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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Schadenersatz nach Hundewert?
23. September 2000 17:03

Hallo Steffen!

: Hoffe, habe Dir den Appetit in Deiner Mittagspause nicht verdorben...
Keine Angst, da muß es schon sehr hart kommen bei meinem Appetit ;-)

: Hoffentlich wird die Summe, die er am Ende bezahlen muß (wenn ich es nur schon hätte), ihm eine Lehre sein. Über den Geldbeutel klappt´s ja als mit der Einsicht.
Ja, über das liebe Geld kommen vielen Leuten Erleuchtungen... und sei es nur, daß es doch Vorteile hat, den Hund zu versichern. Dann hättet Ihr das Geld wahrscheinlich auch schneller!
Wahrscheinlich wird er sich gleich auch noch einen neuen Hund anschaffen, wenn der alte so Ärger macht, muß er halt weg :-( Wie solche LEute meistens sind.

: Vor einer guten Stunde hat Kira zum ersten mal Ihre Pfote ganz vorsichtig eingesetzt. Bin jetzt natürlich total happy und guter Dinge, daß das alles wieder wird und wir bald wieder durch die Felder rennen können.
Wunderbar!!! Ich drücke Euch die Daumen! Weiterhin alles Gute,

Katja

23. September 2000 19:25

Hallo Steffen,
erst mal alles Gute für Deinen Hund.
Ich würde mir auf jeden Fall auch einen Anwalt nehmen, die Sache hört sich ja ziemlich eindeutig an, Zeugen hast Du auch...
Aber Versicherungen haben meist sehr gute Anwälte, die alles gut verdrehen können.
Mir hat mal ein Pony den kiefer gebrochen, das war auch absolut eindeutig, aber die Anwältin der gegenerischen Versicherung hat Argumente hervorgezaubert, die schon erstaunlich waren. Zur Gerichtsverhandlung ahbe ich dann ein Halfter mitgebracht, über das sie auch schon schlaue Dinge geschrieben hatte, sie wußte aber noch nicht mal wie eins aussieht. Es kamen aber so viele Dinge, ohne Anwalt hätte ich das nicht gecshafft.
Sehalb : bei Versicherungsangelegenheiten einen Anwalt nehmen, nicht versuchen, es selbst zu machen, keine Angst, wenn der andere schuld hat (klingt ja so), muß er auch Deine Anwaltskosten tragen (falls Du keine Rechtschutzversicherung hast).
Außerdem gibt es schon genug Urteile, daß in solchen Fällen die TA Kosten ersetzt werden müssen, nicht der "Zeitwert" (ist doch kein Auto.
Irgendwann habe ich auch mal von einem Urteilk gelesen, in dem es auch darum ging, daß die Person, die mit dem Hund geht, in der Lage sein muß, ihn zu kontrollieren, also keine Kinder bei einem Rottweiler.
Stehen bei Euch Rottweiler auf irgendwelchen blöden Listen ?
Aber auch so müßte man ja für den Hund Auflagen durchsetzen, es kann ja auch mal noch übler ausgehen.
Berichte doch mal, wie es Deinem Hund geht und wie der fall ausgegangen ist.
Anette

24. September 2000 09:53

Es gibt noch ein anderes Urteil über Schadensersatz bei Hundebissen. Amtsgericht Idar Oberstein AZ 3 c 618/98

In diesem Fall biß ein Schäferhund einen Mischling, TA-Kosten 4,600 DM. Verursacher mußte zahlen.

Viel Glück
Kai+Rest

26. September 2000 11:15

Hallo Steffen,

so wie sich das liest, was Du über den Fall schreibst, wir die ganze Sache schön teuer für Deine Gegenseite... Aber auch, wenn der andere hudnehalter sich bereiterklärt, die ganze Sache außergerichtlich zu regeln (d.h. ALLES zu bezahlen, auch Deinen Anwalt), wäre eine Anzeige bei der Stadtverwaltung/Gemeinde angebracht. Daß dieser Hundehalter nicht fähig ist, seinen Hund so zu halten, daß er keine Gefahr für Dritte wird, hat er ja inzwischen mehrfach bewiesen. Hier helfen wirklich nur noch Auflagen, um zum einen weitere Hunde oder gar Kinder vor Schaden zu bewahren, zum anderen weitere Zwischenfälle, die wiederum uns Hundehaltern ganz allgemein zur Last gelegt werden, zu verhindern. Ich würde auf jeden Fall versuchen, auch den vorherigen Fall (oder gar alle bisherigen Vorfälle) durch Zeugenaussagen zu belegen. Hier handelt es sich um eines der schwarzen Schafe, die uns die ganzen VO's eingebrockt haben!

Viele Grüße

Antje

26. September 2000 13:36

Hallo Antje,

geb Dir in allem vollkommen Recht. Das mit der gütlichen Einigung war ja auch nur am Anfang gedacht und nur unter der Auflage, daß er alles zahlt und sein Hund nicht mehr ohne Leine und Maulkorb auf der Straße zu sehen ist. Durch seine tolle Reaktion ("mein Hund braucht sowas nicht, der ist lieb, das kommt garnicht in Frage und zahlen tu ich erstmal garnichts...) hatte sich das je recht schnell erledigt. Er ist sowohl momentan bei der Polizei als auch bei der Gemeindeverwaltung angezeigt. Allerdings läuft der Hund seit über 3 Wochen immer noch frei rum, da die Gemeinde sich nicht zu einem Leinen- oder Maulkorbzwang, sonstigen Auflagen oder einer Androhung einer Geldbuße entscheiden kann, da Sie die neuen Vorordnungen noch nicht richtig kennt und nicht genau weiß, wie Sie in diesem Fall ausgelegt werden. Tolle Sache, oder? Und für was brauch ich dann diese ganzen Verordnungen? Mit meinem Hund traut sich außer mir keiner auf die Straße, aus Angst, er wird wieder angegriffen. Naja, hoffe tut sich demnächst was.

Steffen


26. September 2000 22:20

: Hallo Steffen,

wie geht es denn Deinem Hund ?
Anette