Hallo Daniela,
die Hundeordnung in bayern ist garnicht so verwirrend. Der Dobermann zählt zur Klasse 3 der Gefahrhundeverordnung, genau wie jede andere Hundrasse auch die nicht gesondert in den zwei ersten Klassen aufgeführt ist. Die Klasse 3 sagt daß Hunde die auffällig geworden sind in ihrem Verhalten gegenüber Argenossen und Menschen mit einem Maulkorb-und Leinenzwang belegt werden können.
Rufe bei dem Veterinäramt deiner Stadt an und erkundige dich was du tun kannst, dabei schildere ausführlich aber ohne Übertreibungen was deinem Hund passier ist und auch daß die Halterin des Dobermanns sich nicht einsichtig zeigt. Am besten versuchst du noch einige andere Betroffene zu finden, deine Informationen werden von der Behörde vertraulich behandelt, was vielleicht für die anderen Betroffenen wichtig ist. Auch kannst du dich an deinen örtlichen Tierschutzverein wenden und ihm von dieser Sache erzählen, ob die allerdings reagieren könne weiß ich nicht aber vielleicht können sie dir noch einen Rat geben.
Viel Glück für dich und deinen Hund.
Gruß Kerstin