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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Haftung nach Hundebiss sorry, lang
09. November 2000 12:08

Hallo Daniela,
ich habe mal versucht zu recherchieren, aber in Bayern ist das etwas verschachtelter als in anderen Bundesländern. Auf jeden Fall kann bei einem solchen Vorkommnis ein Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt werden. Dazu mußt du es natürlich anzeigen. Der "normale" Leinenzwang ist in Bayern wie in anderen Bundesländern auch auf öffentlichen Grund und Boden beschränkt.

Wenn dein Hund an der Schleppleine war aber frei lief, dann gilt dies wie unangeleint. Wenn du die Leine losgelassen hast als der Dobi auf dich zukam, kann daraus keine Mitverschulden abgeleitet werden. Die Rechtsprechung sagt meines Wissens sogar, daß dies sinnvoll ist um sich selbst zu schützen und seinem Hund die Möglichkeit der Gegenwehr oder der Flucht zu ermöglichen.
Ich hoffe das beantwortet deine Fragen befriedigend.
Grüße
Sven

14. November 2000 13:51

Hallo Daniela,

die Hundeordnung in bayern ist garnicht so verwirrend. Der Dobermann zählt zur Klasse 3 der Gefahrhundeverordnung, genau wie jede andere Hundrasse auch die nicht gesondert in den zwei ersten Klassen aufgeführt ist. Die Klasse 3 sagt daß Hunde die auffällig geworden sind in ihrem Verhalten gegenüber Argenossen und Menschen mit einem Maulkorb-und Leinenzwang belegt werden können.

Rufe bei dem Veterinäramt deiner Stadt an und erkundige dich was du tun kannst, dabei schildere ausführlich aber ohne Übertreibungen was deinem Hund passier ist und auch daß die Halterin des Dobermanns sich nicht einsichtig zeigt. Am besten versuchst du noch einige andere Betroffene zu finden, deine Informationen werden von der Behörde vertraulich behandelt, was vielleicht für die anderen Betroffenen wichtig ist. Auch kannst du dich an deinen örtlichen Tierschutzverein wenden und ihm von dieser Sache erzählen, ob die allerdings reagieren könne weiß ich nicht aber vielleicht können sie dir noch einen Rat geben.

Viel Glück für dich und deinen Hund.

Gruß Kerstin