Sorgfaltspflicht des Hundehalters :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Sorgfaltspflicht des Hundehalters

von Tatjana(YCH) am 07. November 2000 17:12

Hallo,

wer kann mir sagen, wie die Bestimmung des Ordnungsamtes zur Sorgfaltspflicht eines Hundehalters aussieht? Es gibt Bestimmungen die besagen, wie sich ein Hundehalter beim Spazierengehen mit seinem Hund verhalten muß, daß er einen Hund halten können muß in speziellen Situationen etc.Ich weiß aber nicht, wie diese aussehen. Vom Tierheim weiß ich, daß manche Hundehalter nicht mit zwei Hunden spazieren gehen dürfen, weil dies vom Ordnungsamt untersagt wurde.
Wer kann mir hier helfen? Danke.


von sabine+spike(YCH) am 07. November 2000 17:18

Hallo,

um welches Bundesland und welche Stadt handelt es sich denn?
Ist doch überall verschieden
mfg
sabine+spike

von Tatjana(YCH) am 07. November 2000 19:13

: Hallo Sabine,
:
: sorry, wußte ich nicht. Er geht um Hessen, Kleinstadt im Vogelsberg. Beim Spazierengehen hat eine Freundin von mir eine ältere Frau getroffen, die zwei Labradors an der Leine hatte. Die beiden Hunde (ich habe sie auch schon getroffen und gehe ihr nach Möflichkeit aus dem Weg, da sie - meine eigene Erfahrung - ihre Hunde nicht im Griff hat und diese sich auf alles stürzen, was vier Beine hat und nach Hund riecht) rissen sich los und einer verbiß sich in ihren Hund, ein kleiner Maltesermix. Er war wie von Sinnen, hörte nicht auf die Frau und schüttelte den Kleinen wie einen Hasen. Er war nur davon abzubringen, weil meine Freundin den Hund am Halsband riß und dieses zuzog. Ende der Geschichte: ein kleiner verletzter Hund (rechte Vorderpfote angebrochen, rechter Hinterschenkel mußte genäht werden, drei Rippen gebrochen) und die Besitzerin von zwei Hunden ohne Erziehung, die sagte, es sei doch nichts passiert. - Es geht nun darum, an die Einsicht, wenn auch mit ein wenig Druck, der Frau zu appelieren, daß sie laut Ordnungsamt gewisse Regeln einzuhalten hat. Meine Freundin will es zunächst mit einem Gespräch versuchen, sollte sich die andere Hundebesitzerin uneinsichtig zeigen, muß dann doch wohl das Ordnungsamt informiert werden. Denn heute ist es ein kleiner Hund und morgen vielleicht ein Kind.
Ich kann diese Gedankengänge sehr wohl nachvollziehen, denn auch mein Sohn geht manchmal mit unserem Hund spazieren und ich kann und will nicht mit dem Auto erst durch die Gegend fahren, nur weil eine Frau keine Ahnung von Hundeerziehung hat.

Viele Grüße,

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