: Wir wohnen in Bayern in einem kleinen Dorf. Abgesehen von der Entsorgungspflicht von Hundekot (bitte keine Diskussion dazu) interessiert mich die rechtliche Lage: darf mein Hund landwirtschaftlich Wiesen und die anschliessenden Wälder zum Spielen benutzen und manchmal auch zum Absetzen seiner Notdurft?
hei
bedingt das ganze.abgeshen von der entsorgungs-und anleinpflicht je nach gegend sollte er nicht mitten auf waldwege machen,sondern an den
rand,ist ja klar.
bei wiesen,die genutz werden,egal,ob sie der gemeinde oder privat gehören,solltest du gehörig aufpassen,daß er draußen bleibt bzw
eventuell lediglich zu den zeiten,wenn frisch abgemäht ist und das heu
schon abgefahren.
das koten in nutzflächen,gerade wiesen,ist kein kavaliersdelikt.
sondern eine ordngs.widr.wenn nicht gar straftatbestand.
je nach häufigkeit des kotens sowie der beschädigung der ernte.
das heu wird sowohl eingelagert als auch verfüttert,und größere mengen
kot ergeben probleme.
und nicht vergessen: dein hund wird nicht der einzige sein,der da
hinmacht.kannst ja mal hochrechnen.
gruß pat
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