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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Trennung - wer bekommt den Hund?
11. November 2000 11:50

Hallo Andreas!
:
: das verstehe ich nun gar nicht:
:
: confused smileyind die beiden nicht verheiratet oder haben in einer Ehe Gütertrennung :vereinbart, ist derjenige von beiden der rechtmäßige Eigentümer, der :auch den Kaufvertrag unterschrieben hat. Dies kann aber gerichtlich
: :angefochten werden.
:
: Was kann hier angefochten werden? Der Kaufvertrag etwa? Aus welchem Grund denn?

Der Kaufvertrag ist in diesem Fall Nachweis über das Eigentumsverhältnis. Und dies muß angefochten werden.

: Im übrigen kann auch bei einer Zugewinngemeinschaft jeder Ehepartner Alleineigentum erwerben.

Klar, nur kann man bei einem "Streitfall" die Sache wesentlich leichter anfechten als bei der Gütertrennung.

: :Bei einer "ganz normalen" gesetzlichen Ehe (Zugewinngemeinschaft) ist :bei keiner Einigung wohl auch der gerichtliche Weg unumgehbar.
:
: Auf den Güterstand (sprich Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) kommt es nur an, wenn man den Hund als Vermögenswert betrachtet. Wird der Hund zum Hausrat gezählt -so AG Bad Mergentheim- dann spielt der Zugewinnausgleich keine Rolle und der Hund wird im Hausratverfahren "verteilt".

Bei Gütertrennung "kocht jeder sein eigenes Süppchen", sprich: ist unter dem Kaufvertrag nur meine Unterschrift, gehört mir auch das "Kaufobjekt" - das bezieht sich sowohl auf das Vermögen als auch auf den Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine "normale" Partnerschaft.

Wo aber in diesem Fall der Hund auch eingeordnet wird, eine Lösung ohne rechtliche Unterstützung scheint unumgänglich yawning smiley(.

Liebe Grüße,

Alex & das Z-Monster


11. November 2000 20:43

Hallo Alex,

ich glaube, Du hast einiges falsch verstanden.

: Der Kaufvertrag ist in diesem Fall Nachweis über das Eigentumsverhältnis. Und dies muß angefochten werden.

Die Anfechtung eines Vertrages soll diesen rückwirkend aufheben. Dazu bedarf es aber eines Anfechtungsgrundes und die sind nach dem BGB auf vestimmte Fälle begrenzt. Warum soll der Kaufvertrag denn unwirksam sein? Warum soll denn etwa auch der Verkäufer, mit dem der Vertrag immerhin geschlossen wurde, irgendetwas mit mit der internen Auseinandersetzung zweier Partner zu tun haben? Weisst Du eigentlich, was die Folge der Anfechtung des Kaufvertrages wäre? Der Verkäufer bekäme den Hund zurück und müßte den Kaufpreis rückerstatten.
:
: : Im übrigen kann auch bei einer Zugewinngemeinschaft jeder Ehepartner Alleineigentum erwerben.
:
: Klar, nur kann man bei einem "Streitfall" die Sache wesentlich leichter anfechten als bei der Gütertrennung.

Hä?
:
: Bei Gütertrennung "kocht jeder sein eigenes Süppchen", sprich: ist unter dem Kaufvertrag nur meine Unterschrift, gehört mir auch das "Kaufobjekt" -

Nee, nee, nee. Die Gütertrennung wie auch die Zugewinngemeinschaft haben mit dem Eigentum gar nichts zu tun. Auch bei der Zugewinngemeinschaft wird nicht automatisch jegliches Eigentum gemeinschfatliches Eigentum. Beide Güterstände unterscheiden sich nicht in der Zuordnung des Eigentums, sondern dadurch, das im einen Falle bei Beendigung der Ehe ein Vermögensausgleich (durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages) stattfindet, im anderen nicht.

:das bezieht sich sowohl auf das Vermögen als auch auf den Hausrat.

Auch nee. Der Hausrat hat mit dem Gütertrennung oder dem Zugewinnausgleich gar nicht zu tun. Das ist eine gesonderte Sache und gesondert durch die Hausratverordnung geregelt.

grinning smileyas gleiche gilt auch für eine "normale" Partnerschaft.

Nein. Für die "normale Partnerschaft" gilt das nicht, weil es dort weder Gütertrennung, noch Zugewinn noch Hausratverfahren gibt.

Sei mir nicht böse, aber wer hat Dir das eigentlich so erzählt wie von Dir geschildert?

Viele Grüße,

andreas

11. November 2000 23:30

Hallo nochmal yawning smiley)!
:
: ich glaube, Du hast einiges falsch verstanden.

Wohl eher ein Mißverständnis?

: Sei mir nicht böse, aber wer hat Dir das eigentlich so erzählt wie von Dir geschildert?

Unser Anwalt! Mein Mann und ich haben nämlich einen Ehevertrag und vorher stundenlange Gespräche geführt!

Liebe Grüße,

Alex & das Z-Monster

13. November 2000 07:16

Hallo Ihr Lieben!

Euch allen erstmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten! Das hat mir wirklich sehr geholfen.

Vorerst kann ich mal Entwarnung geben. Wir haben uns sohingehend geeinigt, dass wir vorerst zusammen wohnen bleiben und alles für den Hund soweit beim alten bleibt, da wir ihn nicht aus seiner gewohnten Umgebung reisen möchten - was wir bei einer Trennung beide tun würden/müssten, bis die Sache eindeutig geklärt ist!

Herzlichen Dank an alle!

aufatmende Grüsse
Sonja & Duke

06. Dezember 2000 18:18

hallo!
hunde sind nach §90a als sachen zu behandeln. im falle einer scheidung werden folgende faktoren abgewogen: wer hat den kaufvertrag unterschrieben, wer kommt für die kosten inkl. versicherung auf. bei einem netten richter können auch faktoren wie wer sichert die artgerechte haltung, wer war in der hundeschule usw. aber im normalfall zählt der käufer, es sei denn der hund wurde dir von deinem partner geschenkt.
§ 8 hausratsVO/ BGB sagt voogendes.
absatz 2 hausrat (hund), der während der ehe für den gemeinsamen haushalt angeschafft ist gilt für die verteilung auch dann, wenn er nicht zum gesamtgut der gütergemeinschaft gehört, als gemeinsames eigentum... und wird nach absatz 1 gerecht und zweckmäßig geteilt.
also muß es sich um einen familienhund handeln.
weitere gründe für dich:
du bist die bezugsperson (hundeschule, gassigehen, mehr zu hause als dein partner, partner ist zu wenig zuhause um sich zu kümmern.)
kinder hängen an dem hund usw.....
so schlecht stehen deine chancen nicht, wenn du bei gericht gut vorbereitet bist. wenn du rechtschutzversichert bist, kannst du ja mal nachfragen, wie die das sehen. viel glück
saskia