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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hundeschule-Hundeplatz Prob.Genehmigung?
17. Januar 2001 14:02

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Tipssmiling smiley)
Ich habe jetzt was in Aussicht. Und zwar auf einem Bauernhof.
Also gewerbl. Nutzung geht.
Nun noch ne Frage: Selbst wenn der Landwirt diese Flächen gewerbl. nutzen darf, wie sieht es aus wenn sich Nachbarn beschweren. Ist nämlich trotzdem Wohngebiet. Muß man sich da nochmal extra ne Genehmigung holen.
Würde mich über weitere Ratschläge sehr freuen

17. Januar 2001 15:23

: Hallo zusammen,
: vielen Dank für eure Tipssmiling smiley)
: Ich habe jetzt was in Aussicht. Und zwar auf einem Bauernhof.
: Also gewerbl. Nutzung geht.
: Nun noch ne Frage: Selbst wenn der Landwirt diese Flächen gewerbl. nutzen darf, wie sieht es aus wenn sich Nachbarn beschweren. Ist nämlich trotzdem Wohngebiet. Muß man sich da nochmal extra ne Genehmigung holen.
: Würde mich über weitere Ratschläge sehr freuen

Eigentlich braucht das nicht, solange sich niemand beschwert. Ich kenne eine Menge Hundeplätze die im Wohngebiet liegen, der meines Vereins auch. Allerdings achten wir tunlichst darauf, dass bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden (z.B. sonntags nie, mittags Ruhe und abends auch ab einer bestimmten Zeit). Auch während der Übungszeiten sorgen wir dafür, dass Hundegebell sich im Rahmen hält, es muss ja nicht ein ständiges Gekläffe sein. Des weiteren achten wir sehr darauf, dass die Leute mit ihren Hunden nicht im Wohngebiet rumspazieren und dieses zusch...... lassen oder ständig freilaufende Hunde irgendwem auf den Keks gehen. Hundeleute, die mit Autos kommen, weisen wir darauf hin, im Wohngebiet schön die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten und besonders vorsichtig zu fahren und nicht irgendwo die Straßen zuzuparken. Aber das ist wohl selbstverständlich.

Ich denke, dass das in NDS nicht anders geregelt sein wird.

Grüße

charly

17. Januar 2001 15:33

Hi Charly,
tja, das Problem ist nur, daß ich schon des öfteren gehört habe, daß Hundeplätze geschlossen werden mußten, wegen Beschwerden der Anwohner.
Man weiß doch wie das ist: Es gibt "fast" immer jemanden der sich beschwert. Das fängt doch schon bei diesen kleinen Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Nichtigkeiten an.
Ich würde mich gern vorher absichern.
Stell Dir doch mal vor, ich habe einen Hundeplatz. Er ist eingezäunt. Es steckt ne Menge Arbeit drin, Geräte wurden gebaut und aufgebaut. Und dann beschwert sich jemand und ich kann einpacken.
Ich würd halt gern wissen, wie die rechtliche Seite aussieht. Denn Hunde kläffen kann man ja nicht ganz verhindern. Und es kann dann natürlich bei mehreren Hunden lauter zugehen, als wenn der Nachbarshund mal bellt.
Es gab doch schon Fälle, wo Leute ihren Hund abschaffen mußten, weil sich die Nachbarn durch vermehrtes Gebelle belästigt fühlten.
Kann man sich da nicht vorher absichern???
Ich will das Grundstück ja auch für länger pachten. Dem Landwirt ist auch dran gelegen einen längerfristigen Pachtvertrag zu machen.
Fragen über Fragen, sorry, aber ich möchte lieber auf Nummer sicher gehen.
Viele Grüße
Izel

17. Januar 2001 16:21

Hallo Izel,

: Muß man sich da nochmal extra ne Genehmigung holen.

Auf jeden Fall. Die Fläche mag zwar Gewerbegebiet des Landwirtes sein, bezieht sich aber auf sein Gewerbe. Das bedeutet, einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Andererseits kannst Du mit dem Landwirt als Verpächter auch vereinbaren, daß der Grasschnitt von ihm auch weiterhin als Silage benutzt wird. Somit wird die Flache auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt. ;-)
In jedem Fall brauchst Du aber eine Baugenehmigung. Die bezieht sich nicht nur auf irgendwelche "Bauten" incl. aufgestellte Geräte, sondern auf das Betreiben eines Hundeübungsplatzes schlechthin. Vor der Genehmigung möchten noch etliche Ämter ihren Senf dazu geben. Insbesondere dem Umweltamt solltest Du ein wenig Honig um den Bart pinseln, und vor allem nicht gleich von großen Bauvorhaben erzählen. Was immer Du dort aufstellst sollte mit einfachen Mitteln wieder rückgängig zu machen sein. Also keine großen Betonfundamente etc.
Zudem wird im ländlichen Bereich jeder Grashalm jagdlich verpachtet. Somit mußt Du unbedingt die (schriftliche) Zustimmung des zuständigen Jägers bzw. Jagdpächters haben.
Die Gemeinde auf seiner Seite zu haben hat sich bei uns als sehr hilfreich herausgestellt, Du solltest Dein Vorhaben mit denen absprechen.
Bei uns (als Verein)in Schleswig-Holstein ging das alles einigermaßen problemlos. Vermutlich wird das aber stark von der Laune der Bearbeiter abhängig sein. Ich würde aber auf keinen Fall auf den behördlichen Segen verzichten.

Viel Erfolg
Stefan


17. Januar 2001 16:12

Hallo Izel,

das ist leider die Krux, das man sich dagegen nicht absichern kann.

Z.B. kann eine Tennisanlage, ein Fussballplatz usw. jahrelang in einem Wohngebiet gelegen haben, kommt dann aber irgendwann ein Anwohner auf die Idee zu klagen, wegen Lärmbelästigung, dann kann so eine Anlage durchaus geschlossen werden. Da nutzt es nicht mal sich vorher von den Anwohnern ein Einverständnis einzuholen, zieht irgendjemand neu zu, dann gibt es womöglich trotzdem Ärger. Zumindest dann, wenn man sich mit den Beschwerdeführern nicht einigen kann. Allerdings muss der Beschwerdeführer auch beweisen, dass die Belästigung extrem ist, so ganz einfach geht das auch nicht. Da kommt es z.B. dazu, dass Geräuschmessungen gemacht werden o.ä..

In Düsseldorf hat mal ein einziger Anwohner gegen eine Veranstaltung in der Altstadt Beschwerde geführt, alle anderen nicht, die wussten ja dass die Altstadt nicht unbedingt ein ruhiges Eckchen zum Leben ist, trotzdem hat der Veranstalter danach keine weitere Genehmigung für weitere events bekommen bzw. nur mit Auflagen, dass dies nicht die ganze Nacht durchgehen kann usw.. Und trotzdem finden immer wieder irgendwelche Veranstaltungen anderer Art statt, z.B. Musikfestivals. Also irgendwie nicht immer ganz logisch, was erlaubt ist und was nicht.

Sorry, dass ich Dir keine anderen Infos geben kann.

Grüße

charly

17. Januar 2001 18:09

Hallo Stefan,
danke für deine Nachrichtsmiling smiley
Puh, das hört sich schwierig an. Na mal schauen.
Werd mich melden, wie´s weitergeht.
VG
Izel