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Vereinsrecht / Satzung

geschrieben von Holger + Ajax(YCH) 
Vereinsrecht / Satzung
12. September 2000 08:07

Hallo,

nachfolgend kurz mein Problem:

In einem Verein, in welchem ich Mitglied bin, findet in vier Wochen die Jahreshauptversammlung statt. Im UR wurden dazu auch Vorschläge des Vorstandes zur Satzungsänderung veröffentlicht. Interessehalber wollte ich mir diese Satzungänderungen einmal näher anschauen und habe festgestellt, daß die im aktuellen Zuchtbuch veröffentliche Satzung (das Zuchtbuch erschien 1999, die Satzung ist angeblich der Stand von 1998) die beantragten Änderungen schon enthält. Nun besagt zwar die Satzung, daß der 1.Vorsitzende redaktionelle oder vom Registergericht geforderte Satzungsänderungen ohne Mehrheitsbeschluss durchführen darf, aber beispielsweise die Streichung von Organen des Vereines dürfte da kaum drunter fallen.
Nun weis ich, daß die Satzung - und auch Änderungen der Satzung - bei "irgendeinem" Gericht hinterlegt werden müssen. Kann mir hier jemand sagen, 'wo' und 'wie' ich an diese - rechtsgültige - Satzung herankomme??

Mit freundlichen Grüßen
Holger mit Ajax & Danessa


12. September 2000 08:12

Hallo Holger,

die Satzung sowie alle Änderungen hinterliegen beim zuständigen Amtsgericht. In wieweit Du als Nicht-Vorstandsmitglied dort aber herankommst weiß ich nicht, für Registerauszüge z.B. braucht man bei uns eine Vollmacht.

Viele Grüße

Antje

12. September 2000 09:07

Hallo Antje,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe eben mit dem zuständigen Amtsgericht telefoniert: Auf schriftlichen Antrag und bei "berechtigtem Interesse" sendet einem das Amtsgericht die dort hinterlegte Satzung zu.

Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa