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Haftung nach Hundebiss sorry, lang

geschrieben von Daniela + Anhang(YCH) 
Haftung nach Hundebiss sorry, lang
08. November 2000 10:00

Hallo Yorkies,

ich habe folgendes Problem. Unser Hund (7,5 Monate) wurde vor zwei Wochen von einer Dobermannhündin (ich habe mit dieser Rase eigentlich sonst kein Problem) gebissen. Das ganze hat sich abends wie folgt zugetragen. Unser Hund spielte mit einem anderen Hund auf der Wiese, als plötzlich diese Dobermannhündin über die Wiese gesaust kam und sich ohne Vorwarnung auf unseren stürzte. Mein Hund hat die Hündin in keinster Weise provoziert, wie sollte er auch, er hat sie ja nicht mal kommen sehen.

Da wir mit dieser Hündin schon einmal schlechtere Erfahrungen (ist schon mal auf unsere große Hündin losgegangen) gemacht haben, hätte ich meinen Hund sofort zu mir geholt, wenn ich die Hündin rechtzeitig gesehen hätte (war abends in der Dämmerung). Nach dieser Sache sind wir dann Richtung nach Hause gegangen, vorher habe ich zwar noch meinen Hund untersucht, konnte aber aufgrund der Lichtverhältnisse und des nassen, langen Fells nichts erkennen. Die Hündin hat dann unseren Hund noch 2 x angegriffen und auch überhaupt nicht auf das Rufen ihres Frauchens reagiert. Am nächsten Morgen wollte unser Hund dann nicht mehr aufstehen und wir mussten feststellen, dass er ein ca. daumennagelgroßes Loch und mehrere Schürfwunden hatte. Wir sind dann gleich zum TA gefahren und nachdem unserem Hund das Fell um die Wunde herum entfernt wurde, stellte sich heraus, dass es sich um einen ca. 3cm langen Riss handelt. Erstmal natürlich Entsetzen auf meiner Seite warum ich das nicht gesehen habe, aber die Tierärztin erklärte mir, dass sich so etwas über Nacht entwickeln kann aufgrund einer Infektion. Also wurde die Wunde behandelt und geklammert.

Abends bin ich dann zu der Besitzerin des Dobermanns hin und habe mit ihr gesprochen. sie hat mir dann zugesichert, dass sie die Sache ihrer Versicherung meldet.

Nun haben wir nur das Problem, dass die körperliche Wunde inzwischen zwar ganz gut verheilt aber mein Hund absolute Panik hat vor die Tür zu gehen. Er bellt sofort alles an was sich bewegt und ist total Misstrauisch. Nun sind wir zusätzlich bei einer Heilpraktikerin in Behandlung (auf Anraten der Hundeschule) und hoffen, dass sich dieser Zustand wieder bessert. Da wir aber früher schon mal das Problem hatten (er wurde mit 10 Wochen von einem anderen Hund gebissen, während er auf der Wiese lag und schlief) und er von daher auch schon sehr unsicher bei anderen Hunden war bis er mal schnüffeln konnte, haben wir eine sehr gute Hundeschule besucht und die konnten uns bei dem Problem sehr kompetent helfen. Er ging wieder unbefangen zu anderen Hunden hin, ich konnte ihn auf mich konzentrieren wenn er doch mal unsicher geworden ist usw., was ich damit aber sagen will ist, dass wir drei Tage wieder zuhause waren als das passiert ist und seitdem ist sein Verhalten schlimmer als vorher. Kann man bei der Versicherung die Kosten für die Heilpraktikerin und die Hundeschule geltend machen?

Von der Versicherung wurde mir jetzt nämlich lediglich mitgeteilt, dass ich einfach die Rechnung schicken soll und dann würde geprüft, ob und in welcher Höhe die TA-Kosten denn überhaupt übernommen werden. Begründung: Wenn man mit seinem Hund auf die Straße geht hat man automatisch eine Gefährdungshaftung. Das kann doch nicht wahr sein. Ich sehe es ja ein, wenn es zu einer Rauferei kommt wo beide Hunde beteiligt sind, aber in unserem Fall war dem ja nicht so. Ich kann meinem Hund doch keine Rüstung verpassen und ihn nur noch auf dem Arm durch die Gegend tragen (wird bei 22kg auf Dauer etwas anstrengend).

