hallo zusammen

Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein Pitbull aufgrund einer Beisserei mit toedlichem Ausgang einen lebenslangen Maulkorb- und Leinenzwang bekommen hat (1 Jahr bevor es die Hundeverordnung gab). Kann jetzt mit Hilfe dieses Wesenstestes dieser Maulkorbzwang wieder aufgehoben werden? Und sollte dies tatsaechlich moeglich sein (was ich nicht hoffe), was kann man dann dagegen unternehmen?

Ciao PJ


25. August 2000 17:32

Hallo,
wenn der Beißvorfall Aktenkundig geworden ist (wie du schreibst) dann kann, wenn es korrekt läuft der Maulkorbzwang nicht aufgehoben werden. So sieht es die Regelung in sämtlichen Verordnungen auf jeden Fall vor.

MFG
sabine

25. August 2000 17:37

: Hallo zusammen
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: Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein Pitbull aufgrund einer Beisserei mit toedlichem Ausgang einen lebenslangen Maulkorb- und Leinenzwang bekommen hat (1 Jahr bevor es die Hundeverordnung gab). Kann jetzt mit Hilfe dieses Wesenstestes dieser Maulkorbzwang wieder aufgehoben werden? Und sollte dies tatsaechlich moeglich sein (was ich nicht hoffe), was kann man dann dagegen unternehmen?
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: Ciao PJ

Laut der meisten Verordnungen wird der Maulkorbzwang, der jetzt auch und auch schon vorher auferlegt wurde, sowieso nicht erlassen werden, auch wenn er den Test besteht. So ist es zumindest in Hamburg. Wenn Pittbull und Co besteht, darf er am Leben bleiben, Maulkorb und Leine bleiben trotzdem.
In Hamburg ist der Wesenstest dafür da, eine Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes zu erhalten erlassen worden,
Wichtig wäre allerdings zu wissen, in welchem Bundesland Du lebst. Wenn der Hund eine solche Vorgeschichte hat, kann es sogar schwierig werden, eine Erlaubnis zu erhaltne.
Gruß Susanna
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25. August 2000 17:38

: : Hallo zusammen
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: : Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein Pitbull aufgrund einer Beisserei mit toedlichem Ausgang einen lebenslangen Maulkorb- und Leinenzwang bekommen hat (1 Jahr bevor es die Hundeverordnung gab). Kann jetzt mit Hilfe dieses Wesenstestes dieser Maulkorbzwang wieder aufgehoben werden? Und sollte dies tatsaechlich moeglich sein (was ich nicht hoffe), was kann man dann dagegen unternehmen?
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: : Ciao PJ
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: Laut der meisten Verordnungen wird der Maulkorbzwang, der jetzt auch und auch schon vorher auferlegt wurde, sowieso nicht erlassen werden, auch wenn er den Test besteht. So ist es zumindest in Hamburg. Wenn Pittbull und Co besteht, darf er am Leben bleiben, Maulkorb und Leine bleiben trotzdem.
: In Hamburg ist der Wesenstest dafür da, eine Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes zu erhalten erlassen worden,
: Wichtig wäre allerdings zu wissen, in welchem Bundesland Du lebst. Wenn der Hund eine solche Vorgeschichte hat, kann es sogar schwierig werden, eine Erlaubnis zu erhaltne.
: Gruß Susanna
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PS Eine Hundeverordnung gab es schon vorher, allerdings nicht in dieser schweren Form.