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Vereinsrecht .Wer kennt sich aus ?

geschrieben von Karsten(YCH) 
Vereinsrecht .Wer kennt sich aus ?
16. Oktober 2000 12:43

Wer kennt sich mit dem Vereinsrecht aus und kann mir folgende Fragen beantworten ?

Wenn der 1. Vorsitzende während seiner Amtszeit das Amt niederlegt, wird im Normalfall dieses Amt von einer anderen Person kommissarisch, bis zur nächsten Wahl, übernommen.

1. Frage: Ist diese kommissarisch eingesetzte Person dann im Vorstand stimmberechtigt ?

2. Frage: Ist es möglich, daß ein 1. Vorsitzender sein Amt niederlegt, dieses aber selbst kommissarisch bis zur Neuwahl weiterführt und somit stimmberechtigt bleibt, oder muß bei einem Rücktritt in jedem Fall eine neue Person kommissarisch eingesetzt werden ?

Schon mal im voraus vielen Dank für eventuelle Antworten.
Tschüss
Karsten




16. Oktober 2000 22:44

:
: Wenn der 1. Vorsitzende während seiner Amtszeit das Amt niederlegt, wird im Normalfall dieses Amt von einer anderen Person kommissarisch, bis zur nächsten Wahl, übernommen.
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: 1. Frage: Ist diese kommissarisch eingesetzte Person dann im Vorstand stimmberechtigt ?
:
In vollem Umfang stimm- und entscheidungsberechtigt.

: 2. Frage: Ist es möglich, daß ein 1. Vorsitzender sein Amt niederlegt, dieses aber selbst kommissarisch bis zur Neuwahl weiterführt und somit stimmberechtigt bleibt, oder muß bei einem Rücktritt in jedem Fall eine neue Person kommissarisch eingesetzt werden ?
:
Nein, er kann sein Amt entweder ordnungsgemäß bis zur Neuwahl weiterführen oder vorzeitig niederlegen und damit an einen Nachfolger abgeben.

"Kommissarisch bedeutet in diesem Fall nur, dass der Nachfolger des 1. Vorsitzenden für den Rest der Amtsperiode, und nicht für eine volle Amtsperiode, das Amt in vollem Umfang ausübt.

Ich hoffe, damit wurde Dir geholfen. Du hast zwar nicht beschrieben, um welche Art Verein es da geht, ich vermute einen Hundesportverein des VDH.

Toi Toi Toi für Deine Pläne.

tina


17. Oktober 2000 07:55

Hallo Karsten!

: Wenn der 1. Vorsitzende während seiner Amtszeit das Amt niederlegt, wird im Normalfall dieses Amt von einer anderen Person kommissarisch, bis zur nächsten Wahl, übernommen.

Wenn der 1. Vorsitzende zurücktritt, übernimmt normalerweise der 2. Vorsitzende seine Aufgaben. Der ist natürlich stimmberechtigt, weil er es schon vorher war und weiterhin Vorstandsmitglied ist.

: 1. Frage: Ist diese kommissarisch eingesetzte Person dann im Vorstand stimmberechtigt ?

Kommisarisch eingesetzte Vorstandsmitglieder sind nicht stimmberechtigt meines Wissens. Sie müssen bei den nächsten Wahlen bestätigt werden. Man kann aber eventuell vorgezogene Wahlen machen, um nicht so lange warten zu müssen.

: 2. Frage: Ist es möglich, daß ein 1. Vorsitzender sein Amt niederlegt, dieses aber selbst kommissarisch bis zur Neuwahl weiterführt und somit stimmberechtigt bleibt, oder muß bei einem Rücktritt in jedem Fall eine neue Person kommissarisch eingesetzt werden ?

Wenn er sein Amt niederlegt, ist er nicht mehr stimmberechtigt. Wenn er kommissarisch sein Amt weiterführt, weil die anderen Vorstandsmitglieder in laut Satzung dazu ermächtigt haben, dann hat er aber kein Stimmrecht.
Er kann auch nicht den Verein im Sinne des BGB vor Gericht vertreten.

Wie gesagt, der 2. Vorsitzende kommt zum Zuge. Wenn es hart auf hart kommt, z. B. der gesamte Vorstand zurücktritt, muss sogar ein Notvorstand vom Amtsgericht eingesetzt werden.

Gruß, Ira
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