: Hi Kathi,
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: : kann mir jemand sagen ob der DVG e.V. ein Mitglied einfach rauswerfen kann weil es auch Mitglied in sogenanntem Dissidenzverein ist, und das nach mehrjähriger Mitgliedschaft?
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: Ja, kann er!!! In der Satzung des DVG steht, daß eine Mitgliedschaft in Vereinen die nicht dem VDH/FCI unterliegen nicht möglich ist bzw. wenn man in der Dissidenz Mitglied ist, eine Aufnahme in den DVG/VDH/FCI nicht möglich ist.
:: Kann ich nicht genau sagen da ich nicht weiß ob ich überhaupt eine Satzung habe.Tja so bin ich, manchmal halt etwas impulsiv, der Rüde brauchte seinerzeit eine BH Prüfung für die ZTP, also wacker in den DVG eintreten so ca. 3 Tage vor der Prüfung, und fertig.
: Das unterschreibt man auch!!!! Man erkennt durch seine Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag der Satzung zu.
::OK, da hast Du natürlich recht, wenn man es gelesen hat.
: : Und können dem Hund dann seine Prüfungen aberkannt werden??
: : Na toll, finde ich etwas bescheu...., abgelegt und bestanden ist für mich abgelegt und bestanden! Naja wenn's denen Spaß macht.
: Wenn die Dissidenz-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung bestand: ja (genauso wie alle Ausstellungssiege).
: : Mit VDH Ausstellungen haben wir Gott sei Dank nichts zu tun, habe WS.
: : Zumal der DVG ein Hundesportverein ist und der "Dissidenzverein" ein Zuchtverein?
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: Der DVG ist ein Organ des VDH!!!
: : Leider.
: : Jemand sagte mir das sei nicht erlaubt und es würde auch ein entsprechendes Gerichtsurteil geben, leider ist das Aktenzeichen nicht bekannt.
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: ist mir nicht bekannt.
: Weiß vielleicht jemand wo man solche Gerichtsurteile finden kann?
: Gruß
: Kathi (Dissidenzlerin und Mitglied im DVG ;-)):
????????????? das verstehe ich nicht, wie geht das?
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort
Bille