Liebe Kerstin und Arcon!
Danke für Eure ausführliche Antwort! Ich hatte die ganze Geschichte inzwischen wohl selbst so gedeutet, auch schonmal eine Antwort hier im Forum bekommen, aber Eure Antwort udn die Ausführlichkeit sichern mich da ab in meiner Überzeugung.
Wisst Ihr eigentlich konkrete Urteile wegen der mietrechtlichen Sache?
Das wäre ja schhön, mal für allles Fälle was in de rSChublade liegen zu haben!
Nochmals Danke!
Pina
: Hallo Pina,
:
: Hundesteuer must du für jeden Hund zahlen, allerdings gibt es Gerichtsurteile in denen der Hund mit einer Katze oder einem Kleintier gleichgesetzt wird, allerdings geht es da nicht um die leidige Steuer sondern oft darum daß der Hund ohne Genemigung des Vermieters gehalten wurde. Da haben manche Richter schon entschieden das von einem "Winzling" nicht mehr Unannehmlichkeiten ausgehen wie von einem Hasen oder Meerschweinchen. Und solche Kleintiere dürfen Mieter in ihrer Wohnung halten auch ohne besondere Genehmigung. Steuern allerding muß jeder Hundehalter zahlen der sich den "Luxus" eines Hundes leistet.
:
: Viele Grüße
: Kerstin und Arcon