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Wolf People gegen Schweizer Hundegesetz

geschrieben von Hans Schlegel(YCH) 
Wolf People gegen Schweizer Hundegesetz
07. Januar 2001 10:20


Liebe Hundefreunde

In verschiedenen Kantonen in der Schweiz möchten Pilotprojekte eingeführt werden. Das Projekt beinhaltet, dass Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine zu führen sind. Somit kann festgehalten werden, ob Hunde an der Leine in der Öffentlichkeit weniger negativ auffallen. Das Projekt wurde aus den ausländischen Erfahrungen. Der Verein Wolf People setzt sich gegen ein solches Projekt ein. Bekanntlich kann man nicht einfach behaupten, ein solches Projekt sei schlecht, irrsinnig, sondern man muss konkrete Lösungsvorschläge bringen.

UNSER VORSCHLAG:

1.) Verhaltensauffällige Hunde gehören an die Leine und absolvieren eine
2.) Halterprüfung
3.) Nach bestandener Halterprüfung dürfen diese Hunde wieder frei
laufen, denn der Führer hat bewiesen, dass er sien Tier im Griff
hat.
4.) Jeder Mensch ohne Hund hat prioritär und immer Vortritt.
5.) Kommt ein Hundehalter mit Hund an der Leine, muss der freilaufende
Hund zurückgenommen und angeleint werden. Nach der Passage darf der
Hund wieder frei laufen
6.) Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung im Umgang mit Hunden generell.
6a) Das alle Hunderassen eignen sich als liebe Familienhunde Image
kritisch revidieren. Aufruf an die SKG zur Mitarbeit
6b) Weiterbildung von Übungsleiter im Welpen und Familienhundebereich
6c) Hundehalter müssen bewusst wieder mehr Eigenverantwortung
übernehmen wollen.
6d) Jeder Mensch ohne Hund hat Vortritt!
6e) Leinenzwang für Hunde die Raufen, Wildern, Jogger verbellen, Reiter
belästigen und einen schlechten Grundappell ausweisen.(Abruf auf
Kommando)
6f) Der Arm des Gesetzes darf nicht an den Hunden angesetzt werden,
sondern rigoros am Hundehalter.

Wir sind Überzeugt, dass mit diesen Massnahmen die verantwortungsvollen
Hundehalter belohnt und die weniger verantwortungsvollen Hundehalter zur Besinnung gezwungen werden.

KONSEQUENZEN:

1.) Hunde mit behördlichen Massnahmen werden im kantonalen Amtsblatt
veröffentlicht.(Leinenzwang)
Somit steht dem Halter die Möglichkeit offen, sein Problem zu
beheben.

2.) Hohe Bussen in Form von Geldstrafen bei Zuwiderhandlung.

3.) Alle Organisationen müssen besser ausgebildet werden und
zusammenarbeiten. Die SKG ist kein Qualitätszeichen im Ausbilden.

4) Welpenspielleiter müssen ausgebildet werden. Die jetzige Ausbildung
der SKG ist ein Sprungbrett für Raufer! Die Welpen müssen
zielorientiert geprägt und gefördert werden. Die Kanditaten müssen
das Anforderungsprofil eines Instruktors erfüllen. Die Kanditaten
müssen in der Methodik,Didaktik ausgebildet werden. Das sinnlose
herumrennen und das laienhafte Welpenprägen muss verschwinden. Der
Hundebesitzer der den ersten Hund angeschafft hat, will alles
möglichst gut machen. Er kann nichts dafür, wenn laienhafte
Welpentrainer falsch instruieren. Er hat nachher die Konsequenzen
zu tragen. Bei den Welpen gehören die besten Ausbilder an den
Fordergrund. Zur Zeit ist es oft so, dass diejenigen, die man als
Instruktor nirgends gebrauchen kann, Welpen ausbilden. Das muss
geändert werden bevors zu spät ist.

5.) Familienhundeinstruktoren müssen fachlich und sachlich zu
kompetenten Instruktoren ausgebildet werden.


Mit diesen Grundlagen bin ich überzeugt, dass wir unserem Hund seine Freiheit beibehalten können. Bitte bedenkt, Massnahmen müssen immer vom Gegenüber bewiesen und als "Gutheissung" angenommen werden können. Jammern nützt nichts - sondern Tatsachen sind gefordert. Gerne nehme ich eure Tips mit zur nächsten Fersehsendung. (Aktuelle Hundesituation in der Schweiz heute)

Grüsse vom Wolf People
Hans Schlegel, Leiter




07. Januar 2001 11:50

:
: Lieber Hans

Was kann man machen mit den vielen Nichthundehaltern, die Angst haben vor Hunden und hysterisch auf alle Hundehalter reagieren. Unabhängig ob mein Hund folgsam ist. Ich werde mit meiner Rottihündin täglich angepöbelt.

Ganz herzlichen Dank für eine baldige Antwort!