Sorry, ist jetzt doch sehr lang geworden und hoffentlich nicht allzu konfus, aber vielleicht kann mir jemand sagen, wie sich die Sache rechtlich verhält und ob ich wirklich die Dumme bin, wenn ich mit meinem Hund vor die Türe gehe und ein anderer Hund stürzt sich drauf.

Danke

Daniela mit Anhang



08. November 2000 11:36

Hallo Daniela

ich denke, den Heilpraktiker wird die Versicherung nicht übernehmen, daß machen die ja nicht einmal beim Menschen.

Allerdings ist es mir ein Rätsel, daß die Gegenseite-Versicherung zumindest schon im Vorwege bei der Tierarztrechnung ein Vielleicht ankündigt. Aber da kommt es wohl auf die individuellen Verträge an.

Ich hatte leider mal vor Jahren eine Beißerei, wo ich bezahlen mußte (freiwillig). Das hat die Versicherung komplett bezahlt. (Meiner war an der Leine und ein Opa hat seinen ebenfalls Rüden losgemacht mit dem Satz geh mal spielen, obwohl ich ihm gesagt habe, daß meiner nicht Rüdencompatibel sei, ich wollte noch weglaufen, aber ....)

Auf die Tierarztkosten würde ich bestehen, aber versuche doch einmal die Frau des Dobermanns zu überzeugen, daß sie den Rest zum Teil übernimmt oder selber mal in die Hundeschule geht, damit dies nicht nochmal mit einem anderen Hund vorkommt

wie dem auch sei.
Gruß Susanna


08. November 2000 12:34

Hallo Daniela mit Anhang
hier ein eindeutiges Urteil zur Sachlage:
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGcool smiley zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund
aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die
tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.

Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39

Ich denke auch, daß die Tierheilpraktikerbehandlung nicht von der Versicherung bezahlt wird. Aber ich würde an deiner Stelle nochmal mit der Hundehalterin reden und evtl. unabhängig vom Ausgang der Unterredung auch über eine Anzeige bei Polizei und Ordnungsamt nachdenken. Denn gerade solche Hundehalter müssen "eingebremst" werden. Denn heute ist es noch ein Hund und morgen bereits ein Kind. Wir haben nicht umsonst alle Probleme mit den LHV`s und zu verdanken hat man es solchen gewissenlosen Hundehaltern. Somit bin ich der Meinung daß man die LHV auch in den richtigen Fällen zur Anwendung bringen sollte.
Aus welchem Bundesland bist du denn?
Grüße
Sven - Tierhilfe Jülich

08. November 2000 12:50

: Hallo Daniela mit Anhang
: hier ein eindeutiges Urteil zur Sachlage:
: Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGcool smiley zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund
: aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die
: tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
:
: Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39
:
: Ich denke auch, daß die Tierheilpraktikerbehandlung nicht von der Versicherung bezahlt wird. Aber ich würde an deiner Stelle nochmal mit der Hundehalterin reden und evtl. unabhängig vom Ausgang der Unterredung auch über eine Anzeige bei Polizei und Ordnungsamt nachdenken. Denn gerade solche Hundehalter müssen "eingebremst" werden. Denn heute ist es noch ein Hund und morgen bereits ein Kind. Wir haben nicht umsonst alle Probleme mit den LHV`s und zu verdanken hat man es solchen gewissenlosen Hundehaltern. Somit bin ich der Meinung daß man die LHV auch in den richtigen Fällen zur Anwendung bringen sollte.
: Aus welchem Bundesland bist du denn?
: Grüße
: Sven - Tierhilfe Jülich

Danke für die Antwort, aber mit der Frau kann man nicht reden.
Ich weiß gar nicht wie es sich in Bayern mit "Dobermännern" in punkto Leinenzwang etc. verhält.

