Hundeschule-Hundeplatz Prob.Genehmigung? :: Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeschule-Hundeplatz Prob.Genehmigung?

von suse(YCH) am 31. Dezember 2000 19:42

: Hallo Izel, ich hatte ähnliche pläne mit einer landwirtschaftlichen nutzfläche, sprich pferdewiese. die untere baubehörde hat dies abgelehnt. insgesamt wehe der wind schärfer war die inoffizielle begründung. aber: hunde dürfen sich im öffentlichem raum bewegen. von wald über feld über stadt und natürlich genauso über pferdewiese (soweit du sie besitzt oder gepachtet hast). ich kenne viele trainer die ihr training, auch gruppentraining komplett im öffentlichen raum veranstalten. letztlich wird es eine frage der verhältnismäßigkeit sein. wenn du 4 stunden in der woche über deine wiese (mit hunden) läufst wird kaum jemand etwas sagen können. nonstop hundegebell ist natürlich etwas anderes. ich würde mir an deiner stelle gut überlegen, ob ich überhaupt einen antrag stelle. solange du keine großen investitionen tätigen muß, laß erst mal jemanden was dagegen haben und dann fangen die bürokratischen mühlen ja erst mal langsam an. trotzdem, vieles spricht für training im lebensumfeld. du solltest dich dann nur rechtlich gut absichern, sprich unterschreiben lassen, das jeder selbst haftet und über privat- tierhalterhaftpflicht verfügt. ein gültiger impfausweis sollte immer mitgeführt werden (pflicht für veranstaltungen. hoffe dir ein bißchen weitergeholfen zu haben . gruß suse

von charly(YCH) am 01. Januar 2001 14:29

Hallo,

wenn es mal soweit sein sollte und Du möchtest doch ein Gelände haben, wende Dich mal an Firmen, die teilweise über riesige total ungenutzte Flächen verfügen. Wenn man sich da geschickt anstellt, kriegt man zwar ein zunächst völlig verwahrlostes STück Land, aber bei gutem Kontakt zu einem Bauunternehmer kann man da recht kostengünstig was draus machen. Ich weiß von einem Fall, Gelände total abfallend wurde von der Stadt zur Verfügung gestellt. Nach einigem Herumfragen war ein Bauunternehmer gefunden, der froh war, Erde und Geröll dort anschütten zu dürfen. Im Gegenzug hat er den Leuten dann die notwendigen Arbeiten für Auffahrt, Parkplatz, Zaunsetzen und Aushub zum Verlegen der Versorgungsanschlüsse erledigt.

Des weiteren bei Anfragen im Planungsamt nie zunächst selbst hingehen. Eventuell auch Architekten fragen, ob der sich noch über einschlägige Bestimmungen auskennt.

Gut ist auch, wenn in der Nähe des beabsichtigten Geländes ein Bauernhof liegt, möglichst aber nicht mit Wohnbebauung zu rechnen ist. Dann hat man es leichter mit der Errichtung einer wenn auch kleinen Hütte, als wenn man das mitten auf dem freien Feld machen würde. Alle Anfahrtswege sollten auch öffentlich sein oder entsprechende Verträge mit den Eigentümern der Zufahrtswege getroffen werden.

Auf gar keinen Fall aber ohne Genehmigung. Das geht in die H...

Von den Gemeinden wirst Du auf gar keinen Fall ein Gelände bekommen, da ist die Chance so gut wie Null. Selbst Sportplätze und ähnliche Einrichtungen werden ja kaum noch gefördert, es sein denn damit wäre für die Gemeinde richtig Geld zu verdienen.

Ach so, wie wer es mit Kirchenland, hast Du da eventuell Kontakte?

Grüße

charly

von Izel(YCH) am 07. Januar 2001 18:25

Hallo Charly,
vielen DAnk für die Infosmiling smiley
Was meinst du mit Kirchenland?
Wenn ich ein Grundstück habe, wo und wie muß ich dann den Hundeplatz genehmigen lassen. Mein Vater hat ne Firma im Gewerbegebiet, wär da vielleicht möglich.
VG
Izel

von charly(YCH) am 08. Januar 2001 12:37

Hallo Izel,


: Was meinst du mit Kirchenland?

Kirchengemeinden u.ä. verfügen schon mal über viele Grundstücke, evtl. da nachfragen.

: Wenn ich ein Grundstück habe, wo und wie muß ich dann den Hundeplatz genehmigen lassen.

Das Bau/Planungsamt muss mit der Art der Bebauung einverstanden sein, evtl. Nachbarschaftsrechte beachten, z.B. dass keine Lärmbelästigung bzw. die Angrenzenden ihre Genehmigung zur Nutzung erteilen. Höhe der Zäune, Lichtmasten (müssen auch bestimmten Normen entsprechen), Toiletten, Art der Schutzhütte usw.

: Mein Vater hat ne Firma im Gewerbegebiet, wär da vielleicht möglich.

Wenn das sozusagen ein eigenes Gelände wäre, ist das von Vorteil, auch da aber wieder wegen Bebauung Planungsamt/Baumamt Genehmigung erteilen lassen, für die Dinge die drauf sollen. Das Planungsamt genehmigt an sich nicht den "Hunde"platz sondern eben nur den Aufbau.

Die Nutzung als gewerblicher Hundeplatz hat dann wieder was mit dem Ordnungsamt zu tun, d.h. Du brauchst eine Gewerbeerlaubnis usw. und Anmeldung Deines Gewerbes beim Finanzamt.

Grüße

charly

von Izel(YCH) am 09. Januar 2001 06:07

Hallo charly,
danke für die Info. Scheint alles nicht so einfach zu sein. Ich werd mal bei den Bauern hier in der Umgebung rumfragen.
Meine Mutter ist auf nem Hundeplatz der auch ne Hütte und n Dixieklo hat.
Der ist mitten in der Wallachei, wundert mich sehr, daß das Dixie nicht das Landschaftbild zerstört.
VG
Izel

von Bea(YCH) am 09. Januar 2001 13:07

: Hallo,
:
Wir haben gerade das gleiche vor wie Du, auch in Niedersachsen.

Die Gemeine ist auf unserer Seite, von denen geht alles klar, die Genehmigung vom Landkreis haben wir auch schon, nur nicht für das Stück was wir uns ausgesucht hatten, das lag nämöich im Naturschutzgebiet und dort ist es so gut wie unmöglich eine Erlaubnis zu bekommen.

Wir, und die Gemeine suchen nun zusammen nach einem geigneten Stück Land, wir können uns allerdings abschminken irgendwo außerhalb etwas zu finden, da das alles Landschaftsschutzgebiet ist.

Mach auf gar keinen Fall etwas ohne Gehnemigung!!!!!

Es gibt kein Gewohnheitsrecht für HUndesportplätze, sollten die dahinterkommen, wird sofort alles dicht gemacht und Du kannst Dir jede weitere Zustimmung von vornherein abschminken!!!!!

Gruß

Bea

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