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Trennung - wer bekommt den Hund?

geschrieben von Sonja & Duke(YCH) 
Trennung - wer bekommt den Hund?
10. November 2000 07:10

Sevus!

Angenommen zwei Menschen leben in einer Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft (Partnerschaft). Gemeinsam wurde sich dafür entschieden einen Hund in die "Familie" zu holen. Nur einer der beiden unterschreibt den Kaufvertrag des Tieres. Anschaffungskosten, Futter, Versicherung etc. wird von beiden Teilen getragen, da der Hund beiden "gehören" soll.

Wer bekommt im Falle einer Trennung den Hund? Ist das rechtlich wie Sorgerecht für Kinder? Oder wird da der Hund als "Sache" gehandelt? Welche Möglichkeiten gibt es, den Hund bei sich zu behalten, auch wenn man nicht derjenige ist, der den Kaufvertrag unterschrieben hat? Ist automatisch nur der rechtmäßiger Besitzer, der seinen Otto unter diesen Wisch gestetzt hat und alles andere wird außer Acht gelassen?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Fragende Grüsse

Sonja & Duke


10. November 2000 07:17

hei
es gab schon fälle,in denen der hund einem der beiden oder beidne gemeinsam zugesprochen wurde,inklusive besuchsrecht etc :-))
find ich eigntlich auch ok so.
zwiingend nötig ist da woohl ein hundemögender richter.
vielleicht find ich noch was dazu,ich würd mich melden.

gruß pat

10. November 2000 08:28

Hey Pat!

Das wäre super!
Einfach nur "hoffen" will ich nicht.

Für diesen Hund würde ich meine Seele verkaufen - dem Teufel persönlich!

Gruß
Sonja & Duke


10. November 2000 09:12

Hallo,
ein schwieriges Problem, zu dem es bereits Gerichturteile gibt.
In der Ehe besteht, wenn nicht anders vereinbart, normalerweise eine Zugewinngemeinschaft. D.h., alles was während der Ehe angeschafft wurde, gilt als gemeinsames Eigentum (ob das für eheähnliche Gemeinschaften gilt, weiß ich nicht). Dies gilt auch für Tiere, die gesetzlich als Sachen behandelt werden. Eine Sorgerechtsregelung wie bei Kindern gibt es für Tiere nicht.
Wenn sich die Partner über die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums nicht einigen können, muß ein Gericht entscheiden, egal ob Hund, Auto oder Waschmaschine.
Vor dem Rechtweg würde ich eine sog. Mediation empfehlen. Das ist eine neutrale Trennungsberatung durch ausgebildete Fachkräfte, die sich um eine "friedliche" Einigung bemühen.
Grüsse
Sylle


10. November 2000 10:05

Hi, Sonja,
wie die Sache juristisch aussieht, weiß ich leider nicht. Aber ich würde in dieser Situation auf jeden Fall zuerst an den Hund denken:
Wer ist die Bezugsperson?
Wer hat nach der Trennung, die ja auch andere Veränderungen mit sich bringt (Umzug, berufliche Veränderung?), überhaupt die besseren Möglichkeiten, sich um den Hund zu kümmern?
Ich finde, man muß sich gerade in einer solchen Situation verstärkt der Verantwortung bewußt sein, die man mit der Anschaffung des Hundes übernommen hat und sollte, wenns für den Hund besser ist, auch seine persönlichen Wünsche zurückstellen können.
Liebe Grüße
Maria

10. November 2000 10:31

das Ganze ist ein heikles Thema, da leider keine eindeutige rechtliche Regelung besteht.

Früher wurden Tiere vollständig den Sachen gleichgestellt, wodurch alleine auf das Eigentum abgestellt wurde. Danach käme es alleine auf den Eigentümer des Hundes an, der Hund müßte im Falle mangelnder Einigung sogar veräußert und der Kaufpreis aufgeteilt werden.

Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber den § 90 a in das bürgerliche Gesetzbuch (BGcool smiley eingefügt, wonach Tiere zwar nicht mehr als Sachen anzusehen sind - aber dennoch mangels anderweitiger Normen die für Sachen entsprechenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind.

Die Vorschrift hilft uns also nur insofern weiter, als es sich vor Gericht damit argumentieren läßt, dass es sich auch nach dem Gesetz (wenn auch unzureichend) bei dem Hund nicht um ein lebloses Ding handelt und deshalb nicht alleine auf die Eigentumsverhältnisse, sondern auch auf das Wohl des Hundes abzustellen ist.

Der Ausgang eines solche Verfahrens ist einzelfallabhängig! Es richtet sich nach Hund, Haltern, individuellen Lebensituationen und nicht zuletzt nach dem Richter.

Das Amtsgericht Bad Mergentheim hat unter Hinzuziehung eines Sachverständigen einen dieser Scheidungs-Fälle dahingehend entschieden, dass der Hund bei dem einen Ehepartner verbleibt, während dem anderen ein stundenweises Umgangsrecht , d.h. Spaziergänge, zugesprochen wurde. Der Hund sollte aber in jedem Fall in seinen bisherigen gewohnten örtlichen und personalen Beziehungen eingebunden bleiben.

Wer sich dafür interessiert, kann mir seine Fax-Nummer zukommen lassen, dann schicke ich die Entscheidung durch. Mailen geht nicht, weil meine scanner-software streikt ....

Über ein weiteres Gerichtsverfahren werde ich demnächst berichten könne, weil ich es selbst betreibe. Im Zuge der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt der Hund jetzt seit ca. einem Jahr bei der Frau und deren Tochter.
Da laut Kaufvertrag beide Eigentümer sind, will unser Gegner den Hund nun zeitlich exakt aufgeteilt wissen. Der Richter (selbst langjähriger Hundehalter) ist im ersten Termin gottlob der Argumentation, dass es nur auf Eigentümerstellung ankomme, nicht gefolgt. Auch hier wird voraussichtlich ein Sachverständiger bestellt, der sich zu den Auswirkungen der möglichen Umgangsweisen aus tierpsychologischer Sicht äußern soll.

Ich werde zu dieser Sache berichten, sobald das Verfahren beendet ist, was allerdings noch einige Monate dauern wird.

Viele Grüße,

andreas