Anlein-Schild und Ordnungsamt
08. September 2000 12:30

Hallo!
Ich habe heute wegen des Schildes"Hunde sind an der Leinne zu führen"(siehe meine letzte Meldung)beim Ordnungsamt angerufen. Die Sachen, die der zuständige Beamte von sich gegeben hat, liessen mir die Haare zu Berge stehen.In kurzform:
1.Das Anleinschild, weil Hunde grundsätzlich eine Gefahr darstellen(einen aktuellen Vorfall gab es nicht)
2.Hunde haben ausserhalb ihres Gartens grundsätzlich ohne Leine nichts zu suchen(der Mensch ist doch tatsächlich selbst Hundehalter)
3.Das betrifft mich als Halter eines Boxers natürlich besonders:Boxer sind die potentiell am gefährlichsten Hunde, die es überhaupt gibt. Man sollte sich niemals einem fremden Boxer nähern, weil diese Hunde so unberechenbar aggressiv wären(angeblich hatte er diese Weisheiten auch noch von einem Boxerzüchter)
Auf sämtliche Einwände meinerseits zum Thema artgerechte Haltung, Erziehung u.s.w. ging dieser I.... gar nicht ein.Zu allem Überfluss hatte er auch keine Ahnung, womit ein Nichtbefolgen des Schildes geahndet wird.....
Wütende Grüsse
Tea+Kira


08. September 2000 19:18

Hi Tea
reg Dich nicht auf. Schließlich steht auf dem Schild "Hunde sind an der Leinne zu führen" nicht, daß es verboten ist Hunde frei laufen zu lassen. :-)

Gruß
chris


08. September 2000 19:23

Hallo Chris!
Meinst du, das macht einen Unterschied?
Gruß Tea

08. September 2000 19:29

Hallo Tea!

Bei uns schon... denn hier fließt der Fluß "Leine"...
:-)
Da führe ich meinen Hund gern dran lang!

Nicht ganz ernst gemeint ;-)

Katja