Es ist einfach frustrierend, das man da nichts weiter machen kann. Aber vielleicht probieren ich es tatsächlich mal beim Ordnungsamt wenn sich die Frau nicht einsichtig zeigt, da ich auch weiß, daß der Hund auch schon auf andere Hunde losgegangen ist, aber solange ein Mensch nicht betroffen ist tut sich da halt von Amtsseite recht wenig, ich bin auch die letzte die dafür pladiert, daß bestimmte Rassen einen Leinenzwang auferlegt bekommen, aber wie Du schon sagst, solchen Leuten haben wir das Theater halt zu verdanken.

Weist Du wie es sich verhält, da mein Hund zwar an der 10m-Schleppleine war, ich diese aber nicht in der Hand gehalten habe, da es sonst einen großen Knoten beim Spielen mit dem anderen Hund gegeben hätte?

Daniela + Anhang

08. November 2000 12:55

: Hallo Daniela
:
: ich denke, den Heilpraktiker wird die Versicherung nicht übernehmen, daß machen die ja nicht einmal beim Menschen.
:
: Allerdings ist es mir ein Rätsel, daß die Gegenseite-Versicherung zumindest schon im Vorwege bei der Tierarztrechnung ein Vielleicht ankündigt. Aber da kommt es wohl auf die individuellen Verträge an.
:
: Ich hatte leider mal vor Jahren eine Beißerei, wo ich bezahlen mußte (freiwillig). Das hat die Versicherung komplett bezahlt. (Meiner war an der Leine und ein Opa hat seinen ebenfalls Rüden losgemacht mit dem Satz geh mal spielen, obwohl ich ihm gesagt habe, daß meiner nicht Rüdencompatibel sei, ich wollte noch weglaufen, aber ....)
:
: Auf die Tierarztkosten würde ich bestehen, aber versuche doch einmal die Frau des Dobermanns zu überzeugen, daß sie den Rest zum Teil übernimmt oder selber mal in die Hundeschule geht, damit dies nicht nochmal mit einem anderen Hund vorkommt
:
: wie dem auch sei.
: Gruß Susanna
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Hallo Susanna,

vielen Dank für Deine Antwort,

mit der Frau kann man leider nicht reden. Vielleicht gehe ich zum Ordnungsamt, da ich weiß, dass der Hund auch schon auf andere (außer meine beiden) losgegangen ist. Aber wie das halt so ist bei Gassibekanntschaften, die meisten kennt man nur mit Vornamen und Stellung dazu will keiner beziehen, da man ja nicht als der Böse dastehen will.

Jetzt schicke ich halt mal die Schilderung aus meiner Sicht der Versicherung und teile denen auch mit, in welchem Umfang hier Kosten entstehen und dann bleibt nur abzuwarten.

Viele Grüße

Daniela

08. November 2000 14:36

Hallo, Daniela!
Das mit der "automatischen" Gefährdungshaftung stimmt schon. Du mußt sozusagen schon mal vorweg dafür gerade stehen, daß Du eine Gefährdung Deiner Umgebung in Kauf nimmst. Man könnte zwar jetzt sagen, daß ein Auto ja auch immer eine potentielle Gefährdung darstellt, aber das Auto ist in unserer Gesellschaft akzeptiertes Fortbewegungsmittel, der Hund aber "überflüssiger Luxus", der andere Mitmenschen belästigt und eben potentiell gefährdet. So gesehen trägst Du automatisch vorneweg immer erstmal ein Eigenverschulden, wenn es zu Problemen mit dem Hund kommt (deshalb ist es ja z.B. auch so wichtig, den Hund nicht ungebeten von fremden Personen anfassen zu lassen, wenn Du nicht einen Zeugen hast, der bestätigen kann, daß Du das untersagt hast). Allerdings sieht das zwischen zwei Hunden etwas anders aus. Denn für den anderen Hundebesitzer gilt ja genauso die Gefährdungshaftung. Da kommt es eben darauf an, ob und wer angeleint war, in welcher Situation was passiert ist usw. Eine Schleppleine dürfte aber wahrscheinlich nicht als Leine gelten, damit sind eigentlich immer die bekannten 2-Meter gemeint, die ja auch in den VO's stehen. Viele Grüße, Amelie