Danke
Ursi

P.S. Dass du dich in der Öffentlichkeit für uns Hundehalter so eingesetzt hast finde ich ganz super. Bitte mach weiter so, denn dich respektieren die Politiker und merken, dass du deine Sachen verstehst. Ich wünsche Dir bessere Gesprächspartner bei der nächsten Sendung!
Die Rundschau war spitze

07. Januar 2001 13:18

Hallo Hundefreunde,Hallo Hans,
die vorgeschlagenen Massnahmen tönen für mich vernünftig. Doch Frage: ab wann ist ein Hund verhaltensauffällig? Welcher Hund muss also zur Halterprüfung und wer entscheidet das?
Ein weiteres Problem sind die Versicherungen. Wenn ein Hund "auffällig" geworden ist, sprich jemanden geschnappt, die Jacke zerrissen, oder sogar gebissen hat, so wird das von der Versicherung meist als Bagatelle behandelt. Bei einem Biss zahlt normalerweise die Krankenkasse den Arztbesuch. Bei Sachschäden zahlt die Haftpflicht des Halters. Dies meist ohne nachzufragen, der wievielte Fall es beim entsprechenden Hund ist. Ich denke, wenn der Hundehalter die Versicherung nur einmal in Anspruch nehmen könnte, wenn der Hund beisst, und für die restlichen Vorfälle selber aufkommen müsste, so würde sich mancher mehr bemühen, aus seinem Vierbeiner einen umgänglichen Zeitgenossen zu machen. Die Vorfälle müssten dann natürlich registriert werden. Dies könnte dann sogar der Auslöser für eine Halterprüfung sein (?)hat aber den üblen Beigeschmack, dass zuerst etwas passieren muss, bevor man reagiert.
Was die SKG- Welpengruppen Leiter angeht, so kann ich mir nicht vorstellen, dass alle völlig inkompetent sind. Es wird wohl sein wie überall, es gibt Solche und Solche,und alle bemühen sich ihre Arbeit gut zu machen. Natürlich brauchen sie die best mögliche Ausbildung. Von der SKG aus haben sie die wohl auch. Es gilt wohl an verschiedenen Orten den Hebel anzusetzen und nicht pauschal den Welpenspielgruppenleitern für die rauffenden Hunde den schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben...
Viele Grüsse Barbara F.,Hundehalterin, bemüht den Hund im Griff zu haben, und sehr FÜR die Eigenverantwortung der Halter.



09. Januar 2001 18:05


UNSER VORSCHLAG:

: 1.) Verhaltensauffällige Hunde gehören an die Leine und absolvieren eine
: 2.) Halterprüfung

Hallo Hans

Wer bestätigt die Verhaltensauffälligkeit und wer nimmt die Halterprüfungen ab?
Ich habe grössten Respekt vor Denunzianten und der Willkür von irgendwelchen sogenannten Experten.
Ich sehe ein, dass Handlungsbedarf besteht. Es ist aber auch eine Tatsache, dass Leute die vor dem Jahr 2000 mit ihrer latenten Angst vor Hunden noch irgendwie zurecht gekommen sind, heute in Panik geraten dank den "tollen" Medienberichten.
Ich erlebe es hautnah bei meinem eigenen Vater. Solche Leute wie er könnten für Hundehalter mit völlig normalen, gutartigen Hunden zu einem ernsthaften Problem werden.
Nur weil der Hund mittelgross oder gross ist, vielleicht dunkel oder schwarz ist und in seine Richtung läuft geht seine Phantasie mit ihm durch und er bildet sich allen Ernstes ein, der Hund beabsichtige ihn anzufallen. Wenn der Hund dann noch zu bellen anfängt weil mein Vater mit seinem Verhalten den Hund verunsichert, hat der Mann seine Bestätigung..... Dieser Hund ist eine Gefahr!
Und das Szenario von morgen wäre dann, dieser Hund ist eine Gefahr und GEHOERT GEMELDET.
Leute wie mein Vater gibt es viele und nicht alle haben eine Tochter die mit Engelszungen stundenlang erklärt was, wie, wo und warum Hunde sich so verhalten können und dass dieser Hund keinesfalls eine bissige Bestie ist.

Pkt.4 - 6f kann ich weitgehend unterstützen bin aber auch der Meinung, dass es ohne Toleranz nicht geht und dass wir verantwortungsbewussten Hundehalter in der Gesellschaft nicht an den Rand gedrückt werden wollen. Wer Pflichten hat, hat bekanntlich auch Rechte und dies sollte den Nichthundehaltern so klar gemacht werden, dass primitive Pöbeleien und Anmache wieder möglichst bald verschwinden.
Grüessli
Mariann

PS:
Hans, du machsch das scho guet!

09. Januar 2001 19:10

Liebe Marianne

Danke für Deine Antwort. Die Verhaltensauffälligkeit muss eindeutig erwiesen sein und jegliche Willkür ist ausgeschlossen. Auffällig ist:

Bissverletzung beim Mensch die verarztet werden müssen
Notorische Raufer
Notorische Belästigungen von Joggern, Reitern, Bikern etc. (Hunde die diesen nachjagen und verbellen und nicht abrufbar sind)
Wildernde Hunde

Meines Erachtens reicht diese Liste!

Grundsätzlich muss zuerst eine kompatible Zusammenarbeit aller Grenien angestrebt werden. Instruktoren müssen aus allen Verbänden einheitlich geschult werden. Die Halterprüfung wird interkantonal abgenommen, damit sämtliche Möglichkeiten von "sizilianischen Machenschaften" ausgeschlossen werden können.

Grüsse vom Wolfsprung
Hans Schlegel